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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Stupperich, Robert [Bearb.]; Kroon, Marijn de [Bearb.]; Rudolph, Hartmut [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 6,1): Wittenberger Konkordie (1536) — Gütersloh, 1988

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https://doi.org/10.11588/diglit.29831#0044
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EINLEITUNG

keit in Augsburg155, die zur Annahme einer neuen Kirchenordnung führte, und einem
anschließenden Kuraufenthalt in Wildbad wurde ihm und Capito die Möglichkeit
eingeräumt, sich auf der Berner Synode, die im September 1537 tagte, zu rechtferti-
gen156. Dieses Angebot wußte der diskussionsfähige Straßburger in einen glänzenden
Erfolg umzumünzen, der sich vor allem in der Revision des Meganderschen Katechis-
mus157 zeigte. Zu diesem Vorgang gehören eine »Confessio Buceri et Capitonis«
(Dokument Nr. 22) und deren im Protokoll erhaltene Erläuterung (Anlagej158; vor
allem aber sah sich Bucer zu einer Übersetzung der vielumstrittenen Retraktationen ins
Deutsche veranlaßt. Diese theologisch wichtige Übersetzung durch den Verfasser
selbst bringen wir in Dokument Nr. 23.
Luther ließ sich Zeit und antwortete auf das früher erwähnte Schreiben der Schwei-
zer vom 12. Januar 1537 erst am 1. Dezember des Jahres. Er schrieb in sehr zuvorkom-
mender, freundlicher Weise, lobte den »große[n] Ernst ..., die Concordia anzuneh-
men«, und bat, es an der Förderung der Konkordie nicht fehlen zu lassen. »Denn die
Zwietracht weder mir noch jemands geholfen , sondern vielen Schaden getan hat, daß
freilich nichts nützlichs noch guts darinnen zu hoffen gewest, auch noch ist«. In diesem
Brief betont Luther mit Nachdruck seine Auffassung vom Sakrament. Man lasse es
»göttiicher Allmächtigkeit befohlen sein, wie sein Leib und Blut im Brot und Abend-
mahl uns gegeben werde ...«. Sein Schluß lautet: »Wo wir hierin einander nicht gänz-
lich verständen, so sei das itzt das beste, daß wir gegenander freundlich sein und immer
das beste zu einander versehen, bis das glum [schmutzige] und trüb Wasser sich
setze.«159
Die Folgejahre machten deutlich, daß Martin Bucer seine Versuche, in der Abend-
mahlsfrage mit den Eidgenossen ins Gespräch zu kommen, nicht aufgab. Es wird
schwer sein, ein Schlußdatum für die die Schweiz betreffenden Konkordienbemühun-
gen Bucers anzusetzen. Mit dem theologischen Grundansatz des Straßburgers wäre
das auch nur schwer vereinbar.

<?. Die Wirkungsgeschichte
Der Abschluß der Wittenberger Konkordie stellt fraglos einen Höhepunkt in Bucers
Leben und Wirken dar. Seit Jahren hatte er das Ziel angestrebt, die Trennung durch
den Abendmahlsstreit, deren Überwindung von anderen gesucht, aber doch nicht
erreicht wurde, aus der Welt zu schaffen. Nach jahrelangen Bemühungen fiel ihm die
Einigung gleichsam als reife Frucht in den Schoß, wobei jedoch der Einfluß politischer

155. Zur Feststellung und Annahme der Augsburger Kirchenordnung vgl. Roth 2,
S. 323-325.
156. Vgl. zum historischen Kontext die einführenden Notizen zu den Dokumenten 22 und
23, unten S. 294 und 300.
157. Vgl. BDS 6,3, S. 44h und S. 266-269 (Anhang).
158. s. unten S. 298 f.
159. WA Br 8, Nr. 3191, S. 151, Z. 16.42 — 44, S. 152, Z. 73 f.78 —80.
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