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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Stupperich, Robert [Bearb.]; Kroon, Marijn de [Bearb.]; Rudolph, Hartmut [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 6,1): Wittenberger Konkordie (1536) — Gütersloh, 1988

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https://doi.org/10.11588/diglit.29831#0177
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AN DIE FRATRES ZUBRINGEN (1536)

T73

vnsere handlung aus jedes vffzeichen inf ordnung zu§ setzen vnd vnseren abscheid
miteinander zu machen, Habenh also dasselbig erst' zu Franckfort gethon. Daraufß wir
daselbstk den freytag, Sampstag, Sontag vnd Montag gewendet haben, *dannm den
sontag. Da zwischen hat man vns mit predigen vnd andern kirchen handelen vffgehal-
; ten1.
67. Nun, damit wir alles, so zur bestetigung nder Concordjn fuglich, hinfurt0 hand-
len, Haben wir vns diser nachuolgenden puncten vergleichen.
I. Erstlich, das .wir (wie D. LutherP ans vns auch begeret hat vnd wir im auchr
zuthun versprochen haben) nichts besonderss rhumen von vnser Concordj, biß sie inl
10 algemein beschlossen werde, vnd mitler zeit sagen, das wir, die zu Wittemberg gewe-
sen sindu, Seien mit Doct. Luther vnd den seinen gleichs verstandtsv vndw wol zu
friden, wie er mit vns auch, Vnd habenx gute hoffnungy, das die algemeine Concordj
der kirchen nun mer fürgehn2 vnd bestettigt werden solle.
68. II.a Zum andern, das wir auch im predigen vom Sacrament die ware gegenwer-
15 thigkeyt vnd vbergab des Herrn im Abendmal sat vnd volkommen bekennen vnd dasb
die selbige vff des Herrn wortc vnd einsatzung bestehed vnd gar nicht an würde der
menschen, | 275 b | wedere fdes8 darreichenden, nochfder entpfahendenL Dabey1 man
aber allweg zu der recht waren glaubigen niessung fleissig ivermanen solli mit anzei-
gungk, das die am leib vnd blut des Herrn schuldig werden vnd ihnen das1 gericht vndm
20 verdamnuß niessen248, die ohn waren glauben die Sacrament entpfahen11.
69. III.0 Zum dritten, das sich ein jeder befleisse, die gestelten artickel (wie sie an
ihnen selb war vnd der schrifftP gemeß seind) seinen Oberens, mitpredigernr vnd
anderen, an die dise handlung langen solle, also erkleres vnd dargebe4, das sie (wie sieu
seind) war vnd der schrifftv gemeß erkennet vnd bewilliget werden, derselbigenw
2; inhalt in predigen vnd sunst getrewlich gefürdert, Damitx vns der Herr einmal zu
gantzer vnd allgemeiner Concordj verhelffe. Dann an die wort der artickel niemand
gebunden, auch niemand abgestrickety249 sein sollez, die warheit diser artickelen
f) add.: eine B. — g) fehlt D. — h) korr. aus: ... [?]. — i) hie B.
j) korr. aus: darauff. — k) hie B. — 1) —1) fehlt B. - m) denn C.
n) —n) fehlt C. — o) hievon B. — p) add.: auch B, D. — q) add. ü. d. Z.
r) fehlt B, C, D. — s) korr. aus: besonderss. — t) fehlt B.
u) korr. aus: siend; seyn C. — v) [von hier ab: andere Handschrift] C.
w) fehlt B. — x) add.: eine B. — y) add. ü. d. Z.
z) fortgehen B; furgon C. — a) fehlt B, C, D.
b) fehlt B. — c) gestr.: bestehe. — d) add. u. d. Z.; beschehe D.
e) korr. aus: wieder. — f) —f) der Diener oder B. — g) der C, D.
h) korr. aus: entpfahengen. — i) korr. aus: dabey. — j) — j) ermanen sölle D.
k) anzaige D. - 1) dis C. — m) add.: die B, D. — n) korr. aus: entpfahegen.
o) fehlt B, C, D. — p) korr. aus: schreifft. — q) korr. aus: oberen.
r) mit Predigern B. — s) korr. aus: erkleren; erklären B.
t) korr. aus: dargeben; dargeben B. - u) korr. aus: siey.
v) gestr.: vnd der schrifft. — w) gestr.: e.
x) korr. aus: damit. - y) abgeschreckt B. - z) sollen C.
248. Vgl. 1 Kor 11,27 —29.
249. Abgehalten. Benommen, davon abgeschnitten; vgl. Fischer 1, Sp. 75.
 
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