Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Stupperich, Robert [Bearb.]; Kroon, Marijn de [Bearb.]; Rudolph, Hartmut [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 6,1): Wittenberger Konkordie (1536) — Gütersloh, 1988

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.29831#0183
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
ERMAHNUNG — ERKLARUNG (1536)

*79

| 157a | Ermahnung M. Buceri an seine Gesellen, das sie sich der Formulae
Concordiae A[nn]o 1536 vnderschreiben sollen.
Nhun will die einigkait darin stehenn, das ein jeder vnder vns getreulich den inhalt
dieser Artickell lehre.
Vnd alßviel 1 den Artickell vom Nachtmal belanget, So mußen wir die lehre, darin-
nen 2 gelert, das vns im heiligen nachtmal, do dieselbig nach dem wortt Gottes gehalten
5 vnd administrirt wirdt, nichts dan brodt vnd wain gegeben vnd entpfangen werde, wie
einen offentlichen Irrthum vordammen 3 vnd dagegen bestendig b lehren die warheit
Christi sein, das vns im Nachtmal der wahre leib vnd wahres bludt des herren warhaff-
tigcklich geben vnd entpfangen werde. Doch nit dergestalt, das er naturlicher waiße
| 157b | inß brodt vorendert oder aber Localiter daran gebunden vnd zu spaiße des
10 bauchs gegeben werde. Das auch die warheit dieses Sacraments nicht auff dem ver-
dienst der mentschen, welche es entpfahen oder außtheillenn, sondern auff dem wortt
vndt einsetzung des Herren gegrundet seye vnd darumb alle die jhenigenn, welche das c
Sacrament vnwurdig entpfahen, jhnen selbst daß Gericht entpfahen 3 .
Wer nhun bekhennet, daß diß alßo war seie vnd demnach getreulich zulehren
15 gedenckt, der mag sich vnderschreiben, vnd das er zu sagt, halten.
Do aber jr ettliche sich dieser subscription beschwerlich fünden, seindt wir vrputig 4 ,
jhnen freundtlich vff alles zu andtwortten, waß sie von dieser vnderschreibung abhal-
ten oder vorhindern mochte d .

a) Anfangsbuchstabe unleserlich korr.
b) korr. von späterer Hand [Selneccer?]: bestendigklich.
c) diß D.
d) möchte D.
1. Soviel — Zum Abendmahlsartikel s. oben S. i2iff.
2. Syntax: worin gelehrt wird, daß ... verdammen etc.
3. Vgl. 1 Kor 11,29.
4. Erbötig, willig. — Diese hier von B. vorgetragenen Alternativen können sich aller Wahr-
scheinlichkeit nach nur auf die Straßburger Situation beziehen. Nur für Straßburg trifft zu, daß
»jr ettliche« gegen die Unterzeichnung der Formulae Concordiae Beschwerden machten. Tat-
sächlich verweigerten sich Paul Volz, Wolfgang Schultheiß und Antoni Engelbrecht der Unter-
schrift. Vgl. den Brief Capitos an Luther vom 4. September 1536; WABr 7, Nr. 3075, S. 521 (ex
symmystis ... tres aliquid opposuerunt). Selneccers Vermerk auf der Göttinger Abschrift der
Ermahnung »Witebergae geschehen« (auf den auch die falsche Zeitzuordnung in der Formula
concordiae ... 1582 zurückzuführen ist) ist ein Irrtum.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften