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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Arend, Sabine [Bearb.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (16. Band = Baden-Württemberg, 2): Herzogtum Württemberg — Tübingen: Mohr Siebeck, 2004

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https://doi.org/10.11588/diglit.30655#0038
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Württemberg

1. Mandat zur Anstellung evangelischer Geistlicher 25. Dezember 1534 (Text S. 74)
Auf die personelle Umstrukturierung zielt auch das Mandat vom 25. Dezember 1534. Herzog Ulrich unter-
strich darin sein Anliegen, die evangelische Lehre in allen Landesteilen voran zu bringen und forderte
deshalb alle Kloster- und Stiftsvorsteher sowie die Universität Tübingen auf, für die Benefizien ihres Patro-
nats alle Pfarrer und Prädikanten, die nicht der neuen Lehre folgten, von ihren Ämtern zu entheben und
stattdessen evangelische Kirchendiener einzusetzen.
Dieser Befehl stellt das erste eindeutige Reformationsmandat für das Herzogtum Württemberg dar. Da
seit dem Spätmittelalter rund die Hälfte aller Pfründen geistlichen Institutionen inkorporiert waren21,
konnten durch diese Maßnahme zahlreiche geistliche Stellen erreicht werden. Die Übersendung dieser
Bestimmung erfolgte zwischen dem 25. Dezember 1534 und dem 2. Januar 1535, wie aus zwei nahezu gleich-
lautenden Mandaten für die Klöster Murrhardt22 und Zwiefalten23 hervorgeht. Weitere Mandate sind für
die Klöster St. Georgen24 und Maulbronn25 überliefert.

2. Mandat zur Anstellung evangelischer Prediger in den Klöstern 29. Januar 1535 (Text S. 75)
Neben der Steuerung der klösterlichen Stellenbesetzung sollte die Reformation auch innerhalb der Klöster
verankert werden. Hierzu gehörte, dass die Prälaten evangelische Lektoren und Prediger in ihre Klöster
aufnehmen mussten26. Das Exemplar des entsprechenden Mandats für das Kloster St. Georgen trägt die
eigenhändige Unterschrift Herzog Ulrichs.
Auch das Zisterzienserinnenkloster Rechentshofen erhielt am 8. Februar 1535 die Aufforderung, ihre
Ordensgeistlichen auszuweisen, keine neuen aufzunehmen und stattdessen evangelische Prediger zuzulas-
sen27. Im Kloster Alpirsbach hatte man den evangelischen Prediger abgewiesen, woraufhin am 12. Oktober
1535 eine Mahnung zur Aufnahme des zugewiesenen Prädikanten verschickt wurde28.

3. Klosterordnung [Juli 1535] (Text S. 76)
Herzog Ulrich hatte zweierlei Interesse an den Klöstern. Zum einen wollte er die Klostergüter einziehen, um
seine Schulden begleichen zu können und um zu verhindern, dass die Gelder durch die altgläubigen Klo-
stervorsteher außer Landes gelangten29, zum andern sollten die Konvente evangelisch umgebildet werden.
Eine rasche Aufhebung der Klöster war nicht erreichbar, und so wählte Herzog Ulrich den Weg über eine
interimistische Umwandlung der Konvente nach evangelischem Konzept30. Am 13. Dezember 1534 fand ein
Treffen des Herzogs mit Ambrosius Blarer im Chorherrenstift St. Peter im Schönbuch statt, wobei der Plan
zur Reformierung der Klöster weiterentwickelt wurde31. Mit dem Entwurf einer Ordnung wurde wahr-
scheinlich ebenfalls Blarer beauftragt, der selbst Mönch in Alpirsbach gewesen und in Klostersachen erfah-
ren war32. Im Juni 1535 kamen der Herzog, Erhard Schnepf und Ambrosius Blarer in Stuttgart zusammen,

21 Für das Bistum Konstanz, zu dem der größte Teil des
württembergischen Herrschaftsgebietes gehörte, siehe
Braun, Klerus, S. 46.
22 HStA Stuttgart A 63 Bü 4.
23 HStA Stuttgart B 551 Bü 12.
24 Rothenhäusler, Abteien und Stifte, S. 257 Beil. 13, 5.
25 HStA Stuttgart A 502 Bü 10a.
26 Vgl. Schiess, Briefwechsel I, Nr. 508 S. 620, Nr. 521
S. 629f.; vgl. Von Weech, Herrenalb, S. 309f.; Deet-
jen, Lorch, S. 64, 100 Anm. 36.

27 HStA Stuttgart A 515 Bü 1.
28 HStA Stuttgart A 470 Bü 4. Teilabdruck: Reformation
in Württemberg, S. 276.
29 Hermelink, Evangelische Kirche, S. 64.
30 Vgl. Von Weech, Herrenalb, S. 296-362.
31 Deetjen, Studien, S. 199.
32 Deetjen, Studien, S. 214f.; Reformation in Württem-
berg, S. 283; Rückert, Alte Christen -neue Christen,
S. 73.

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