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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Arend, Sabine [Oth.]; Bergholz, Thomas [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (16. Band = Baden-Württemberg, 2): Herzogtum Württemberg — Tübingen: Mohr Siebeck, 2004

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https://doi.org/10.11588/diglit.30655#0597
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Einleitung

Die Herrschaft Limpurg, benannt nach der Burg Limpurg bei Schwäbisch Hall mit Besitz im württember-
gisch-fränkischen Grenzgebiet, war seit dem Hochmittelalter im Besitz der Schenken von Schüpf, die sich
seit etwa 1230 „Schenken von Limpurg“ nannten.1 Nach größeren Erwerbungen im 15. Jh. teilte sich das
Haus in zwei Hauptlinien: Limpurg-Speckfeld-Obersontheim und Limpurg-Gaildorf-Schmiedelfeld.2 Die
Schenken hatten das Reichserbschenkenamt als Afterlehen der böhmischen Könige stets gemeinsam inne,
den Grafentitel nahmen sie im frühen 17. Jahrhundert an.3
Da die beiden Linien in Kirchendingen4 stets eng zusammenarbeiteten, werden die einzelnen Ordnungen
in einfacher chronologischer Reihe nummeriert und abgedruckt; für die Darstellung der Entstehungsver-
hältnisse ist jedoch eine Orientierung an der Geschichte der beiden Familienzweige sinnvoller.

1. Die Linie Speckfeld-Obersontheim

Die Speckfelder Linie sah sich nach dem Tode des letzten katholischen Schenken, Gottfried II. (1474-1530),
einer so drückenden Schuldenlast ausgesetzt, dass sie schließlich 1541 die Stammburg Limpurg an die
Reichsstadt Schwäbisch Hall verkaufen musste und die Residenz nach Obersontheim verlegte. Dieser Vor-
gang ist deshalb von Interesse, weil die Begleitumstände des Kaufvertrages und der Lehensablösung, wie
Rentschler nachweisen konnte, den Schluss nahelegen, dass Schenk Erasmus I., Gottfrieds jüngerer Sohn
(1502-1553), 1539 den Frankfurter Anstand mitunterzeichnete und deshalb spätestens von da an als evan-
gelisch gelten kann.5 Noch 1529 hatte sich nämlich Schenk Gottfried dem Gesuch des Haller Rates wider-
setzt, in seinen an Hall angrenzenden Flecken, die nominell natürlich immer noch zum alten Haller Land-
kapitel gehörten, die Haller Kirchenordnung einzuführen;6 dagegen ist allerdings beim o.g. Verkauf der
Burg 1541 die Rede davon, dass die Einwohner von Unterlimpurg seit 10 oder 12 Jahren die Gottesdienste
in Schwäbisch Hall besuchen - also etwa seit dem Todesjahr Gottfrieds.7 Erasmus tritt 1535 als Obervogt zu
Lauffen in den Dienst Herzog Ulrichs von Württemberg und begegnet in den folgenden Jahren auch als
kurpfälzischer und brandenburg-ansbachischer Rat und Amtmann, auch das vielleicht Zeichen seiner refor-
matorischen Gesinnung.8 Als letztes Indiz kann ein Pfarrlehenrevers von 1537 dienen.

1 Vgl. Müller, Das Geschlecht der Reichserbschenken
zu Limpurg, S. 220.
2 Beide Linien teilten sich immer wieder in Nebenlinien,
vgl. Weismann, Katechismen, S. 367.
3 Eine offizielle Verleihung fand nie statt, aber der Titel
wurde allgemein anerkannt, auch von seiten des Reiches,
so wurden sie z.B. zum fränkischen Grafenkollegium
gezählt, vgl. Wunder/Schefold/Beutter, Die
Schenken, S. 43 u. 47.

4 Auch in der Außenpolitik traten die Schenken stets
gemeinsam auf, vgl. unten S. 583, die Antwort auf die
kaiserliche Anfrage zum Interim 1551; Weismann,
Katechismen, S. 369.
5 Vgl. Rentschler, Einführung der Reformation I,
S. 106.
6 Vgl. ebd., S. 119.
7 Vgl. ebd., S. 106.
8 Vgl. ebd., S. 122.

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