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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Arend, Sabine [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (21. Band = Nordrhein-Westfalen, 1): Die Vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg - das Hochstift und die Stadt Minden - das Reichsstift und die Stadt Herford - die Reichsstadt Dortmund - die Reichsabtei Corvey - die Grafschaft Lippe - das Reichsstift und die Stadt Essen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.30663#0311
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Einleitung

4. Die Fortsetzung der Reformation unter Simon VI. (1563-1613)

Nach dem Tod Bernhards VIII. im Jahr 1563 folgte ihm sein Sohn Simon VI.100 nach. Für den zu diesem
Zeitpunkt noch unmündigen Regenten wurde 1564 zunächst eine Vormundschaftsregierung eingesetzt, die
aus Wilhelm V. von Jülich-Kleve-Berg, Philipp I. von Hessen und dessen Sohn Wilhelm, Otto IV. von
Schaumburg, Johann I. von Waldeck-Landau, Albrecht II. von Hoya, Hermann Simon von Spiegelberg-
Pyrmont sowie den regierenden Bürgermeistern der Städte Lippstadt und Lemgo bestand.101 Erst 1579 trat
Simon VI. die selbständige Regierung an.
Simon war von dem Melanchthonschüler Christoph von Donop und dem Philippisten Nicolaus Tho-
denus102 sowie von Johann von Exter erzogen worden. Während seines Aufenthalts am Wolfenbütteler Hof
von Oktober 1569 bis Februar 1572 lernte er das orthodoxe Luthertum kennen. Gegen Ende des Jahrhun-
derts bewegte er sich schließlich in einem Umfeld, das calvinisch-reformiert geprägt war, und sympathi-
sierte selbst mit Calvins Lehre. Das reformierte Bekenntnis führte er jedoch erst zu Beginn des 17. Jahr-
hunderts in der Grafschaft Lippe ein.103
5. Visitationsinstruktion 20. April 1566 (Text S. 371)
Die 1559 und 1564 revidierte lippische Kirchenordnung war als Grundlage für eine Visitation gedacht, die
1566 durchgeführt wurde. Graf Johann I. von Waldeck-Landau und Hermann Simon von Spiegelberg-
Pyrmont, die zu den Vormündern für den noch minderjährigen Simon VI. gehörten, erließen am 20. April
1566 eine Instruktion, in der sie erklärten, dass die künftige Visitation „zu ausbreitung rheiner lehr, gott-
lichs worts, verordnunge christlicher unnd gleichmessiger ceremonien, anrichtung gottlicher disciplin, zucht
unnd kirchenngericht“ dienen solle. Die Befragung der kirchlichen und weltlichen Amtsträger wurde dem
Superintendenten Johann von Exter aufgetragen, der von vier Predigern Unterstützung erhielt. Diese
Kommission hatte insbesondere auf die Lehre der Geistlichen sowie die kirchlichen Zeremonien zu achten
und die Kirchengüter zu inventarisieren.104

6. Kirchenordnung 20. April 1571 (Text S. 373)
Graf Bernhard VIII. hatte in seinem Testament verfügt, dass die kirchlichen Zeremonien nach seinem Tod
weiterhin einheitlich nach Maßgabe der Confessio Augustana zelebriert werden sollten. Obwohl die lippi-
sche Kirchenordnung von 1538 nach dem Interim revidiert worden war (siehe Nr. 4), plante man schließlich
deren Neufassung. Im November 1564 beauftragten Hermann Simon von Spiegelberg-Pyrmont und die
Landstände fünf Prediger damit, einen Entwurf auszuarbeiten. Federführend in diesem Gremium war der
Detmolder Pfarrer und spätere Superintendent Johann von Exter.105 Die Entstehung der Ordnung ist aus
den Quellen nicht ersichtlich, wohl aber die abschließenden Beratungen der Jahre 1568 bis 1571. Hierbei
ging es zum einen darum, die lippische Ordnung von Jakob Andreae, der sich am Wolfenbütteler Hof
Herzog Julius’ aufhielt, begutachten, zum anderen, sie drucken zu lassen.106

100 Zu Simon VI. siehe Haase, Allerhand Erneuerung,
S. 62-69; Fink, Exercitia Latina, S. 10-22; Bischoff,
Simon VI., S. 7-99; Cölln, Beiträge, S. 4-14; Hell-
faier, Geistiges und kulturelles Leben; Schormann,
Simon VI., S. 69-73; Kistenich, Simon VI., S. 95f.
101 Haase, Allerhand Erneuerung, S. 39.
102 Zu Thodenus Siehe Fink, Exercitia Latina, S. 12f.

103 Hierzu ausführlich Schilling, Konfessionskonflikt,
S.158-176.
104 Vgl. Haase, Allerhand Erneuerung, S. 39f.; ders., Über-
gang, S. 30.
103 Haase, Übergang, S. 14; ders., Reformieren, S. 30; ders.,
Allerhand Erneuerung, S. 38f.; Butterweck, Geschich-
te, S. 140f.
106 Das folgende nach Arend, Theologisches Gutachten.

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