29. April 2005 | 71
Symmetrie), die viele zusätzliche Elementarteilchen voraussagen. Der direkte Nach-
weis der Teilchen der dunklen Materie könnte daher entscheidend für die Weiter-
entwicklung der Theorie der Materie sein. Während es bezüglich der dunklen Mate-
rie also gewisse Ansatzpunkte gibt, sind wir von einem Verständnis der dunklen
Energie noch weit entfernt. Die meisten auf diesem Gebiet arbeitenden Physiker
nehmen an, dass sie auf ein bis jetzt unbekanntes physikalisches Feld zurückzufuhren
ist. Ein Beispiel für ein solches Feld (‘Quintessenz’ genannt) wurde bereits Vorjah-
ren von unserem Heidelberger Kollegen Christoff Wetter ich vorgeschlagen. Ob dies
die Lösung ist, müssen neue Beobachtungen zeigen, an denen gearbeitet wird. Für
den Augenblick können wir nur bescheiden feststellen, dass trotz der enormen Fort-
schritte der Physik in den letzten Jahrzehnten zur Zeit der weitaus größte Teil der
Materie und der Energie in unserer Welt noch nicht verstanden ist und dass zum Ver-
ständnis der wesentlichen Bausteine des Kosmos eine Weiterentwicklung unserer
physikalischen Theorien erforderlich sein wird. Es gibt also noch viel zu tun.
Sitzung der Phil.-hist. Klasse am 29. April 2005
GESCHÄFTSSITZUNG
Die Klasse wählt Herrn Prof. Dr. Helmut Birkhan (Altere Deutsche Sprache und
Literatur, Wien) zum korrespondierenden Mitglied der Akademie.
Herr Jochen Schmidt stellt das Projekt eines Nietzsche-Kommentars vor. Die
Klasse befürwortet die Aufnahme des Projekts ins Akademienprogramm.
WISSENSCHAFTLICHE SITZUNG
Herr Rolf Stürner hält einen Vortrag:
„Europäische Medienfreiheit und nationale Medienkultur“.
Unter der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat sich in Deutschland in
den letzten 50 Jahren eine sehr freiheitliche Medienkultur entwickelt. Die Erfah-
rungen totalitärer und obrigkeitlicher Epochen der deutschen Geschichte haben vor
allem das Bundesverfassungsgericht dazu motiviert, in der Medienfreiheit den
wesentlichen Grundpfeiler demokratischer politischer Kultur zu erkennen und zu
schützen. Auch bei Kollisionen mit dem Persönlichkeitsrecht betroffener Bürger
oder Politiker gilt — im Ausgangspunkt natürlich völlig zu Recht — die Vermutung
für die Freiheit der Informationsbeschaffung und Berichterstattung. Nicht alle
europäischen Rechtskulturen definieren indessen das Verhältnis von Persönlichkeits-
schutz und Medienfreiheit gleich. Über die nationalen Rechtskulturen und ihre
Symmetrie), die viele zusätzliche Elementarteilchen voraussagen. Der direkte Nach-
weis der Teilchen der dunklen Materie könnte daher entscheidend für die Weiter-
entwicklung der Theorie der Materie sein. Während es bezüglich der dunklen Mate-
rie also gewisse Ansatzpunkte gibt, sind wir von einem Verständnis der dunklen
Energie noch weit entfernt. Die meisten auf diesem Gebiet arbeitenden Physiker
nehmen an, dass sie auf ein bis jetzt unbekanntes physikalisches Feld zurückzufuhren
ist. Ein Beispiel für ein solches Feld (‘Quintessenz’ genannt) wurde bereits Vorjah-
ren von unserem Heidelberger Kollegen Christoff Wetter ich vorgeschlagen. Ob dies
die Lösung ist, müssen neue Beobachtungen zeigen, an denen gearbeitet wird. Für
den Augenblick können wir nur bescheiden feststellen, dass trotz der enormen Fort-
schritte der Physik in den letzten Jahrzehnten zur Zeit der weitaus größte Teil der
Materie und der Energie in unserer Welt noch nicht verstanden ist und dass zum Ver-
ständnis der wesentlichen Bausteine des Kosmos eine Weiterentwicklung unserer
physikalischen Theorien erforderlich sein wird. Es gibt also noch viel zu tun.
Sitzung der Phil.-hist. Klasse am 29. April 2005
GESCHÄFTSSITZUNG
Die Klasse wählt Herrn Prof. Dr. Helmut Birkhan (Altere Deutsche Sprache und
Literatur, Wien) zum korrespondierenden Mitglied der Akademie.
Herr Jochen Schmidt stellt das Projekt eines Nietzsche-Kommentars vor. Die
Klasse befürwortet die Aufnahme des Projekts ins Akademienprogramm.
WISSENSCHAFTLICHE SITZUNG
Herr Rolf Stürner hält einen Vortrag:
„Europäische Medienfreiheit und nationale Medienkultur“.
Unter der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat sich in Deutschland in
den letzten 50 Jahren eine sehr freiheitliche Medienkultur entwickelt. Die Erfah-
rungen totalitärer und obrigkeitlicher Epochen der deutschen Geschichte haben vor
allem das Bundesverfassungsgericht dazu motiviert, in der Medienfreiheit den
wesentlichen Grundpfeiler demokratischer politischer Kultur zu erkennen und zu
schützen. Auch bei Kollisionen mit dem Persönlichkeitsrecht betroffener Bürger
oder Politiker gilt — im Ausgangspunkt natürlich völlig zu Recht — die Vermutung
für die Freiheit der Informationsbeschaffung und Berichterstattung. Nicht alle
europäischen Rechtskulturen definieren indessen das Verhältnis von Persönlichkeits-
schutz und Medienfreiheit gleich. Über die nationalen Rechtskulturen und ihre