26. Januar 2008 | 75
der Wettbewerb um den höchsten Gewinn für den Investor, der die regionale Erlös-
verteilung zwischen Investor, Staat und Arbeitnehmer weithin determiniert und
dadurch weite Teile der Rechts- und Sozialordnung vorprägt mit der Folge einer
Entmachtung des demokratischen Gesetzgebers. Die Einkommensspreizung zwi-
schen Ober- und Unterschicht steigt massiv an. Die Missbrauchsanfälligkeit der
Marktmacht, wie sie in Kapitalansammlung bei privaten oder staatlichen Großinve-
storen liegt, kann sich in der Verselbständigung der Erotik bloßer Machtübung (z.B.
wirtschaftlich wenig sinnvolle „Weltkonzerne“) ebenso wie in rein politisch-ideolo-
gisch orientierter Machtübung (z.B. politischer Einsatz von Staatsfonds) zeigen. Die
Ethik des Marktes neigt dazu, Altruismus in den Bereich des Pro-Bono und der Pri-
vatheit abzudrängen und im öffentlichen Bereich gewinnmaximierenden Eigennutz
zum gemeinnützigen Ideal zu erheben. Dies führt im öffentlichen Bereich zu einer
monistischen Ausrichtung der Gesellschaft am Gewinnmaximierungsgedanken, wel-
che Organisationsformen gemäßigter Rentabilitätserwartung verdrängt, die gesell-
schaftliche Integration von Persönlichkeiten mit eingeschränkten gewinnmaximie-
renden Fähigkeiten behindert, soziale Verantwortung von Unternehmern zur Sekun-
därtugend degradiert und damit Zusammenbrüche provoziert.
IV. Realistische Aussichten einer Regulierung
1. Regulierung systemimmanenter Risiken
Eine Regulierung weltweiter oder europaweiter Finanzmärkte muss den Defiziten
der „rational choice“ durch eine verstärkte Standardisierung von Finanzprodukten
Rechnung tragen und das Segment innovativer, nicht standardisierter Produkte
beschränken. Die Tätigkeit von Informationsintermediären, insbesondere von
Rating- Agenturen, braucht verstärkte Regulierung, wie sie die EU anstrebt, aber
auch der Ergänzung durch nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen. Die
Volatilität weltweit vagabundierenden Kapitals bedarf des Gegengewichts regional
gebundenen Kapitals (wechselseitige Unternehmensbeteiligungen von Unterneh-
men einer Region; Festigung der Stellung von Familienunternehmen regionaler Ver-
bundenheit; Stiftungen mit regionaler Zweckwidmung als Unternehmensträger;
öffentliche Hand als Teilträger privatwirtschaftlich organisierter Banken und Unter-
nehmen; Arbeitnehmerbeteiligungsmodelle), um auf diese Weise die Dynamik vola-
tilen Anlegerkapitals um die Kontinuität einer verlässlichen Kapitalbasis zu ergänzen.
Das Geschäft mit Risiken ist auf der Grundlage überkommener Erfahrungswerte zu
beschränken, mathematisierende Risikomanagementlehren, wie sie auch den Basel-
Richtlinien zugrunde liegen, sind in ihrem Geltungsanspruch zu redimensionieren.
2. Regulierungen gegen Grenzüberschreitungen eines globalen oder
europäischen Marktmodells?
Das Modell eines weltweiten oder europaweiten, an Gewinnmaximierung orientier-
ten Marktes bedürfte einer Begrenzung seines Wirkungsfeldes insoweit, als es um die
demokratische Organisation einer iustitia distributiva geht, um ein Grundmaß an
der Wettbewerb um den höchsten Gewinn für den Investor, der die regionale Erlös-
verteilung zwischen Investor, Staat und Arbeitnehmer weithin determiniert und
dadurch weite Teile der Rechts- und Sozialordnung vorprägt mit der Folge einer
Entmachtung des demokratischen Gesetzgebers. Die Einkommensspreizung zwi-
schen Ober- und Unterschicht steigt massiv an. Die Missbrauchsanfälligkeit der
Marktmacht, wie sie in Kapitalansammlung bei privaten oder staatlichen Großinve-
storen liegt, kann sich in der Verselbständigung der Erotik bloßer Machtübung (z.B.
wirtschaftlich wenig sinnvolle „Weltkonzerne“) ebenso wie in rein politisch-ideolo-
gisch orientierter Machtübung (z.B. politischer Einsatz von Staatsfonds) zeigen. Die
Ethik des Marktes neigt dazu, Altruismus in den Bereich des Pro-Bono und der Pri-
vatheit abzudrängen und im öffentlichen Bereich gewinnmaximierenden Eigennutz
zum gemeinnützigen Ideal zu erheben. Dies führt im öffentlichen Bereich zu einer
monistischen Ausrichtung der Gesellschaft am Gewinnmaximierungsgedanken, wel-
che Organisationsformen gemäßigter Rentabilitätserwartung verdrängt, die gesell-
schaftliche Integration von Persönlichkeiten mit eingeschränkten gewinnmaximie-
renden Fähigkeiten behindert, soziale Verantwortung von Unternehmern zur Sekun-
därtugend degradiert und damit Zusammenbrüche provoziert.
IV. Realistische Aussichten einer Regulierung
1. Regulierung systemimmanenter Risiken
Eine Regulierung weltweiter oder europaweiter Finanzmärkte muss den Defiziten
der „rational choice“ durch eine verstärkte Standardisierung von Finanzprodukten
Rechnung tragen und das Segment innovativer, nicht standardisierter Produkte
beschränken. Die Tätigkeit von Informationsintermediären, insbesondere von
Rating- Agenturen, braucht verstärkte Regulierung, wie sie die EU anstrebt, aber
auch der Ergänzung durch nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen. Die
Volatilität weltweit vagabundierenden Kapitals bedarf des Gegengewichts regional
gebundenen Kapitals (wechselseitige Unternehmensbeteiligungen von Unterneh-
men einer Region; Festigung der Stellung von Familienunternehmen regionaler Ver-
bundenheit; Stiftungen mit regionaler Zweckwidmung als Unternehmensträger;
öffentliche Hand als Teilträger privatwirtschaftlich organisierter Banken und Unter-
nehmen; Arbeitnehmerbeteiligungsmodelle), um auf diese Weise die Dynamik vola-
tilen Anlegerkapitals um die Kontinuität einer verlässlichen Kapitalbasis zu ergänzen.
Das Geschäft mit Risiken ist auf der Grundlage überkommener Erfahrungswerte zu
beschränken, mathematisierende Risikomanagementlehren, wie sie auch den Basel-
Richtlinien zugrunde liegen, sind in ihrem Geltungsanspruch zu redimensionieren.
2. Regulierungen gegen Grenzüberschreitungen eines globalen oder
europäischen Marktmodells?
Das Modell eines weltweiten oder europaweiten, an Gewinnmaximierung orientier-
ten Marktes bedürfte einer Begrenzung seines Wirkungsfeldes insoweit, als es um die
demokratische Organisation einer iustitia distributiva geht, um ein Grundmaß an