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Gerhohus; Becker, Julia [Hrsg.]; Insley, Thomas [Übers.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 1): Einleitung, Verzeichnisse und Edition mit Übersetzung Opusculum de aedificio Dei — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65331#0132
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Über das Bauwerk Gottes - 1. Prolog

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Bruder im Herrn, dessen Liebe ich alles schulde, was ich mit Unterstützung
Gottes vermag, jene Schrift forderst, damit Du sie lesen und vielleicht
abschreiben kannst, und es geschehen kann, dass ein einmal ausgestoßenes
Wort unwiderruflich entfliegt: Ich bitte Dich, dass Du Sorge trägst, die
Autoritäten, die ich an der Seite beigefügt habe, ebenfalls beizufügen, damit 5
unser Bauwerk mit diesen gleichsam wie mit vertäfelten, festen Mauern
befestigt wird, gemäß dem Gebot des Gesetzes, das im Deuteronomium
besagt: Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer ringsum auf
deinem Dache, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand
herabfällt. Ebenso besagt das Gesetz im Exodus: Wenn jemand eine 10
Zisterne aufdeckt oder gräbt und deckt sie nicht zu, so soll der Besitzer der
Zisterne mit Geld dem andern Ersatz leisten, wenn ein Rind oder Esel
hineinfällt. Das tote Tier aber soll ihm gehören. Die Belegstellen der
Heiligen also, die an der Seite beigefügt oder auch in unserem Text inseriert
wurden, sollen für unser Bauwerk eine Befestigung und für unsere Zisterne 15
eine Bedeckung sein, damit wir nicht Schaden erleiden dadurch, dass durch
unser Verschulden irgendeiner in die Tiefe stürzt, so wie es uns zuvor fast
geschehen ist, als unter den bärtigen Brüdern der klösterlichen Konvente die
Rede ging, dass wir sie von jenem Bauwerk, über das hier gehandelt wird,
ausschlössen, natürlich deshalb, weil sie nicht darauf achteten, dass sie in 20
der Zahl der Buße Leistenden genauso eingeschlossen sind wie die Mönche;
außer wenn sie so verkommen leben, dass sie die Gesetze der Buße nicht
einhalten. Gekränkt waren auch einige gebildete Mitglieder von Konventen,
sowohl Mönche als auch Regularkanoniker, deswegen, weil sie durch die
Darlegung der Väterschriften über die Vierteilung von Zehnten und 25
Oblationen selbst eines Vergehens beschuldigt zu werden schienen,
deswegen weil weder die Zehnten noch die Oblationen in den Konventen
der gemeinschaftlich Lebenden viergeteilt werden. Dieser und ähnlicher
früher geschehener Ärgernisse eingedenk und im Willen, uns vor
zukünftigen zu hüten, haben wir einiges entfernt, einiges hinzugefügt, und 30
unseren Text straffer gemacht. Die Väterstellen aber, zu denen irgendetwas
 
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