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Über das Bauwerk Gottes - 10. Kapitel
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die Lade des Herrn nicht auf rechte Weise zum Haus der Sonne, da sie ja
von der Wahrheit und der Weisung der heiligen Väter sehr abweichen, wenn
sie die Pfründen, die allein für die Diener Gottes bestimmt sind, jenen
übertragen, von denen feststeht, dass sie nicht Gott dienen, da der Apostel
sagt, dass sich kein Diener Gottes in weltliche Angelegenheiten verwickelt. 5
11. Es kommt hinzu, dass der heilige Märtyrerpapst Urban10 bekräftigt, dass
alle Güter der Kirche in der Hand der Bischöfe sind, damit jeder Bischof
sich bemüht, daraus in der Geistlichkeit in den Mutterkirchen die
gemeinschaftliche Lebensweise einzurichten und nach ihrer Einrichtung 10
aufrechtzuerhalten. Er sagt auch, dass jener unter dem Bann Maranatha
steht, der es wagt, diese Ordnung zu verletzen. Mit ihm stimmen die übrigen
rechtgläubigen Väter überein, die Kleriker mit Eigenbesitz von
Kirchenpfründen ausschließen. Obgleich der heilige Gregor11 gestattete,
Klerikern der Engländer, die Eigenbesitz behielten, wegen der damals neuen 15
Einpflanzung des Glaubens jenes Volkes Kirchenpfründen zu geben, machte
er dennoch in seinem Dekret deutlich, dass diese weder zu den höheren
Weihen zugelassen noch innerhalb der Konvente der gemeinschaftlich
lebenden Kleriker unterhalten werden durften;12 er setzte fest, dass sie
angesichts der Notlage jener Zeit außerhalb der Konvente und außerhalb der 20
höheren Weihen so unterhalten werden sollten, dass es keinem Bischof
gestattet war, abgesondert von diesen Klerikern zu leben, welche die
höheren Weihen bekleideten und in einem Konvent vereint vom Bischof
mittels eines Verwalters unterhalten wurden. Auch der heilige Gregor selbst,
der heiligste Verbreiter des gemeinschaftlichen Lebens, lebte so mit seinen 25
10> Urban I. (f 230), Papst (222-230) und römischer Märtyrer. Vgl. SCORZA BARCELLONA, Art.
,, Urban I. “, Sp. 1281-1282. | n> Gregor der Große, Gregor I. (* um 540, ( 12. März 604),
Papst (590-604), Kirchenlehrer. Gregor stammte aus einer reichen römischen Senatorenfamilie
und trat nach seiner stadtrömischen Laufbahn in das von ihm gegründete Kloster St. Andreas
auf dem Monte Celio in Rom ein. Sein Pontifikat ist geprägt durch die Erneuerung des
religiösen Lebens nach dem Vorbild der monastischen Lebensweise und durch seinen Einsatz
für die Bekehrung zum Christentum. Vgl. EICH, Gregor der Große, S. 169-180; JENAL, Gregor
der Große, S. 289-320. | 12> Gregor der Große gestattete in seinem Brief an Augustinus von
Canterbury Ausnahmen von der vita communis für angelsächsische Kleriker der niederen
Weihegrade, die durch die besonderen Umstände der Mission zu erklären sind (Gerhoch von
Reichersberg, Epistola ad Innocentium papam, ed. SACKUR, MGH Ldl 3, S. 205-206). Vgl.
CLASSEN, Gerhoch, S. 52.
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Über das Bauwerk Gottes - 10. Kapitel
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die Lade des Herrn nicht auf rechte Weise zum Haus der Sonne, da sie ja
von der Wahrheit und der Weisung der heiligen Väter sehr abweichen, wenn
sie die Pfründen, die allein für die Diener Gottes bestimmt sind, jenen
übertragen, von denen feststeht, dass sie nicht Gott dienen, da der Apostel
sagt, dass sich kein Diener Gottes in weltliche Angelegenheiten verwickelt. 5
11. Es kommt hinzu, dass der heilige Märtyrerpapst Urban10 bekräftigt, dass
alle Güter der Kirche in der Hand der Bischöfe sind, damit jeder Bischof
sich bemüht, daraus in der Geistlichkeit in den Mutterkirchen die
gemeinschaftliche Lebensweise einzurichten und nach ihrer Einrichtung 10
aufrechtzuerhalten. Er sagt auch, dass jener unter dem Bann Maranatha
steht, der es wagt, diese Ordnung zu verletzen. Mit ihm stimmen die übrigen
rechtgläubigen Väter überein, die Kleriker mit Eigenbesitz von
Kirchenpfründen ausschließen. Obgleich der heilige Gregor11 gestattete,
Klerikern der Engländer, die Eigenbesitz behielten, wegen der damals neuen 15
Einpflanzung des Glaubens jenes Volkes Kirchenpfründen zu geben, machte
er dennoch in seinem Dekret deutlich, dass diese weder zu den höheren
Weihen zugelassen noch innerhalb der Konvente der gemeinschaftlich
lebenden Kleriker unterhalten werden durften;12 er setzte fest, dass sie
angesichts der Notlage jener Zeit außerhalb der Konvente und außerhalb der 20
höheren Weihen so unterhalten werden sollten, dass es keinem Bischof
gestattet war, abgesondert von diesen Klerikern zu leben, welche die
höheren Weihen bekleideten und in einem Konvent vereint vom Bischof
mittels eines Verwalters unterhalten wurden. Auch der heilige Gregor selbst,
der heiligste Verbreiter des gemeinschaftlichen Lebens, lebte so mit seinen 25
10> Urban I. (f 230), Papst (222-230) und römischer Märtyrer. Vgl. SCORZA BARCELLONA, Art.
,, Urban I. “, Sp. 1281-1282. | n> Gregor der Große, Gregor I. (* um 540, ( 12. März 604),
Papst (590-604), Kirchenlehrer. Gregor stammte aus einer reichen römischen Senatorenfamilie
und trat nach seiner stadtrömischen Laufbahn in das von ihm gegründete Kloster St. Andreas
auf dem Monte Celio in Rom ein. Sein Pontifikat ist geprägt durch die Erneuerung des
religiösen Lebens nach dem Vorbild der monastischen Lebensweise und durch seinen Einsatz
für die Bekehrung zum Christentum. Vgl. EICH, Gregor der Große, S. 169-180; JENAL, Gregor
der Große, S. 289-320. | 12> Gregor der Große gestattete in seinem Brief an Augustinus von
Canterbury Ausnahmen von der vita communis für angelsächsische Kleriker der niederen
Weihegrade, die durch die besonderen Umstände der Mission zu erklären sind (Gerhoch von
Reichersberg, Epistola ad Innocentium papam, ed. SACKUR, MGH Ldl 3, S. 205-206). Vgl.
CLASSEN, Gerhoch, S. 52.