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Über das Bauwerk Gottes - 135. Kapitel
457
Buße gemäß dem Geschuldeten eingehalten würden, würden viele dadurch
von Verbrechen zurückgehalten und errettet.
136. Das Erste wäre nämlich, dass ein jeder nach der Taufe unter den
Gesetzen der Unschuld leben würde. Das Zweite aber, dass er, falls er von 5
diesen abweichen sollte, von den Gesetzen und Regeln der Buße gebunden
wäre. Das Dritte, dass, falls er diesen nicht untergeben sein wollte, er aus
der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen werden würde. Das Vierte,
dass, wenn die Friedenswahrung und die Absicht, ein großes Gemetzel zu
vermeiden, dies verhindern würden, es nicht mit Schweigen ertragen werden 10
würde, sondern mit umsichtiger Gegenrede. Das Fünfte, dass, falls durch
diese Gegenrede der Priester die Menge nicht gebessert würde, gemäß dem
Recht ein Urteil über die Anführer der Irrlehre und die Urheber der
Verbrechen verhängt würde, damit die Menge zwar geschont, aber der
Irrlehre entgegengetreten wird. Bei diesem Urteil muss jedoch mit großer 15
Umsicht vorgegangen werden. Denn wenn eine Irrlehre entweder keine
Verteidiger hat oder nicht solche, durch die ein Schisma zustande kommen
könnte, müssen Beschlüsse der Abtrennung rasch der Krankheit
entgegentreten, damit sich nicht der Krebs ausbreitet. Wenn sie aber solche
Verteidiger hat, durch die zweifellos ein Schisma ausgelöst wird, wenn sie 20
von der Kirche abgetrennt werden, dann sind gewiss Beschlüsse der
Abtrennung, wie der heilige Augustinus sagt, nutzlos, verderbenbringend
und gottesfrevlerisch, weil sie zu Gottlosigkeit und Hochmut führen und
mehr die schwachen Guten verwirren als die beherzten Schlechten bessern.
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Buße gemäß dem Geschuldeten eingehalten würden, würden viele dadurch
von Verbrechen zurückgehalten und errettet.
136. Das Erste wäre nämlich, dass ein jeder nach der Taufe unter den
Gesetzen der Unschuld leben würde. Das Zweite aber, dass er, falls er von 5
diesen abweichen sollte, von den Gesetzen und Regeln der Buße gebunden
wäre. Das Dritte, dass, falls er diesen nicht untergeben sein wollte, er aus
der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen werden würde. Das Vierte,
dass, wenn die Friedenswahrung und die Absicht, ein großes Gemetzel zu
vermeiden, dies verhindern würden, es nicht mit Schweigen ertragen werden 10
würde, sondern mit umsichtiger Gegenrede. Das Fünfte, dass, falls durch
diese Gegenrede der Priester die Menge nicht gebessert würde, gemäß dem
Recht ein Urteil über die Anführer der Irrlehre und die Urheber der
Verbrechen verhängt würde, damit die Menge zwar geschont, aber der
Irrlehre entgegengetreten wird. Bei diesem Urteil muss jedoch mit großer 15
Umsicht vorgegangen werden. Denn wenn eine Irrlehre entweder keine
Verteidiger hat oder nicht solche, durch die ein Schisma zustande kommen
könnte, müssen Beschlüsse der Abtrennung rasch der Krankheit
entgegentreten, damit sich nicht der Krebs ausbreitet. Wenn sie aber solche
Verteidiger hat, durch die zweifellos ein Schisma ausgelöst wird, wenn sie 20
von der Kirche abgetrennt werden, dann sind gewiss Beschlüsse der
Abtrennung, wie der heilige Augustinus sagt, nutzlos, verderbenbringend
und gottesfrevlerisch, weil sie zu Gottlosigkeit und Hochmut führen und
mehr die schwachen Guten verwirren als die beherzten Schlechten bessern.
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