Metadaten

Gerhohus; Becker, Julia [Editor]; Insley, Thomas [Transl.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 1): Einleitung, Verzeichnisse und Edition mit Übersetzung Opusculum de aedificio Dei — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.65331#0484
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
5
10
15
20
25
30

Über das Bauwerk Gottes - 152. Kapitel

483

152. Über dieses wird im Buch Esra gelesen: Und das Quelltor baute
Schallum. Er baute es und deckte es und setzte seine Türen ein, seine
Schlösser und Riegel. Was sind diese Riegel anderes als die stärksten
Autoritäten, durch die dieses Tor so befestigt wird, dass jeder, der dem über
diesem Tor niedergeschriebenen Testament etwas anderes hinzufügt, sich 5
selbst und nicht jenes zugrunde richtet? Einstmals wollten die Väter auf
einem gewissen Konzil von Toledo dem Testament der Zehnten etwas
anderes hinzufügen, indem sie festlegten, dass diese nicht in vier, sondern in
drei Teile aufgeteilt werden sollten, wovon sie zwei Teile für die Kleriker,
den dritten Teil für die Bischöfe bestimmten.204 Aber weil sie hinsichtlich 10
der Sache der Armen nicht umsichtig vorgingen und das durch so viele
Balken und Riegel befestigte Quelltor zu zerstören schienen, wurde
hierdurch bewiesen, dass nicht jenes, sondern dessen Zerstörer zerstört
werden können, weil jener Konzilsbeschluss von späteren und
gewichtigeren Konzilien für ungültig erklärt und verurteilt wurde. Die Väter 15
nämlich, die auf dem Kölner Konzil205 den Konzilsbeschluss von Toledo
nicht dulden wollten, sagen Folgendes: Der Zehnte, der von den Gläubigen
gegeben wird, muss Abgabe für Gott genannt und deshalb ungemindert
übergeben werden; sein dritter Teil muss gemäß dem Beschluss eines
Konzils von Toledo den Bischöfen gehören. Wir aber wollen diese Befugnis 20
nicht gebrauchen, sondern wollen jedes Jahr vom Zehnten gemäß der
Gewohnheit der römischen Bischöfe und dem Brauch der heiligen
römischen Kirche nur den vierten Teil haben. Wenn aber von nun an
irgendeiner, sei er ein Kleriker oder ein Laie, in dieser Sache nachweislich
streitsüchtig ist, wird er aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgestoßen und 25
durch das Urteil einer Synode verurteilt werden. Siehe, wie das, was zu
Unrecht dem alten Testament der Zehnten hinzugefügt wurde, aufgehoben
und verurteilt wurde. Denn die römischen Autoritäten befestigen gleichsam
wie eiserne und unzerbrechliche Riegel dieses Testament über das Quelltor,
und indem sie befehlen, dass der vierte Teil unter der Zeugenschaft aller 30
verwaltet werden soll, erlauben sie nicht, dass die Zehnten in drei Teile

204> Vgi Synode von Toledo 655, c. 6, Mansi 11, Sp. 28. | 205> Synode von Köln (26. September
870), vgl. MGH Conc. 4, Nr. 34, S. 396-401; HARTMANN, Synoden der Karolingerzeit, S. 311.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften