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Über das Bauwerk Gottes - 153. Kapitel
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gewährte Schenkung oder Verleihung von Zehnten zu einem Gesetz
geworden sei, das ewig eingehalten werden muss und das kein späterer
Bischof brechen darf, lasst uns sehen, was hierüber nicht nur die Gesetze der
Kirche, sondern auch die Gesetze der Welt urteilen; denn dieser Kampf wird
nicht nur geführt gegen gewisse kirchliche Personen, sondern auch gegen 5
Weltliche, die danach streben, das gesetzmäßige Testament der Zehnten
aufzuheben. Lasst uns sehen, sage ich, ob Bestand haben kann, was gegen
die Kanones entweder durch ein neues Privileg bekräftigt oder durch den
ungerechten Rechtsanspruch der Krieger gestützt zu werden scheint.
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154. Aus der Synode des Papstes Hilarius210, vierter Beschluss: Ein Bischof
wird etwas, das er verbotenerweise getan hat oder von dem er herausfindet,
dass seine Vorgänger es begangen haben, verurteilen, wenn er Gefahr für
sich selbst vermeiden will. Denn alles, was er an einem anderen nicht
entfernt, wird er an sich selbst finden. Gelasius211 an die Bischöfe 15
Cresconius212, Johannes213 und Messala214 unter anderem: So wie es sich
für einen Amtsnachfolger schickt, die rechtmäßigen und gerechten
Beschlüsse seiner Vorgänger zu beachten, so muss er auch die Übeltaten
berichtigen. Pelagius212 an den Heermeister Armentarius216 unter anderem:
Nachdem die Rechte einer Kirche auch durch die Autorität bekräftigender 20
Zeugnisse bestätigt worden sind, soll es einem Bischof keineswegs gestattet
210> Hilarius (f 28. Februar 468), Papst (461-468). Vgl. FRANK, Art. „Hilarius“, Sp. 8. | 211>
Gelasius L, Papst (492-496) (s. Kap. 71, Anm. 103). | 212> Cresconius, Bischof von Todi (nicht
näher identifizierbar). | 213> Bischof Johannes (nicht näher identifizierbar). | 214> Bischof
Messala (nicht näher identifizierbar). | 215> Pelagius I. (( 3. März 561), Papst (556-561). Vgl.
SCHWAIGER, Art. „Pelagius I.“, Sp. 1859. | 216> Armentarius (nicht näher identifizierbar).
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Über das Bauwerk Gottes - 153. Kapitel
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gewährte Schenkung oder Verleihung von Zehnten zu einem Gesetz
geworden sei, das ewig eingehalten werden muss und das kein späterer
Bischof brechen darf, lasst uns sehen, was hierüber nicht nur die Gesetze der
Kirche, sondern auch die Gesetze der Welt urteilen; denn dieser Kampf wird
nicht nur geführt gegen gewisse kirchliche Personen, sondern auch gegen 5
Weltliche, die danach streben, das gesetzmäßige Testament der Zehnten
aufzuheben. Lasst uns sehen, sage ich, ob Bestand haben kann, was gegen
die Kanones entweder durch ein neues Privileg bekräftigt oder durch den
ungerechten Rechtsanspruch der Krieger gestützt zu werden scheint.
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154. Aus der Synode des Papstes Hilarius210, vierter Beschluss: Ein Bischof
wird etwas, das er verbotenerweise getan hat oder von dem er herausfindet,
dass seine Vorgänger es begangen haben, verurteilen, wenn er Gefahr für
sich selbst vermeiden will. Denn alles, was er an einem anderen nicht
entfernt, wird er an sich selbst finden. Gelasius211 an die Bischöfe 15
Cresconius212, Johannes213 und Messala214 unter anderem: So wie es sich
für einen Amtsnachfolger schickt, die rechtmäßigen und gerechten
Beschlüsse seiner Vorgänger zu beachten, so muss er auch die Übeltaten
berichtigen. Pelagius212 an den Heermeister Armentarius216 unter anderem:
Nachdem die Rechte einer Kirche auch durch die Autorität bekräftigender 20
Zeugnisse bestätigt worden sind, soll es einem Bischof keineswegs gestattet
210> Hilarius (f 28. Februar 468), Papst (461-468). Vgl. FRANK, Art. „Hilarius“, Sp. 8. | 211>
Gelasius L, Papst (492-496) (s. Kap. 71, Anm. 103). | 212> Cresconius, Bischof von Todi (nicht
näher identifizierbar). | 213> Bischof Johannes (nicht näher identifizierbar). | 214> Bischof
Messala (nicht näher identifizierbar). | 215> Pelagius I. (( 3. März 561), Papst (556-561). Vgl.
SCHWAIGER, Art. „Pelagius I.“, Sp. 1859. | 216> Armentarius (nicht näher identifizierbar).