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Gerhohus; Becker, Julia [Editor]; Insley, Thomas [Transl.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 1): Einleitung, Verzeichnisse und Edition mit Übersetzung Opusculum de aedificio Dei — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65331#0492
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Über das Bauwerk Gottes - 154. Kapitel

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wurde, als allen Anwesenden eine gewisse schlechte Verordnung vorgelesen
worden war, Laurentius221, der Bischof der Mailänder Kirche, Folgendes:
Diese Urkunde konnte keinen Bischof verpflichten, besonders weil sie weder
der Papst unterschrieben hat noch die Zustimmung irgendeines
Metropoliten gemäß den Kanones gelesen wird. Petrus222, der Bischof der 5
Kirche von Ravenna, sagte: Es ist offenkundig, dass die Urkunde, die in
unserer Versammlung vorgetragen wurde, keine Gültigkeit hat, weil sie
nicht mit den Kanones übereinstimmt. Eulalius223, der Bischof der Kirche
von Syrakus, sagte: Es steht aufgrund von höchst schlagenden Beweisen
fest, dass die Urkunde, die auf der Bischofsversammlung vorgelesen wurde, 10
ungültig ist; erstens, weil sie offensichtlich gegen die Regeln der Väter
zustande gekommen ist; zweitens, weil sie nachweislich nicht durch die
Unterschrift eines Bischofs des apostolischen Stuhls bestätigt wurde.
Derselbe: Die heiligen Väter haben festgesetzt, dass alles, was die Bischöfe
einer beliebigen Kirchenprovinz auf einem innerhalb von deren Grenzen 15
abgehaltenen Konzil ohne Bestätigung durch ihren Metropoliten
beschlossen haben, ungültig ist. Also ist unzweifelhaft, dass das, was
offenkundig auf andere Weise angemaßt wurde, keine Gültigkeit hat und
keineswegs zu den Satzungen der Kirche gezählt werden kann. Die heilige
Synode sagte: Wir sehen es als sicher an, dass diese Urkunde von keinem 20
Gewicht ist, und wir haben beschlossen, sie gemäß dem umsichtigen Urteil
eurer Heiligkeit zu entkräften und für ungültig zu erklären, damit sie nicht
irgendwelche Laien, mögen sie auch fromm oder mächtig sein, dazu
verleitet, sich in irgendeiner Stadt auf irgendeine Weise Entscheidungen
über Kirchengüter anzumaßen; es wird unzweifelhaft gelehrt, dass deren 25
Verwaltung allein den Priestern von Gott übertragen worden ist. Papst
Symmachus sagte: Wir müssen unsere Sorge nicht nur auf die Gegenwart,

221> Laurentius, Bischof von Mailand (489-512). Vgl. FRUTAZ, Art. ,, Laurentius L“, Sp. 833.
222> Petrus, Petrus Chrysologus (* um 380, f um 450), Bischof von Ravenna. Vgl. BAUMEISTER,
Art. „Petrus Chrysologus“, Sp. 1959. | 223> Eulalius ff 502), Bischof von Syrakus (nicht näher
identifizierbar).
 
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