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Gerhohus; Becker, Julia [Editor]; Insley, Thomas [Transl.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 1): Einleitung, Verzeichnisse und Edition mit Übersetzung Opusculum de aedificio Dei — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65331#0496
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Über das Bauwerk Gottes - 156. Kapitel

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vor der Gefahr schützen. Die Gefahr für den auf schlechte Weise
Schenkenden und für den auf schlechte Weise Empfangenden wurde
nämlich vor langer Zeit von Papst Symmachus224 im Erdkreis bekannt
gemacht. Er sagte: Wer auch immer Gott und diesen Beschluss vergisst und
versucht, etwas vom Recht der Titelkirchen oder der Kirche auf ewig zu 5
veräußern, soll als Schenker, Veräußerer und Verkäufer mit dem Verlust
seiner Rangstellung bestraft werden. Siehe, welche Strafe für den Schenker
und Veräußerer vorgeschrieben wird, sofern nicht, wie derselbe Papst im
Folgenden festsetzt, eine andere Vorgehensweise bei der Verurteilung
eingehalten wird, die dem Seelenheil und der Frömmigkeit besser zu dienen 10
scheint. Wir haben die Strafe des unvorsichtigen Schenkers gehört, lasst uns
hören, mit welcher Strafe auf den Befehl des nämlichen Papstes der
unvorsichtige Nachsuchende oder Empfänger bestraft werden soll. Er sagte:
Wer erbeten hat oder angenommen hat oder wer die Schenkung eines
Priesters, Diakons oder Defensors unter schrieb en hat, soll von dem 15
Bannspruch getroffen werden, mit dem Gott in seinem Zorn die Seelen
durchbohrt.
157. Um aber gegen den Gebenden und den Empfänger die Strafe so
auszusprechen, dass er dennoch Ausweg und Entkommen von der Strafe 20
aufzeigte, sagte er: Für den Veräußerer, den Empfänger und den
Beipflichtenden gelte die Strafe, die wir vorher genannt haben, es sei denn,
dass der Veräußerer für sein Seelenheil sorgt, indem er das veräußerte Gut
zurückfordert, und der, der es empfangen hat, indem er es rasch zurückgibt.

224> Symmachus, Papst (498-514) (s. Kap. 154, Anm. 220).
 
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