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Über das Bauwerk Gottes - 163. Kapitel
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163. Bischof Leo an alle Bischöfe auf Sizilien. Der Anlass besonderer
Klagen mahnt uns zu allgemeingültiger Vorsorge, damit wir das, was in
zwei Kirchen unserer Provinz unredlich getan und ungerechterweise
angemaßt wurde, durch eine ewig gültige Verordnung vom Wirken aller
Bischöfe entfernen. Als nämlich die Kleriker der Kirche von Taormina die 5
Mittellosigkeit ihrer Kirche beklagten, deshalb, weil der Bischof alle
Landgüter dieser Kirche durch Verkäufe, Schenkungen und Veräußerungen
verschiedener Art verschleuderte, brachten auch die Kleriker von Palermo,
für die vor kurzem ein Bischof geweiht wurde, in der heiligen Synode, der
wir vorstanden, eine ähnliche Klage über die Anmaßungen ihres früheren 10
Bischofs vor. Obwohl also schon von uns festgesetzt worden ist, wie für den
Nutzen der beiden Kirchen gesorgt werden soll, wollen wir, damit nicht
dieses verderbenbringende Beispiel der nichtsnutzigsten Ausplünderung für
irgendeinen später nachahmenswert wird, dass unsere grundsätzliche
Weisung bei Eurer Liebe ewig gilt, mit der wir ohne Ausnahme festsetzen, 15
dass kein Bischof es wagen soll, etwas von den Gütern seiner Kirche zu
verschenken oder zu tauschen oder zu verkaufen, es sei denn, er tut etwas
davon so, dass er für Besseres sorgt und unter Einbeziehung und mit
Zustimmung des ganzen Klerus das wählt, was unzweifelhaft der Kirche
nützen wird. Denn die Priester oder Diakone oder Kleriker welchen 20
Weihegrades auch immer, die zum Schaden der Kirche nachsichtig waren,
sollen wissen, dass sie ihren Weihegrad verlieren und aus der kirchlichen
Gemeinschaft ausgestoßen werden, denn es ist voll der Gerechtigkeit,
teuerste Brüder, dass nicht nur durch das Streben des Bischofs, sondern
auch durch das Streben des ganzen Klerus das Gut der Kirche 25
ungeschmälert bewahrt wird und die Gaben derjenigen unvermindert
bleiben, die für ihr Seelenheil ihren eigenen Besitz an Kirchen übertragen
haben.
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Über das Bauwerk Gottes - 163. Kapitel
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163. Bischof Leo an alle Bischöfe auf Sizilien. Der Anlass besonderer
Klagen mahnt uns zu allgemeingültiger Vorsorge, damit wir das, was in
zwei Kirchen unserer Provinz unredlich getan und ungerechterweise
angemaßt wurde, durch eine ewig gültige Verordnung vom Wirken aller
Bischöfe entfernen. Als nämlich die Kleriker der Kirche von Taormina die 5
Mittellosigkeit ihrer Kirche beklagten, deshalb, weil der Bischof alle
Landgüter dieser Kirche durch Verkäufe, Schenkungen und Veräußerungen
verschiedener Art verschleuderte, brachten auch die Kleriker von Palermo,
für die vor kurzem ein Bischof geweiht wurde, in der heiligen Synode, der
wir vorstanden, eine ähnliche Klage über die Anmaßungen ihres früheren 10
Bischofs vor. Obwohl also schon von uns festgesetzt worden ist, wie für den
Nutzen der beiden Kirchen gesorgt werden soll, wollen wir, damit nicht
dieses verderbenbringende Beispiel der nichtsnutzigsten Ausplünderung für
irgendeinen später nachahmenswert wird, dass unsere grundsätzliche
Weisung bei Eurer Liebe ewig gilt, mit der wir ohne Ausnahme festsetzen, 15
dass kein Bischof es wagen soll, etwas von den Gütern seiner Kirche zu
verschenken oder zu tauschen oder zu verkaufen, es sei denn, er tut etwas
davon so, dass er für Besseres sorgt und unter Einbeziehung und mit
Zustimmung des ganzen Klerus das wählt, was unzweifelhaft der Kirche
nützen wird. Denn die Priester oder Diakone oder Kleriker welchen 20
Weihegrades auch immer, die zum Schaden der Kirche nachsichtig waren,
sollen wissen, dass sie ihren Weihegrad verlieren und aus der kirchlichen
Gemeinschaft ausgestoßen werden, denn es ist voll der Gerechtigkeit,
teuerste Brüder, dass nicht nur durch das Streben des Bischofs, sondern
auch durch das Streben des ganzen Klerus das Gut der Kirche 25
ungeschmälert bewahrt wird und die Gaben derjenigen unvermindert
bleiben, die für ihr Seelenheil ihren eigenen Besitz an Kirchen übertragen
haben.