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Über das Bauwerk Gottes - 170. Kapitel
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dürfen nicht gleichsam wie Eigengut, sondern müssen wie
gemeinschaftliches und dem Herrn dargebrachtes Gut mit größter Furcht
getreulich nur für die vorgenannten Zwecke verwaltet werden, damit nicht
diejenigen, die sie von dort wegnehmen, wo sie übergeben worden sind, die
Schuld des Gottesfrevels auf sich laden und, was schlimmer ist, unter den 5
Bannspruch Maranatha fallen und, wenn nicht durch den Tod des Körpers,
wie es Hananias und Saphira taten, die tot niederfielen, doch durch den Tod
der Seele, die bedeutender ist als der Körper, und ihre Verstoßung aus der
Gemeinschaft der Gläubigen niederfallen und in die Tiefe der Hölle
hinabsinken. Wenn also gemäß diesen Worten diejenigen, welche die Güter 10
der Kirche von dort wegnehmen, wo sie übergeben worden sind, einen
Gottesfrevel begehen und sich den Bannspruch Maranatha zuziehen, was
wird beim Jüngsten Gericht die Mönche verteidigen? Ich spreche jetzt nicht
von denen, die eigene Zehnten innehaben; und es dürfen nämlich nicht von
den Mönchen Zehnten gefordert werden von den Erträgen, die sie mit ihren 15
eigenen Händen und auf eigene Kosten erarbeitet haben, es sei denn, es
handelt sich um Laienbrüder und ungebildete Mönche, die des Dienstes der
Kleriker bedürfen. Einige römische Bischöfe billigen, dass es so geschieht,
indem sie die umzäunten Rodungen der Klöster unter so große Freiheit
stellen, dass sie sich ungehindert Gott widmen können, obgleich deren 20
Bauern die Zehnten gänzlich bei den Kirchen abgeben müssen, wo sie ihre
Kinder taufen lassen. Wir tadeln jetzt also nicht die Mönche oder
Kanoniker, die mit Erlaubnis der römischen Bischöfe eigene Zehnten
innehaben, sondern diejenigen, die Zehnten von einer fremden Pfarrei
wegtragen, die vielleicht so weit entfernt ist, dass offensichtlich ist, dass die 25
Übertragung der Güter jener Kirche an eine andere nichts anderes ist als
eine verderbenbringende Wegnahme von dort, wo sie übergeben wurden,
weil nämlich der geistliche Dienst der Kleriker dort vernachlässigt und
zerstört wird, von wo die Unterhaltsmittel jenes Dienstes weggenommen
werden. Eine solche Wegnahme der Oblationen nennt der vorher genannte 30
Papst natürlich Gottesfrevel und verurteilt sie unter Bannandrohung. Als
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dürfen nicht gleichsam wie Eigengut, sondern müssen wie
gemeinschaftliches und dem Herrn dargebrachtes Gut mit größter Furcht
getreulich nur für die vorgenannten Zwecke verwaltet werden, damit nicht
diejenigen, die sie von dort wegnehmen, wo sie übergeben worden sind, die
Schuld des Gottesfrevels auf sich laden und, was schlimmer ist, unter den 5
Bannspruch Maranatha fallen und, wenn nicht durch den Tod des Körpers,
wie es Hananias und Saphira taten, die tot niederfielen, doch durch den Tod
der Seele, die bedeutender ist als der Körper, und ihre Verstoßung aus der
Gemeinschaft der Gläubigen niederfallen und in die Tiefe der Hölle
hinabsinken. Wenn also gemäß diesen Worten diejenigen, welche die Güter 10
der Kirche von dort wegnehmen, wo sie übergeben worden sind, einen
Gottesfrevel begehen und sich den Bannspruch Maranatha zuziehen, was
wird beim Jüngsten Gericht die Mönche verteidigen? Ich spreche jetzt nicht
von denen, die eigene Zehnten innehaben; und es dürfen nämlich nicht von
den Mönchen Zehnten gefordert werden von den Erträgen, die sie mit ihren 15
eigenen Händen und auf eigene Kosten erarbeitet haben, es sei denn, es
handelt sich um Laienbrüder und ungebildete Mönche, die des Dienstes der
Kleriker bedürfen. Einige römische Bischöfe billigen, dass es so geschieht,
indem sie die umzäunten Rodungen der Klöster unter so große Freiheit
stellen, dass sie sich ungehindert Gott widmen können, obgleich deren 20
Bauern die Zehnten gänzlich bei den Kirchen abgeben müssen, wo sie ihre
Kinder taufen lassen. Wir tadeln jetzt also nicht die Mönche oder
Kanoniker, die mit Erlaubnis der römischen Bischöfe eigene Zehnten
innehaben, sondern diejenigen, die Zehnten von einer fremden Pfarrei
wegtragen, die vielleicht so weit entfernt ist, dass offensichtlich ist, dass die 25
Übertragung der Güter jener Kirche an eine andere nichts anderes ist als
eine verderbenbringende Wegnahme von dort, wo sie übergeben wurden,
weil nämlich der geistliche Dienst der Kleriker dort vernachlässigt und
zerstört wird, von wo die Unterhaltsmittel jenes Dienstes weggenommen
werden. Eine solche Wegnahme der Oblationen nennt der vorher genannte 30
Papst natürlich Gottesfrevel und verurteilt sie unter Bannandrohung. Als