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Gerhohus; Becker, Julia [Hrsg.]; Insley, Thomas [Übers.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 1): Einleitung, Verzeichnisse und Edition mit Übersetzung Opusculum de aedificio Dei — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65331#0524
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Über das Bauwerk Gottes - 170. Kapitel

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Bannspruch hüten, den die Dekretalen des Märtyrerpapstes Urban gegen
diejenigen enthalten, die Zehnten ihrer Bestimmung entfremden.
171. Dieser Bannspruch wird natürlich nicht dadurch aufgehoben, dass in
der Taufkirche, wo die Zehnten gemäß den Kanones zusammengetragen und 5
verteilt werden müssen, weder Kleriker leben, um von einem Viertel
gemeinschaftlich und regelgemäß unterhalten zu werden, noch die Witwen,
Armen und Schwachen versammelt werden, damit sie von einem anderen
Viertel unterstützt werden, noch die Pflege der Mutterkirche Bestand hat,
die von dem dritten Viertel erneuert und geschmückt werden müsste. Was 10
auch immer nämlich mit dem Viertel des Bischofs getan wird, sei es dass es
auf Weisung des Bischofs in der Taufkirche für den Dienst der
Gastfreundschaft verwendet wird, sei es, dass es zur Mutter- und
Bischofskirche gebracht wird, um entweder zum Unterhalt des Bischofs
hinzugenommen zu werden oder auf Befehl des Bischofs dem Gästehaus 15
zugewiesen zu werden, das in der Stadt immer den hilfsbedürftigen Pilgern
und Reisenden offen stehen muss, damit sowohl bei Abwesenheit als auch
bei Anwesenheit des Bischofs niemand ohne Unterstützung vorbeigeht,
soweit die Mittel es erlauben; was auch immer davon mit dem Viertel des
Bischofs geschieht, aus dem, wie der heilige Gregor244 in einem Schreiben 20
an Marinianus245, den Bischof von Ravenna bezeugt,246 bei Abwesenheit
und bei Anwesenheit des Bischofs im Bischofssitz der Dienst der
Gastfreundschaft und der Beherbergung von Fremden versorgt werden muss
und das deshalb, wenn nicht dort etwas übrig ist, nicht außerhalb der Stadt
ausgegeben werden darf: jene drei Viertel der Kleriker, der Armen und der 25
Kirche jedoch dürfen niemals von Pfarrei zu Pfarrei gebracht werden unter
Beraubung jener Taufkirche, der sie anfangs zugewiesen wurden.

244> Gregor der Große, Gregor L, Papst (590- 604) (s. Kap. 11, Anm. 11). | 245> Marinianus,
Bischof von Ravenna (595-606) (s. Kap. 71, Anm. 112). | 246> Gregor der Große, Registrum
epistularum, XI, 21, ed. NORBERG, CCSL 140A, S. 891-892; zitiert in Kap. 179.
 
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