32
I. GUTACHTEN ZUR REKUSATION DES TRIENTER KONZILS
gibt dasn auch Jrethalben1 nit geringe warnung2, das3 der Papst vnd sein hauffe
wol weiß, das sie Jnn den Stetten deß Reichs Teutscher nation Jres theils konden on
alle gefahr vnnd gantz I 67Vf I sicher sein, nit weniger dann seine bischoue, Cardi-
nel vnnd legaten bißher gewesen),4 Auch, da wir gewußt, das sie nichts dann mort-
practicen wider vns geubet5 Vnnd aber doch, wider6 der Keyfserlichen] M[ajestä]t
vnnd Stennden deß Reichs so offt ernewerte verheissung vnd sonnder Zweiuel der
Key[serlichen] M[ajestä]t filfaltigs vnd ernstliches bitten7 vnd anhalten darumb, nit
haben wöllen zugeben, das das Concili wer8 Jnn einer Statt deß Reichs Teutscher
nation, da auch wir hetten vermutlich mögen9 doch ettlicher maßen versichert wer-
den, angesetzet vnnd gehalten worden.10
Zum vierdten haben die Key[serliche] M[ajestä]t durch Jre Comißarien11 einen°
Reichstag zu Nurmberg Anno etc. 23 angefangen vnnd Anno 24 geendet12 pvnd in
dem zurf ersten die maß gebenq13, friden Jm Reich zuerhalten,14 onangesehen das
greulichsten Wormisch edict, Durch1 das, so man dem hette wöllen nachkhommen,
n) korr. aus: ds, zu: dz.
o) von Bucer über der Zeile ergänzt für gestr.: vff dem; ebenso c; einem: b.
p) —p) von Bucer über der Zeile ergänzt für gestr.: (welcher der.
q) danach gestr.: hatt.
r) korr. aus: durch.
1. ihretwegen; um lhretwillen.
2. Ermahnung. Grimm 27 (= XIII), Sp. 2098 f.
3. damit.
4. Bucer spielt hier wohl auf die Reise des päpsthchen Legaten Kardinal Alessandro Farnese zum
Reichstag nach Worms 1545 an. Kömg Ferdinand hatte Herzog Ulrich von Württemberg aufgefor-
dert, dem Legaten sicheres Geleit sowie Aufnahme und Verpflegung bei dessen Durchreise durch
das Herzogtum zu gewähren. Der Herzog zierte sich zunächst, sagte dann aber das sichere Geleit
zu. Doch net daraufhin Ferdinand dem Legaten aus Sicherheitsgründen von der Reise durch Würt-
temberg ab und führte lhn auf einer anderen Strecke unter Geleit nach Worms, wo er am 17. Mai
1545 eintraf. Von protestantischer Seite wurde jedoch betont, daß sogar eine Reiterei vorhanden ge-
wesen wäre, um dem Legaten sicheres Geleit zu garantieren. Vgl. Kannengiesser, Reichstag, S. 54;
DRTA.JR 16,2, S. 1279L mit Anm.9.
5. geübt haben.
6. wider ... verheissung: (lies:) wider [die] so offt ernewerte verheissung der Keyfserhchen]
M[aiestä]t vnnd Stennden deß Reichs.
7. bitten ... das: (lies:) bitten vnd anhalten darumb, [dies] mt haben wöllen zugeben, das.
8. wäre.
9. können.
10. Zu diesen Einwänden gegen Trient als Konzilsort vgl. Brockmann, Flug- und Streitschriften,
S. 341-344.
11. Der Kaiser war beim Reichstag 1523 selbst mcht m Nürnberg anwesend. Als Vertreter be-
nannte er Erzherzog Ferdinand I. und Pfalzgraf Friedrich II.; vgl. DRTA.JR 3, S. 37 und S. 59-61;
TRE 28, S.459.
12. Bucer lrrt sich hier 1m Datum. Er behandelt 1m folgenden Aktenstücke, die bereits im Rah-
men des 2. Nürnberger Reichstags 1522/23 entstanden sind. Der 3. Nürnberger Reichstag von
1523/24 erneuerte die dort gefaßten Beschlüsse. Vgl. TRE 28, S. 459; s. außerdem unten S.33E
Anm. 5.
13. die maß geben: vorgeschrieben. DRW 9, Sp. 338.
14. Vgl. DRTA.JR 3, S. 236,9-17.
I. GUTACHTEN ZUR REKUSATION DES TRIENTER KONZILS
gibt dasn auch Jrethalben1 nit geringe warnung2, das3 der Papst vnd sein hauffe
wol weiß, das sie Jnn den Stetten deß Reichs Teutscher nation Jres theils konden on
alle gefahr vnnd gantz I 67Vf I sicher sein, nit weniger dann seine bischoue, Cardi-
nel vnnd legaten bißher gewesen),4 Auch, da wir gewußt, das sie nichts dann mort-
practicen wider vns geubet5 Vnnd aber doch, wider6 der Keyfserlichen] M[ajestä]t
vnnd Stennden deß Reichs so offt ernewerte verheissung vnd sonnder Zweiuel der
Key[serlichen] M[ajestä]t filfaltigs vnd ernstliches bitten7 vnd anhalten darumb, nit
haben wöllen zugeben, das das Concili wer8 Jnn einer Statt deß Reichs Teutscher
nation, da auch wir hetten vermutlich mögen9 doch ettlicher maßen versichert wer-
den, angesetzet vnnd gehalten worden.10
Zum vierdten haben die Key[serliche] M[ajestä]t durch Jre Comißarien11 einen°
Reichstag zu Nurmberg Anno etc. 23 angefangen vnnd Anno 24 geendet12 pvnd in
dem zurf ersten die maß gebenq13, friden Jm Reich zuerhalten,14 onangesehen das
greulichsten Wormisch edict, Durch1 das, so man dem hette wöllen nachkhommen,
n) korr. aus: ds, zu: dz.
o) von Bucer über der Zeile ergänzt für gestr.: vff dem; ebenso c; einem: b.
p) —p) von Bucer über der Zeile ergänzt für gestr.: (welcher der.
q) danach gestr.: hatt.
r) korr. aus: durch.
1. ihretwegen; um lhretwillen.
2. Ermahnung. Grimm 27 (= XIII), Sp. 2098 f.
3. damit.
4. Bucer spielt hier wohl auf die Reise des päpsthchen Legaten Kardinal Alessandro Farnese zum
Reichstag nach Worms 1545 an. Kömg Ferdinand hatte Herzog Ulrich von Württemberg aufgefor-
dert, dem Legaten sicheres Geleit sowie Aufnahme und Verpflegung bei dessen Durchreise durch
das Herzogtum zu gewähren. Der Herzog zierte sich zunächst, sagte dann aber das sichere Geleit
zu. Doch net daraufhin Ferdinand dem Legaten aus Sicherheitsgründen von der Reise durch Würt-
temberg ab und führte lhn auf einer anderen Strecke unter Geleit nach Worms, wo er am 17. Mai
1545 eintraf. Von protestantischer Seite wurde jedoch betont, daß sogar eine Reiterei vorhanden ge-
wesen wäre, um dem Legaten sicheres Geleit zu garantieren. Vgl. Kannengiesser, Reichstag, S. 54;
DRTA.JR 16,2, S. 1279L mit Anm.9.
5. geübt haben.
6. wider ... verheissung: (lies:) wider [die] so offt ernewerte verheissung der Keyfserhchen]
M[aiestä]t vnnd Stennden deß Reichs.
7. bitten ... das: (lies:) bitten vnd anhalten darumb, [dies] mt haben wöllen zugeben, das.
8. wäre.
9. können.
10. Zu diesen Einwänden gegen Trient als Konzilsort vgl. Brockmann, Flug- und Streitschriften,
S. 341-344.
11. Der Kaiser war beim Reichstag 1523 selbst mcht m Nürnberg anwesend. Als Vertreter be-
nannte er Erzherzog Ferdinand I. und Pfalzgraf Friedrich II.; vgl. DRTA.JR 3, S. 37 und S. 59-61;
TRE 28, S.459.
12. Bucer lrrt sich hier 1m Datum. Er behandelt 1m folgenden Aktenstücke, die bereits im Rah-
men des 2. Nürnberger Reichstags 1522/23 entstanden sind. Der 3. Nürnberger Reichstag von
1523/24 erneuerte die dort gefaßten Beschlüsse. Vgl. TRE 28, S. 459; s. außerdem unten S.33E
Anm. 5.
13. die maß geben: vorgeschrieben. DRW 9, Sp. 338.
14. Vgl. DRTA.JR 3, S. 236,9-17.