6. BUCER AN DIE DREIZEHN ZU STRASSBURG UND AN PHILIPP VON HESSEN 299
Die Fassung des Briefes vom 18. Januar, welche Bucer für den Landgrafen verfaßte,
ist zweifach erhalten:
b,: Marburg StA, Best. 3, Pol. Arch., Nr. 2927, fol. i84r-i95v. Autograph.
Diese Fassung ist ediert bei Lenz II, S. 389-397.
b,: ThHStA Weimar, EGA, Reg. H 663, Nr. 203, fol. 73^-84^. Kopie des Briefes an
den Landgrafen.
Die Abweichungen der Fassungen bj und b, von der Leithandschrift sind in der
vorliegenden Edition im textkritischen Apparat vermerkt. Beginn und Schluß des
Schreibens an den Landgrafen weichen jedoch so stark von der Leithandschrift ab,
daß die betreffenden Passagen nach der Fassung bj im Anschluß an den Text der
Fassung a herausgegeben sind,1 wobei eventuelle Abweichungen der Fassung b,
wiederum im textkritischen Apparat vermerkt sind. Unstimmigkeiten zwischen den
Fassungen lassen sich meist auf schwer entzifferbare Stellen in Bucers Handschrift
der Fassung br zurückführen.
Schließlich hat sich im Urkundenbuch des Grafen Wolrad von Waldeck (Marburg
StA, Best. 115, Generalia 1, Pak. 78, fol. 5 ir— 57r) ein Exzerpt von Bucers Schreiben
an den Landgrafen erhalten, das die Passagen über das Gespräch mit Bischof Moritz
von Hutten berücksichtigt. Bucers Schilderung wird meist in deutscher Sprache,
stellenweise in lateinischer Übersetzung nahezu wörtlich wiedergegeben. Das Ex-
zerpt ist in der vorliegenden Edition nicht verarbeitet.
1. S. unten S. 320-323.
Die Fassung des Briefes vom 18. Januar, welche Bucer für den Landgrafen verfaßte,
ist zweifach erhalten:
b,: Marburg StA, Best. 3, Pol. Arch., Nr. 2927, fol. i84r-i95v. Autograph.
Diese Fassung ist ediert bei Lenz II, S. 389-397.
b,: ThHStA Weimar, EGA, Reg. H 663, Nr. 203, fol. 73^-84^. Kopie des Briefes an
den Landgrafen.
Die Abweichungen der Fassungen bj und b, von der Leithandschrift sind in der
vorliegenden Edition im textkritischen Apparat vermerkt. Beginn und Schluß des
Schreibens an den Landgrafen weichen jedoch so stark von der Leithandschrift ab,
daß die betreffenden Passagen nach der Fassung bj im Anschluß an den Text der
Fassung a herausgegeben sind,1 wobei eventuelle Abweichungen der Fassung b,
wiederum im textkritischen Apparat vermerkt sind. Unstimmigkeiten zwischen den
Fassungen lassen sich meist auf schwer entzifferbare Stellen in Bucers Handschrift
der Fassung br zurückführen.
Schließlich hat sich im Urkundenbuch des Grafen Wolrad von Waldeck (Marburg
StA, Best. 115, Generalia 1, Pak. 78, fol. 5 ir— 57r) ein Exzerpt von Bucers Schreiben
an den Landgrafen erhalten, das die Passagen über das Gespräch mit Bischof Moritz
von Hutten berücksichtigt. Bucers Schilderung wird meist in deutscher Sprache,
stellenweise in lateinischer Übersetzung nahezu wörtlich wiedergegeben. Das Ex-
zerpt ist in der vorliegenden Edition nicht verarbeitet.
1. S. unten S. 320-323.