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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Haaf, Susanne [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0336
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8. RESPONSUM DER EVANGELISCHEN DELEGIERTEN

handlungspartner ergänzt werden. Zudem wünschten die Präsidenten, daß die Ge-
spräche bis zur Berichterstattung auf dem Reichstag vertraulich blieben. Bucer, der
als Verhandlungsführer für die Protestanten auftrat, lehnte diese Vorschläge ent-
schieden ab und regte noch am 27. Januar und erneut in einer ausführlichen Rede am
Tag darauf die Erstellung von wörtlichen Verhandlungsmitschriften durch jeweils
zwei Protokollanten beider Seiten an. Er berief sich dafür auf die in der Wormser
Prorogation1 festgeschriebene Pflicht der »presidenten, colloquenten und audito-
res«2 zur »vollkhomnefn] relation«, d.h. zur vollständigen Berichterstattung »aller
irer gesprechshandlung, wie sich die in allweg zwischen inen zutragen wurdet«, auf
dem kommenden Reichstag.3 Es gelang Bucer mit dieser Argumentation, die Präsi-
denten umzustimmen, sogar auf Kosten des Konsenses mit der altgläubigen Seite.4
Sie erklärten sich zu einer entsprechenden Anpassung der Geschäftsordnung bereit,
hielten jedoch fest, daß jegliche Änderungen bis zur endgültigen Entscheidung des
Kaisers als Interimslösung gelten mußten. Am 29. Januar schlugen die Präsidenten
zunächst vor, einen Kolloquenten von jeder Seite als Notar zu bestimmen, der ein
wörtliches Protokoll anfertigen sollte.5 Dies lehnten die Protestanten jedoch ab,
weil dadurch die geringe Anzahl von Teilnehmern weiter reduziert worden wäre.
Wiederum kamen die Präsidenten der protestantischen Seite entgegen: Am 30. Ja-
nuar unterbreiteten sie den Vorschlag, von seiten der Protestanten, der Altgläubigen
und der Präsidenten jeweils einen Protokollanten zu bestimmen, die drei sich somit
ergebenden Protokolle im Anschluß an jeden Verhandlungstag miteinander zu kol-
lationieren und anschließend in einer Truhe mit drei Schlössern zu verwahren. Jede
Partei bekäme jeweils einen der drei Schlüssel, so daß es niemandem möglich wäre,
in Abwesenheit der Verhandlungspartner das Protokoll zu manipulieren. Am
31. Januar übermittelten Bucer, Zoch, Brenz und Balthasar von Gültlingen den Prä-
sidenten die Antwort der Protestanten: Vorläufig stimmten sie dem Vorschlag zu,
legten jedoch die endgültige Entscheidung in die Hände ihrer Herren. Außerdem
regten sie - erfolgreich - an, daß die Truhe am Verhandlungsort, also im Regensbur-
ger Rathaus aufbewahrt werden solle. Auf der Grundlage dieses Kompromisses er-
stellten die Präsidenten eine revidierte Geschäftsordnung, die sie noch am 31. Januar
dem Kaiser zur Ratifizierung schickten. Darin gestanden sie auch zu, jedem der Pro-
tokollanten einen Assistenten beizugeben, dem es jedoch nicht erlaubt sei, ein zwei-
tes Protokoll zu erstellen. Sie forderten von allen Teilnehmern Verschwiegenheit,
ohne allerdings den protestantischen Delegierten explizit die Berichterstattung an
ihre Obrigkeiten zu verbieten. Exemplare der neuen Geschäftsordnung wurden am
2. Februar den altgläubigen und am 3. Februar den protestantischen Gesprächsteil-
1. Zur Wormser Prorogation s. oben S. 279 mit Anm. 1.
2. Vgl. den Wormser Reichsabschied von 1545 (DRTA. JR 16,2, Nr. 341,9, S. 1659).
3. Vgl. den Wormser Reichsabschied von 1545 (DRTA.JR 16,2, Nr. 341,10, S. 1660).
4. Vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S. 328 t. Zum Verhalten der Altgläubigen m der Debatte zur
Protokollführung vgl. ebd.S. 333-335.
5. Damit kam man den Protestanten msofern entgegen, als ein wörthches Verlaufsprotokoll an-
gefertigt werden sollte; gleichzeitig war aber dem Einwand Malvendas die Grundlage entzogen, der
Kaiser habe mcht veranlaßt, neben den Gesprächsteilnehmern Protokollführer zu benennen; vgl.
Vogel, Rehgionsgespräch, S. 329!.
 
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