8. RESPONSUM DER EVANGELISCHEN DELEGIERTEN
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nehmern vorgelegt.1 Noch am 3. Februar reagierten die Protestanten darauf
schriftlich mit dem hier edierten Responsum, das den Präsidenten durch Bucer und
Balthasar von Gültlingen übergeben wurde.2
Bucer führte vom 27. Januar an für die protestantische Seite die Verhandlungen
über die Geschäftsordnung. Somit war das Responsum unmittelbare Frucht seiner
Arbeit. Der Text selbst stellt allerdings wohl das Ergebnis gemeinsamer Beratungen
der protestantischen Delegierten über den Vorschlag der Präsidenten zur Geschäfts-
ordnung am 3. Februar dar.3 Daher läßt sich der konkrete Anteil Bucers an der For-
mulierung des Textes, der hier zum ersten Mal ediert wird, nicht mehr bestimmen.
2. Inhalt4
In ihrer Stellungnahme zur vorgeschlagenen Geschäftsordnung stimmten Bucer
und seine Kollegen den darin festgesetzten Artikeln grundsätzlich zu, legten jedoch
die endgültige Entscheidung darüber in die Hände ihrer Fürsten und Oberen,
ebenso wie die Präsidenten ein abschließendes Urteil des Kaisers erwarteten. Mit
der Aufbewahrung der Akten in einer Truhe, die im Rathaus aufgestellt werde, er-
klärten sich die Protestanten einverstanden. Auch der Geheimhaltung der Ge-
sprächsakten stimmten sie zu, vorbehaltlich jedoch der Berichterstattung an ihre
Obrigkeiten.
3. Wirkung
Auf diese ambivalente protestantische Stellungnahme reagierten die Präsidenten
nicht mehr, so daß die Geschäftsordnungsdebatte damit vorerst beigelegt war. Die
Geschäftsordnung wurde jedoch erneut zum Problem, als eine neuerliche Resolu-
tion des Kaisers Ende Februar dem gefundenen Kompromiß den Weg versperrte.5
Bucer legte die hier edierte Ausfertigung der protestantischen Stellungnahme zu-
sammen mit einer Kopie der revidierten Geschäftsordnung der Präsidenten vom
3. Februar seiner Sendung an die Dreizehn in Straßburg vom 12. Februar bei.6
1. Ausführungen der revidierten Geschäftsordnung finden sich m Straßburg StA, AA 540,
fol.281, in Marburg StA, Best. 115, Generalia 1, Pak. 78, Urkundenbuch, fol. 75v//6r und in Wien
ÖStA, HHStA, Reichskanzlei, Reichshofkanzlei, Reichsakten in genere 12/1, fol. n8v. Außerdem
gab Bucer diesen Text m seinen >Disputata Ratisbonae< von 1548, S. 19f., wieder. Der Wortlaut die-
ses kurzen Dokuments wird nach der Straßburger Uberlieferung 1m Stellenkommentar der vorlie-
genden Edition wiedergegeben.
2. Vgl. dazu Vogel, Religionsgespräch, S.335 f.; Wolrad, Tagebuch, S. 177.
3. Vgl. Wolrad, Tagebuch, S. 177.
4. Zum Inhalt vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 335 f.
5. S. dazu unten S. 362-365.
6. S. dazu auch unten S. 339.
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nehmern vorgelegt.1 Noch am 3. Februar reagierten die Protestanten darauf
schriftlich mit dem hier edierten Responsum, das den Präsidenten durch Bucer und
Balthasar von Gültlingen übergeben wurde.2
Bucer führte vom 27. Januar an für die protestantische Seite die Verhandlungen
über die Geschäftsordnung. Somit war das Responsum unmittelbare Frucht seiner
Arbeit. Der Text selbst stellt allerdings wohl das Ergebnis gemeinsamer Beratungen
der protestantischen Delegierten über den Vorschlag der Präsidenten zur Geschäfts-
ordnung am 3. Februar dar.3 Daher läßt sich der konkrete Anteil Bucers an der For-
mulierung des Textes, der hier zum ersten Mal ediert wird, nicht mehr bestimmen.
2. Inhalt4
In ihrer Stellungnahme zur vorgeschlagenen Geschäftsordnung stimmten Bucer
und seine Kollegen den darin festgesetzten Artikeln grundsätzlich zu, legten jedoch
die endgültige Entscheidung darüber in die Hände ihrer Fürsten und Oberen,
ebenso wie die Präsidenten ein abschließendes Urteil des Kaisers erwarteten. Mit
der Aufbewahrung der Akten in einer Truhe, die im Rathaus aufgestellt werde, er-
klärten sich die Protestanten einverstanden. Auch der Geheimhaltung der Ge-
sprächsakten stimmten sie zu, vorbehaltlich jedoch der Berichterstattung an ihre
Obrigkeiten.
3. Wirkung
Auf diese ambivalente protestantische Stellungnahme reagierten die Präsidenten
nicht mehr, so daß die Geschäftsordnungsdebatte damit vorerst beigelegt war. Die
Geschäftsordnung wurde jedoch erneut zum Problem, als eine neuerliche Resolu-
tion des Kaisers Ende Februar dem gefundenen Kompromiß den Weg versperrte.5
Bucer legte die hier edierte Ausfertigung der protestantischen Stellungnahme zu-
sammen mit einer Kopie der revidierten Geschäftsordnung der Präsidenten vom
3. Februar seiner Sendung an die Dreizehn in Straßburg vom 12. Februar bei.6
1. Ausführungen der revidierten Geschäftsordnung finden sich m Straßburg StA, AA 540,
fol.281, in Marburg StA, Best. 115, Generalia 1, Pak. 78, Urkundenbuch, fol. 75v//6r und in Wien
ÖStA, HHStA, Reichskanzlei, Reichshofkanzlei, Reichsakten in genere 12/1, fol. n8v. Außerdem
gab Bucer diesen Text m seinen >Disputata Ratisbonae< von 1548, S. 19f., wieder. Der Wortlaut die-
ses kurzen Dokuments wird nach der Straßburger Uberlieferung 1m Stellenkommentar der vorlie-
genden Edition wiedergegeben.
2. Vgl. dazu Vogel, Religionsgespräch, S.335 f.; Wolrad, Tagebuch, S. 177.
3. Vgl. Wolrad, Tagebuch, S. 177.
4. Zum Inhalt vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 335 f.
5. S. dazu unten S. 362-365.
6. S. dazu auch unten S. 339.