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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Haaf, Susanne [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0345
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9- ERSTER BERICHT DER EVANGELISCHEN DELEGIERTEN

341

4. Überlieferung

Vier Abschriften des ersten Berichts konnten ermittelt werden. Der Edition liegt
zugrunde:
a: Straßburg StA, AA 540, fol. ihr-27v. Die Schreiberhand ist die von Cornelius
Faber.1 Das Exemplar enthält Marginalien und einen Erhaltvermerk von der
Hand Jakob Sturms. Darüber hinaus trug Sturm am Schluß des Textes den Na-
men »Martinus Bucerus« ein.
Am linken oberen Rand von fol. i6r findet sich der von anderer Hand einge-
tragene Hinweis: »Bucerus aus Regenspurg ahn mein gnfädige] 13 vom ahnfang
deß Colloquii.« Von einer vierten Hand wurde dort zudem das Datum »vom
10. Feb. 46« ergänzt.
Darüber hinaus sind die folgenden drei Fassungen überliefert:
b: Augsburg StA, Literaliensammlung, 1546 Jan. 27. Es handelt sich um eine
Abschrift der Fassung des Berichts, die Frecht an die fünf Geheimen in Ulm
gesandt hatte. Diese leiteten das Dokument weiter an die Dreizehn in Augs-
burg.2 D er Text enthält gegenüber der Straßburger Fassung viele Fahrlässig-
keiten und Fehler.3 An manchen Stellen sind einzelne Wörter oder Wortrei-
henfolgen verändert. Diese Abweichungen wurden jedoch nur in den Apparat
aufgenommen, wenn der Sinn des Textes dadurch verändert wurde.
Die Fassung b bildet die Leithandschrift für die Edition des Berichtes bei Rotb,
Der offizielle Bericht, S. 6-20 (dort Sigle a). Die hier edierte Fassung a (dort b)
wurde vollständig von Roth kollationiert.
c: Marburg StA, Best. 3, Pol. Arch., Nr. 864, fol. 16r-2yr. Das Dokument trägt den
von späterer Hand eingefügten Titel: »1546. Ein stück aus den Actis des Collo-
quii zu Regensburgk, sonderlich den articul de Justificatione betreffendt«
(fol. 3<3V). Der Text ist bis zum 10. Februar mit der Fassung a identisch. Für den
10. Februar wurde die Bezeichnung »vff den heutigen Tag« übernommen
(fol. 2Ür), jedoch wird der Bericht dann nicht unterbrochen, sondern bis zum
13. Februar weitergeführt (fol. 27r-3<3v).4
1. Zum Transknptionsverfahren für diese Schreiberhand m der vorhegenden Edition s. oben
S. 298.
2. Vgl. Rothy Der offizielle Bericht, S. 3 f.
3. So auch das Urteil von Rothy Der offizielle Bericht, S. 5 f.
4. Dies kam möghcherweise wie folgt zustande: Am 11. Februar verfaßten Wolrad und Pistorius
lhren Bnef an den Landgrafen; ed. Nehelsieck, Elf Briefe und Aktenstücke, S. 132. Als Anhang sahen
sie Bucers Bencht vor, der mit dem 10. Februar schließt. An den folgenden Tagen bis zur Entsen-
dung des Bnefboten zum Landgrafen am 14. Februar (Wolrad berichtet darüber in seinem Tage-
buch; vgl. Wolrad, Tagebuch, S. 301; Vogel, Religionsgespräch, S. 383) wurde der Bericht ergänzt, so
daß Philipp über den gesamten bisherigen Gesprächsverlauf informiert war. Es ist dabei unwahr-
scheinhch, daß ein Blatt verloren gegangen ist, wie Vogel vermutet, da der 14. Februar ein Sonntag
und somit kem Verhandlungstag war; vgl. Voge/, Religionsgespräch, S.272 Anm. 18. Ferner ist der
 
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