IO. RESPONSIO DER EVANGELISCHEN DELEGIERTEN
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Ableben Martin Luthers, der am 18. Februar in Eisleben gestorben war.1 Daraufhin
nahmen sie die Beratungen über die kaiserlichen Bestimmungen erst am 27. Februar
auf, wobei Bucer und Zoch den Auftrag erhielten, eine Antwort an die Präsidenten
zu entwerfen.2 Wolrad berichtet jedoch dann in seinem Tagebuch von einem Ent-
wurf Bucers, der am Nachmittag des 28. Februar diskutiert wurde.3 Es wurde dabei
beschlossen, am Folgetag nochmals über den Entwurf zu beraten und ihn dann ins
Reine zu schreiben. Inzwischen war am 27. Februar auch ein Schreiben des sächsi-
schen Kurfürsten vom 20. Februar zusammen mit einem Gutachten der Wittenber-
ger Theologen zu der vorläufigen Geschäftsordnung vom 31. Januar eingetroffen.
Letztere beurteilten die Geschäftsordnung weitgehend positiv und rieten, man solle
sich nicht in Detailverhandlungen über das Prozedere verstricken, sondern eher
die inhaltlichen Gespräche führen, für die angesichts der Einigkeit unter den prote-
stantischen Teilnehmern gute Voraussetzungen bestünden.4 Der Kurfürst dagegen
zeigte sich gegenüber den bereits getroffenen Vereinbarungen skeptisch, vor allem
gegenüber der Truhenlösung, und bestand weiterhin auf der Informationspflicht
der protestantischen Kolloquenten.5 Natürlich waren diese beiden Schriftstücke
mittlerweile überholt, da der Kaiser die vorläufige Geschäftsordnung, auf die sie Be-
zug nehmen, faktisch abgelehnt hatte. Sie zeigten den protestantischen Teilnehmern
jedoch immerhin, daß ein Eingehen auf die kaiserlichen Forderungen nicht in Frage
kam.6 Daher verständigten sich die Delegierten ihrerseits auf fünf Forderungen, die
ihre Reaktion auf die kaiserlichen Bestimmungen bilden sollten. Bucer kam, wie aus
dem oben Dargestellten deutlich wurde, der Hauptanteil an der Abfassung der hier
edierten lateinischen Antwort der Protestanten zu.7
2. Inhalt8
Die Responsio zur zweiten kaiserlichen Resolution ist an die Kolloquiumspräsi-
denten gerichtet. Die protestantischen Delegierten teilen mit, unter welchen Um-
ständen sie bereit wären, das Gespräch fortzusetzen. Zunächst fordern sie, daß ihre
Antwort auf den letzten Vortrag der Gegenseite (fol. 5 7r— 5 8r) sowie der Rechtferti-
gungsartikel des Regensburger Buchs von 1541 noch in die Akten aufgenommen
1. S. dazu unten S. 396 Anm. 5.
2. Vgl. Wolrad, Tagebuch, S. 318; Vogel, Religionsgespräch, S. 438; Nebelsieck, Elf Briefe und Ak-
tenstücke, S. 282 Anm. 25; s. auch unten S. 396-399.
3. Vgl. Wolrad, Tagebuch, S. 319.
4. Vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S.435 f.
5. Vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S.436h
6. Wolrad vermerkt am 27. Februar m seinem Tagebuch, er habe von einer Äußerung des Königs
Ferdinand gehört, daß der Kaiser beabsichtige, den Protestanten Bedingungen für das Kolloquium
aufzuerlegen, »die weder gerecht noch erlaubt noch für jenc ausführbar sind«; vgl. Wolrad, Tage-
buch, S. 319; Vogel, Rehgionsgespräch, S.437.
7. Vgl. auch Vogel, Rehgionsgespräch, S.438.
8. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S.438-440.
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Ableben Martin Luthers, der am 18. Februar in Eisleben gestorben war.1 Daraufhin
nahmen sie die Beratungen über die kaiserlichen Bestimmungen erst am 27. Februar
auf, wobei Bucer und Zoch den Auftrag erhielten, eine Antwort an die Präsidenten
zu entwerfen.2 Wolrad berichtet jedoch dann in seinem Tagebuch von einem Ent-
wurf Bucers, der am Nachmittag des 28. Februar diskutiert wurde.3 Es wurde dabei
beschlossen, am Folgetag nochmals über den Entwurf zu beraten und ihn dann ins
Reine zu schreiben. Inzwischen war am 27. Februar auch ein Schreiben des sächsi-
schen Kurfürsten vom 20. Februar zusammen mit einem Gutachten der Wittenber-
ger Theologen zu der vorläufigen Geschäftsordnung vom 31. Januar eingetroffen.
Letztere beurteilten die Geschäftsordnung weitgehend positiv und rieten, man solle
sich nicht in Detailverhandlungen über das Prozedere verstricken, sondern eher
die inhaltlichen Gespräche führen, für die angesichts der Einigkeit unter den prote-
stantischen Teilnehmern gute Voraussetzungen bestünden.4 Der Kurfürst dagegen
zeigte sich gegenüber den bereits getroffenen Vereinbarungen skeptisch, vor allem
gegenüber der Truhenlösung, und bestand weiterhin auf der Informationspflicht
der protestantischen Kolloquenten.5 Natürlich waren diese beiden Schriftstücke
mittlerweile überholt, da der Kaiser die vorläufige Geschäftsordnung, auf die sie Be-
zug nehmen, faktisch abgelehnt hatte. Sie zeigten den protestantischen Teilnehmern
jedoch immerhin, daß ein Eingehen auf die kaiserlichen Forderungen nicht in Frage
kam.6 Daher verständigten sich die Delegierten ihrerseits auf fünf Forderungen, die
ihre Reaktion auf die kaiserlichen Bestimmungen bilden sollten. Bucer kam, wie aus
dem oben Dargestellten deutlich wurde, der Hauptanteil an der Abfassung der hier
edierten lateinischen Antwort der Protestanten zu.7
2. Inhalt8
Die Responsio zur zweiten kaiserlichen Resolution ist an die Kolloquiumspräsi-
denten gerichtet. Die protestantischen Delegierten teilen mit, unter welchen Um-
ständen sie bereit wären, das Gespräch fortzusetzen. Zunächst fordern sie, daß ihre
Antwort auf den letzten Vortrag der Gegenseite (fol. 5 7r— 5 8r) sowie der Rechtferti-
gungsartikel des Regensburger Buchs von 1541 noch in die Akten aufgenommen
1. S. dazu unten S. 396 Anm. 5.
2. Vgl. Wolrad, Tagebuch, S. 318; Vogel, Religionsgespräch, S. 438; Nebelsieck, Elf Briefe und Ak-
tenstücke, S. 282 Anm. 25; s. auch unten S. 396-399.
3. Vgl. Wolrad, Tagebuch, S. 319.
4. Vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S.435 f.
5. Vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S.436h
6. Wolrad vermerkt am 27. Februar m seinem Tagebuch, er habe von einer Äußerung des Königs
Ferdinand gehört, daß der Kaiser beabsichtige, den Protestanten Bedingungen für das Kolloquium
aufzuerlegen, »die weder gerecht noch erlaubt noch für jenc ausführbar sind«; vgl. Wolrad, Tage-
buch, S. 319; Vogel, Rehgionsgespräch, S.437.
7. Vgl. auch Vogel, Rehgionsgespräch, S.438.
8. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S.438-440.