Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Haaf, Susanne [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0388
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
384 ii. [dubiosum:] zweiter bericht der evangelischen delegierten

3. Wirkung
Am 12. bzw. 14. März wurden unter anderem die Ausführungen des Berichts von
den Delegierten an ihre Oberen gesandt.1 Bucer legte die hier edierte Abschrift sei-
nem Brief vom 12. März an die Dreizehn in Straßburg bei,2 erhielt darauf jedoch
keine Antwort mehr. Die reichsstädtischen Räte legten in ihren Antworten auf die
Briefe vom 12. März die Entscheidung über das Kolloquium in die Hände der
Schmalkaldischen Bundeshäupter.3 Kurfürst Johann Friedrich hatte jedoch bereits
am 11. März in Reaktion auf die zweite kaiserliche Reaktion alle Delegierten abbe-
rufen.4
Bucer stellte die im vorliegenden Bericht behandelten Ereignisse erneut 1548 in
seinen >Disputata Ratisbonae< ausführlich dar.5

4. Überlieferung

Der Edition liegt zugrunde:
a: Straßburg StA, AA 540, fol. 34r/Ar-5 jVXk Diese Fassung von der Hand Cor-
nelius Fabers6 enthält den Bericht vom 11. Februar bis zum Ende der Ver-
handlungen am 10. März. Bucer sandte sie als Beilage A zu seinem Schreiben
vom 12. März an die Dreizehn nach Straßburg. Sie trägt am rechten unteren
Rand von fol. 34^ die Anlagen-Bezeichnung »A« sowie am linken oberen Rand
desselben Blattes den Vermerk von anderer Hand: »Pars Actorvm Collo-
qvii«.
Diese Fassung ist unter der Sigle b in der Edition bei Rotb, Der offizielle Be-
richt, S. 20-30, 375-397, berücksichtigt.
Folgende weitere Fassungen sind überliefert:
b: Augsburg StA, Literaliensammlung, 1546.7 Frecht sandte den Bericht in meh-
reren Teilen an die fünf Geheimen in Ulm.8 Das Ulmer Exemplar selbst ist
verloren, jedoch ist in der hier vorliegenden Abschrift die Fassung des Berichts
erhalten, die aus Ulm an die Dreizehn in Augsburg weitergeleitet wurde.9 Der
1. S. unten S. 413 f.
2. Ed. unten S.435-445; vgl. bes. unten S.435, S.439 mit Anm. 1.
3. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S.452.
4. Zu diesen Punkten s. auch unten S.4I4Ü
5. Vgl. Bncer, Disputata Ratisbonae, S. 103-289, 660-676.
6. Zum Transkriptionsverfahren für diese Schreiberhand m der vorhegenden Edition s. oben
S. 298.
7. Diese Fassung war zum Zeitpunkt der Erarbeitung der vorhegenden Edition aufgrund von
Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädhngsbefall mcht zugänghch und konnte daher mcht text-
kritisch herangezogen werden. Die Zusammenhänge zwischen a und b gehen jedoch bereits aus der
Edition bei Roth, Der offizielle Bericht, S. 20-30, 375-397 hervor.
8. S. oben S. 381 f.
9. Vgl. Roth, Der offizielle Bericht, S. 3 f.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften