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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Haaf, Susanne [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0394
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39° ii. [dubiosum:] zweiter bericht der evangelischen delegierten
Dieses alles vnd was wyr mehr von der vergleichung dieses articels ein-
bracht, hat vnß dieser mönnich1 vnderstanden damit als ein offenbare lugen
zu verwerffen, das vff ehe gemeltem vorigen Reichstag alhie2 der Pabst durch
koning Ferdinand, Meintz, Baieren vnd anderen seinen anhanck in deutscher
Nation3 die sach dahin bracht hat, das zu letzst alle handlung der Colloquen-
ten vff ein Concilium, general ader national, oder vff ein andere Reichsver-
samlunge ist geschoben worden.4 Lase fur die letzsten beschluße der
Reichsv Stenden wvnd keyfserlicher] Mfajestäjt1" von solchen verschieben
xder handlung des Colloquif'-';5 vnd hatten aber hieuor nit wöllen zugeben,
das die vorgelesne commendation, furschläge vnd begehre yder Churfursten,
der protestierenden Stenden vnd der frey- vnd Reichstettenv, das furgemel-
terz articel solten im Reich als Christlich angnomen awerden, wölche wyr
hatten vorgelesen“1, den actis wurden inseriert.6
Also das wyr an dieser ersten handlung dieses mönnichs wol zusehen ge-
habt, das vnsre gegen Colloquenten die sachen vffs geschwindisch in weiteren
mißuerstandt vnd verbitterung zuziehen vorhaben. Darumb sie auch die red
im gesprech vom Maluenda vff diesen7 gschoben6, der auch hiezu am besten
gefast8, geschickt vnd lystigc ist. Aber wider den I jh’/Cr I herren vnd seine
warheit wurdt kein menslich ader Teufflische sophisterey etwas außrichten.
Der her wurdt vnß als den dieneren seines worts auch geben furzubringen,
das [nötig ist]d zu erleuterung seiner warheit vnd ab zutreiben solche sophi-
v) über der Zeile ergänzt und eingewiesen; fehlt in cd.
w) —w) über der Zeile ergänzt und eingewiesen; fehlt m cd.
x) —x) am Rand ergänzt und eingewiesen; fehlt m cd.
y) —y) am Rand ergänzt und eingewiesen; fehlt m cd.
z) korr. aus: furgemelten.
a) — a) am Rand ergänzt und eingewiesen; fehlt in cd.
b) möglicherweise von Bucer über der Zeile ergänzt; vgl. die Ergänzung bei Roth, Der
offizielle Bericht, S. 23; fehlt m cd.
c) korr. aus: lustig; lustig: cd.
d) Auch Roth, Der offizielle Bericht, S.23, konjiziert hier.
1. Gemeint ist Eberhard Billick; s. zur Person oben S. 190 Anm. 1.
2. Regensburger Reichstag 1541.
3. Mainz hatte sich 1541 im Kurfürstenrat gegen die Anerkennung des Regensburger
Buchs gewehrt, Bayern im Fürstenrat; vgl. oben S. 388 Anm.9, S. 389 Anm. 5; zur Rolle des
Papstes vgl. auch BDS 11,2, S. 283 f.
4. Im Reichsabschied vom 29.JUI1 1541 wurde die Verhandlung der Rehgionsfrage auf
ein kommendes Konzil oder eine Reichsversammlung verschoben; vgl. CR 4, Nr. 2353,
Sp.628; BDS 9,2, S.4o8f.
5. Billick verlas den Reichsabschied vom 29. Juli 1541. Er reagierte damit auf Bucers Ar-
gumentation vom 6. Februar 1546, daß es bereits beim ersten Rehgionsgespräch in Regens-
burg zu einer Einigung hmsichtlich des Rechtfertigungsartikels gekommen sei; s. oben
S.356,19-357,7.
6. Die Teilnehmer der Gegenseite lehnten die Aufnahme der genannten Dokumente m
die Akten ab; s. oben S. 388,6—9; vgl. auch Vogel, Religionsgespräch, S. 388f.
7. also auf Billick.
8. gerüstet; ausgestattet. Grimm 4 (= IV, 1,1), Sp. 2131 f.
 
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