394 1 !• [dubiosum:] zweiter bericht der evangelischen delegierten
[19.-22. Februar]
was fölliger1 einbracht2 vnd vnß des, ob Gott wil, gnugsam verantwortet,
13 8’7E’ I das wyr von vergleichung dieses articels weiters nicht haben furgege-
ben3, dan im werck4 ergangen ist.5
Vff den XIX., XX. vnd XXII. haben wyr vff des gegenteyls vnd presiden-
tenu anhalten on vffschreiben miteinander geredt vnd disputiert,v6 Erstlich 5
von der zwiefachen gerechtigkeit7, ob wyr durch die ienig, in vnß angefan-
gen vnd noch onuolkomen vnd8 gottlichen gesatz ongemeeß ist vnd ime nit
genug thut, mögen vorw Gott gerecht werden vnd des ewigen lebens wurdig
seynx, Jtem von dem vertrawen vff sölche gerechtigkeit, Jtem von dem wort-
lin »Allein«, ob das zubrauchen in dieser redt: »Der glaub macht allein from 10
vnd selig«9, Jtem, ob bey warem glauben sunde wieder das gwißen stahen
mögeyl°, Jtem von vermögligkeit, das gesatze zuerfullen.
Jn diesem freiem gesprech, durch die drey tage geubet, haben wyr gnugsam
gesehen vnd erfaren, das diese leut die lehr Sant Pauli von der Justification gar
nichts11 erkentt noch befunden12 haben vnd meinend, sie haben gleich wol 15
gefochten, zwan sie vnsereaz wort vnd lehr etwan13 inn14 mögen verkeren
vnd anföchten. Derhalben wyr den XXII. wolten wieder haben vnser antwort
vff des gegenteyls einbringen in die feder geredt6. I jS^/E^ I
u) wohl korr. aus: prasidenten.
v) In der Vorlage ist die folgende Aufzählung m Absätze unterghedert.
w) über der Zeile ergänzt für gestr.: fur.
x) wohl von anderer Hand m der Zeile ergänzt.
y) korr. aus: mögen.
z) —z) was sie vnserer: ce.
a) korr. aus: vnsrer.
b) konj. aus: geredt haben.
1. vollständiger. Vgl. Grimm 26 (= XII,2), Sp. 667.
2. So betonte Bucer die Ubereinstimmung des Rechtfertigungsartikels im Regensburger
Buch mit dem der Confessio Augustana. Auf sein Drängen hin wurde der Artikel nun auch
zumindest vorläufig m das Protokoll aufgenommen. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 404 h
Zur Diskussion über die Aufnahme dieses Artikels in die Akten s. auch oben S. 356h, 388—
390.
3. vorgegeben; behauptet.
4. 1m werck: m der Tat; tatsächlich. Grimm 29 (= XIV, 1,2), Sp. 334.
5. Dies geschah m Reaktion auf die Ausführungen Billicks vom 12. Februar; s. oben
S.388-390.
6. Zum >familiare colloquium< vom 19.—22. Februar vgl. Vogel, Rehgionsgespräch,
S. 405—419. Auch dabei nahm Bucer auf protestantischer Seite die Hauptrolle ein. Am
Sonntag, dem 21. Februar, fanden keine Verhandlungen statt.
7. Lat. duplex iustitia. Vgl. Vbge/, Religionsgespräch, S.407L Anm. 646.
8. und [die].
9. Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (WA 7, S. 23,27h); vgl. auch Vogel,
Rehgionsgespräch, S. 409 f.
10. könne.
11. nicht. Grimm 13 (= VII), Sp. 728.
12. erfaßt. Vgl. Grimm 1, Sp. 1259.
13. bisweilen.
14. für sich.
[19.-22. Februar]
was fölliger1 einbracht2 vnd vnß des, ob Gott wil, gnugsam verantwortet,
13 8’7E’ I das wyr von vergleichung dieses articels weiters nicht haben furgege-
ben3, dan im werck4 ergangen ist.5
Vff den XIX., XX. vnd XXII. haben wyr vff des gegenteyls vnd presiden-
tenu anhalten on vffschreiben miteinander geredt vnd disputiert,v6 Erstlich 5
von der zwiefachen gerechtigkeit7, ob wyr durch die ienig, in vnß angefan-
gen vnd noch onuolkomen vnd8 gottlichen gesatz ongemeeß ist vnd ime nit
genug thut, mögen vorw Gott gerecht werden vnd des ewigen lebens wurdig
seynx, Jtem von dem vertrawen vff sölche gerechtigkeit, Jtem von dem wort-
lin »Allein«, ob das zubrauchen in dieser redt: »Der glaub macht allein from 10
vnd selig«9, Jtem, ob bey warem glauben sunde wieder das gwißen stahen
mögeyl°, Jtem von vermögligkeit, das gesatze zuerfullen.
Jn diesem freiem gesprech, durch die drey tage geubet, haben wyr gnugsam
gesehen vnd erfaren, das diese leut die lehr Sant Pauli von der Justification gar
nichts11 erkentt noch befunden12 haben vnd meinend, sie haben gleich wol 15
gefochten, zwan sie vnsereaz wort vnd lehr etwan13 inn14 mögen verkeren
vnd anföchten. Derhalben wyr den XXII. wolten wieder haben vnser antwort
vff des gegenteyls einbringen in die feder geredt6. I jS^/E^ I
u) wohl korr. aus: prasidenten.
v) In der Vorlage ist die folgende Aufzählung m Absätze unterghedert.
w) über der Zeile ergänzt für gestr.: fur.
x) wohl von anderer Hand m der Zeile ergänzt.
y) korr. aus: mögen.
z) —z) was sie vnserer: ce.
a) korr. aus: vnsrer.
b) konj. aus: geredt haben.
1. vollständiger. Vgl. Grimm 26 (= XII,2), Sp. 667.
2. So betonte Bucer die Ubereinstimmung des Rechtfertigungsartikels im Regensburger
Buch mit dem der Confessio Augustana. Auf sein Drängen hin wurde der Artikel nun auch
zumindest vorläufig m das Protokoll aufgenommen. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 404 h
Zur Diskussion über die Aufnahme dieses Artikels in die Akten s. auch oben S. 356h, 388—
390.
3. vorgegeben; behauptet.
4. 1m werck: m der Tat; tatsächlich. Grimm 29 (= XIV, 1,2), Sp. 334.
5. Dies geschah m Reaktion auf die Ausführungen Billicks vom 12. Februar; s. oben
S.388-390.
6. Zum >familiare colloquium< vom 19.—22. Februar vgl. Vogel, Rehgionsgespräch,
S. 405—419. Auch dabei nahm Bucer auf protestantischer Seite die Hauptrolle ein. Am
Sonntag, dem 21. Februar, fanden keine Verhandlungen statt.
7. Lat. duplex iustitia. Vgl. Vbge/, Religionsgespräch, S.407L Anm. 646.
8. und [die].
9. Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (WA 7, S. 23,27h); vgl. auch Vogel,
Rehgionsgespräch, S. 409 f.
10. könne.
11. nicht. Grimm 13 (= VII), Sp. 728.
12. erfaßt. Vgl. Grimm 1, Sp. 1259.
13. bisweilen.
14. für sich.