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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Haaf, Susanne [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0419
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12. SCHREIBEN DER EVANGELISCHEN DELEGIERTEN

4H

bruar an ihn gesandt hatten.1 In einem Schreiben vom 11. März, das am 17. März in
Regensburg eintraf, erteilte Johann Friedrich den Befehl zur Abreise.2
Der Landgraf schlug, nachdem ihn der hier edierte gemeinsame Bericht erreicht
hatte,3 dem Kurfürsten am 21. März vor, die Entscheidung über das weitere Vorge-
hen dem Schmalkaldischen Bundestag in Worms anheimzustellen.4 Zugleich regte
er an, gemeinsam die Abreise der Kolloquenten zu veranlassen, bevor der Kaiser in
Regensburg eingetroffen sei. Der Kurfürst seinerseits reagierte auf den gemeinsa-
men Bericht am 22. März mit Briefen an seine Delegierten und an den Landgrafen.
Letzterem teilte er mit, daß er alle Delegierten bereits abberufen hatte, und rechtfer-
tigte diesen Alleingang mit der drängenden Zeit. Der Landgraf erhielt das kurfürstli-
che Schreiben jedoch nicht mehr rechtzeitig, so daß er von der Nachricht über die
Abreise der Protestanten bei seinem Treffen mit dem Kaiser in Speyer überrascht
wurde.5
Bucer legte eine Kopie des gemeinsamen Schreibens seinem Brief vom 12. März
an die Dreizehn in Straßburg6 zur Kenntnisnahme bei. Diese Straßburger Fassung
ist im folgenden ediert. Eine Antwort aus Straßburg ist nicht überliefert. Die übri-
gen protestantischen Vertreter wurden von ihren Oberen angewiesen, sich entspre-
chend dem Befehl zu verhalten, den die Schmalkaldischen Bundeshäupter infolge
des gemeinsamen Schreibens geben würden.7

4. Überlieferung
Das Schreiben an die Schmalkaldischen Bundeshäupter ist vielfältig überliefert, wo-
bei die Fassungen untereinander nur geringfügig variieren. Der Edition liegt zu-
grunde:
a: Straßburg StA, AA 540, fol. 68r-[/8.2v]. Es handelt sich dabei um den Textzeu-
gen, den Bucer am 12. März an die Dreizehn in Straßburg sandte. Die Schrei-
berhand ist die Cornelius Fabers.8 Der Text enthält Korrekturen von zweiter
Hand. Auf der recto-Seite jedes Blattes findet sich ein Erhaltvermerk von der
Hand Jakob Sturms. Am linken oberen Rand von fol. 68r wurde von einer wei-

1. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, 437; s. auch oben S.365 mit Anm.2. Das Schreiben der kur-
fürstlichen Gesandten lst ediert ebd., Quellenanhang 3e, S. 547—551. Es traf am 8. März beim Kur-
fürsten ein; vgl. ebd. S.456.
2. Vgl. Vogely Rehgionsgespräch, S.456—459; Qaemmerer, Religionsgespräch, S. 61; PC 4,1,
Nr.42 Anm. 12, S.46; Wolrad, Tagebuch, S. 335; s. auch unten S.446.
3. Dieser war ihm von Wolrad und Pistorius mit einem Schreiben vom 14. März zugesandt wor-
den (Fassung c in der vorliegenden Edition); vgl. Nebelsieck, Elf Bnefe und Aktenstücke, Nr. 9,
S.274.
4. Vgl. hierzu und zum Folgenden Vogel, Rehgionsgespräch, S. 477—479.
5. S. dazu unten S.465.
6. Ed. unten S.435-445; s. bes. S.439,7-10.
7. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 452f.
8. Zum Transkriptionsverfahren für diese Schreiberhand in der vorliegenden Edition s. oben
S. 298.
 
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