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12. SCHREIBEN DER EVANGELISCHEN DELEGIERTEN
I 74' I Zum dritten, solt auß diesem Colloquio, wie wyr noch befunden1, nichts an-
ders den großer2 dißention vnd oneinigkeit in der Religion, den zuuoran? jhe ge-
west, enstehenq, so1 were es beßer, das es entweders nie angefangen ader jhe vff das
furderlichest* abgeschnidten wurde, welchs dan auch, do es vff dem Reichstag3
vor keyfserlicher] M[ajestä]t, “Chur-, fursten" vnd Stenden des Reichs zu einer re-
lation4 komen soltv, vbel lauten vnd ein ergerlichen schein vnd ansehen haben
wurdew.
Zum vierden, dieweylx sie diesem höchsten vnd allerklerlichsteny articel der Ju-
stification, wolchen aber zu dieser zeiten (Got sie lob) so fil landt vnd leut mit gro-
ßer freudt vnd trost jhrer gwißen angenomen vnd bekennen,5 wieder offentliche
warheit vnd gotliche geschrifft vnd vorgeschener vergleichung onuerschempt wie-
derföchten vnd von dem aber als demz haupt articel, welches sie dena villeicht wol
sehen, alle anderen nachfolgende*3, da von man disputieren solle, hangen vnd her-
fließen, sehen wyr nit, was sölche disputationc, wen man gleich nach vermöge key-
[serlicher] M[ajestä]t proposition vnd beuelch von den anderen articulen I 74v\ auch
disputieren aderd schon in etlichen (wölches doche auch nit zuhoffen vnd nit wol
möglich) sich mit jhnen vergelichen1, fur nutz vnd fromen bringen soltg.
Zum funfften sehen vnd erfaren wyr auch, wo6 wyr mit jhnen also furtfaren sol-
ten vnd nit ein ander form des Colloquii den wie bis hieher furgenomen, das dis
Colloquium schwerlich in etlichen Jaren vnd doch on frucht geendet wurd werden.
Zum sechsten wöll auch das zuerwegen sein, nachdem*1 die ietzige keyserliche re-
p) korr. aus: zuuor noch.
q) wohl korr. aus: enstihen.
r) fehlt m bc.
s) korr. aus: entwieder.
t) korr. aus: furderligest.
u) —u) Chur fursten: a; Churf.fursten: b; Churfürsten: c.
v) korr. aus: solle.
w) korr. aus: wurdt.
x) korr. aus: diewy.
y) korr. aus: allerklerichsten.
z) von anderer Hand vor der Zeile ergänzt.
a) korr. aus: dan.
b) korr. aus: nachfolgenden.
c) danach gestr.: wen wyr g.
d) danach gestr.: auch; ader auch: b; ebenso c.
e) dann: c.
f) wohl korr. zu: verghchen.
g) korr. aus: solte; soltte: b; solten: c.
h) dieweil: b.
1. erkannt [haben]; festgestellt [haben]. Frühneuhochdt. WB 3, Sp.486.
2. größere.
3. Gemeint lst der anstehende Reichstag zu Regensburg (5. Juni — 24. Juli 1546).
4. Vgl. den Wormser Reichsabschied vom 4. August 1545 (DRTA.JR 16,2, Nr. 341,10, S. 1660).
5. Die Confessio Augustana war zunächst von neun Ständen unterschrieben worden. Im Laufe
der Zeit traten weitere Stände diesem Bekenntnis bei. Vgl. TRE 4, S. 619 f.
6. wenn.
12. SCHREIBEN DER EVANGELISCHEN DELEGIERTEN
I 74' I Zum dritten, solt auß diesem Colloquio, wie wyr noch befunden1, nichts an-
ders den großer2 dißention vnd oneinigkeit in der Religion, den zuuoran? jhe ge-
west, enstehenq, so1 were es beßer, das es entweders nie angefangen ader jhe vff das
furderlichest* abgeschnidten wurde, welchs dan auch, do es vff dem Reichstag3
vor keyfserlicher] M[ajestä]t, “Chur-, fursten" vnd Stenden des Reichs zu einer re-
lation4 komen soltv, vbel lauten vnd ein ergerlichen schein vnd ansehen haben
wurdew.
Zum vierden, dieweylx sie diesem höchsten vnd allerklerlichsteny articel der Ju-
stification, wolchen aber zu dieser zeiten (Got sie lob) so fil landt vnd leut mit gro-
ßer freudt vnd trost jhrer gwißen angenomen vnd bekennen,5 wieder offentliche
warheit vnd gotliche geschrifft vnd vorgeschener vergleichung onuerschempt wie-
derföchten vnd von dem aber als demz haupt articel, welches sie dena villeicht wol
sehen, alle anderen nachfolgende*3, da von man disputieren solle, hangen vnd her-
fließen, sehen wyr nit, was sölche disputationc, wen man gleich nach vermöge key-
[serlicher] M[ajestä]t proposition vnd beuelch von den anderen articulen I 74v\ auch
disputieren aderd schon in etlichen (wölches doche auch nit zuhoffen vnd nit wol
möglich) sich mit jhnen vergelichen1, fur nutz vnd fromen bringen soltg.
Zum funfften sehen vnd erfaren wyr auch, wo6 wyr mit jhnen also furtfaren sol-
ten vnd nit ein ander form des Colloquii den wie bis hieher furgenomen, das dis
Colloquium schwerlich in etlichen Jaren vnd doch on frucht geendet wurd werden.
Zum sechsten wöll auch das zuerwegen sein, nachdem*1 die ietzige keyserliche re-
p) korr. aus: zuuor noch.
q) wohl korr. aus: enstihen.
r) fehlt m bc.
s) korr. aus: entwieder.
t) korr. aus: furderligest.
u) —u) Chur fursten: a; Churf.fursten: b; Churfürsten: c.
v) korr. aus: solle.
w) korr. aus: wurdt.
x) korr. aus: diewy.
y) korr. aus: allerklerichsten.
z) von anderer Hand vor der Zeile ergänzt.
a) korr. aus: dan.
b) korr. aus: nachfolgenden.
c) danach gestr.: wen wyr g.
d) danach gestr.: auch; ader auch: b; ebenso c.
e) dann: c.
f) wohl korr. zu: verghchen.
g) korr. aus: solte; soltte: b; solten: c.
h) dieweil: b.
1. erkannt [haben]; festgestellt [haben]. Frühneuhochdt. WB 3, Sp.486.
2. größere.
3. Gemeint lst der anstehende Reichstag zu Regensburg (5. Juni — 24. Juli 1546).
4. Vgl. den Wormser Reichsabschied vom 4. August 1545 (DRTA.JR 16,2, Nr. 341,10, S. 1660).
5. Die Confessio Augustana war zunächst von neun Ständen unterschrieben worden. Im Laufe
der Zeit traten weitere Stände diesem Bekenntnis bei. Vgl. TRE 4, S. 619 f.
6. wenn.