Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Haaf, Susanne [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0439
License: Free access  - all rights reserved

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Nr. 13
Brief Bucers an die Dreizehn zu Straßburg

12. März 1546

Einleitung
1. Entstehung
Am 12. März 1546 verfaßten alle protestantischen Delegierten Briefe an ihre Herren
und Oberen. Auch Bucer wandte sich an diesem Tag an die Dreizehn in Straßburg
mit der Bitte um Instruktionen bezüglich einer möglichen Abreise. Das Schreiben
ist im folgenden ediert. Bucer legte seiner Sendung außerdem Kopien der entschei-
denden Dokumente der letzten Phase des Kolloquiums bei, und zwar eine Ausferti-
gung der zweiten kaiserlichen Resolution vom 24. Februar1 zusammen mit der dar-
auf erfolgten Antwort der Protestanten vom 1./2. März,2 den zweiten Bericht über
das Kolloquium bis zum endgültigen Abbruch der Verhandlungen am 10. März3
und den gemeinsamen Rechenschaftsbericht der protestantischen Teilnehmer für
die beiden Schmalkaldischen Bundeshäupter, welcher am 11. März fertiggestellt
worden war.4

2. Inhalt5
In seinem Schreiben selbst behandelt Bucer die Situation in Regensburg nur kurz
und richtet den Blick vor allem auf die politische Lage außerhalb Regensburgs, über
die er unter anderem durch Briefe Baldassare Altieris und Philipps von Hessen un-
terrichtet war.6
Für die weiteren Handlungen des Kolloquiums verweist der Straßburger Refor-
mator auf die mitgesandten Dokumente (fol. 29^). Während Ungewißheit bestehe,
ob der Kaiser bald in Regensburg eintreffen und sich auf die protestantischen For-
derungen einlassen werde, planten die Präsidenten bereits ihre Abreise (fol. 29rv).
Sollten die Verhandlungen fortgeführt werden, müßten jedenfalls neue Teilnehmer
der Gegenseite berufen werden (fol. 29^). Auf eine konsensfähige Geschäftsordnung

1. Zu diesem Dokument s. oben S. 362 Anm. 2.
2. Ed. oben S. 362-380.
3. Ed. oben S. 381-412.
4. Ed. oben S.413-434.
5. Für ein Regest des Briefes vgl. PC 4,1, Nr. 42, S. 44-47; zum Inhalt vgl. auch Vogel, Religions-
gespräch, S.451.
6. S. unten S.441,1; 443,3.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften