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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Haaf, Susanne [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0440
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436 13- BRIEF BUCERS AN DIE DREIZEHN ZU STRASSBURG, 12. MÄRZ I 546
hätte man sich bereits in Worms einigen sollen (fol. 29v~30r). Angesichts der verän-
derten Lage bittet Bucer um Instruktionen für das weitere Vorgehen (fol. 3 ir).
Die weiteren Nachrichten betreffen die päpstlichen und kaiserlichen Kriegsvor-
bereitungen, die Verlegungspläne des Konzils und die Ausbreitung des Protestantis-
mus in Ungarn (fol. 3orv). In einem ausführlichen Postscriptum referiert Bucer ein
Schreiben Philipps von Hessen, das er am 11. März erhalten hatte: Der Kaiser habe
Maßnahmen gegen den Kölner Erzbischof Hermann von Wied ergriffen (fol. 3 irv).
Ferner sei dem Landgrafen durch Johann von Naves und Graf Wilhelm von Neuen-
ahr nahegelegt worden, den Kaiser um ein Gespräch zu bitten, für Bucer ein Ver-
such, den Landgrafen in das kaiserliche Lager zu ziehen, nachdem der Schmalkaldi-
sche Bundestag in Frankfurt fruchtlos beendet wurde (fol. 3 iv~32r). Abschließend
berichtet Bucer von der Enttäuschung des Landgrafen über den neugewählten Erz-
bischof von Mainz Sebastian von Heusenstamm (fol. 32r).

3. Wirkung
In bezug auf das Kolloquium inhaltlich reicher sind die Dokumente, die Bucer als
Anlagen zu seinem Brief mitsandte. Bucers Sendung vom 12. März erreichte die
Dreizehn am 18. März.1 Sie blieb anscheinend unbeantwortet.2 Drei Tage später,
am 15. März, sandte Bucer außerdem einen Brief an den Landgrafen, der ausführli-
chere Informationen über das Kolloquium enthält.3
Über Bucers persönliche Einstellung zum Verlauf der Verhandlungen in Regens-
burg berichtet auch Frecht in seinem Brief an den Ulmer Rat vom 12. März, der in
einigen Passagen mit Bucers hier ediertem Schreiben übereinstimmt.4 Er teilt mit,
Bucer sei geneigt, stillschweigend (»in ayner still«) abzureisen, wenn nicht in den
kommenden zehn bis zwölf Tagen eine neue kaiserliche Resolution eintreffe.5

1. S. dazu den Erhaltvermerk unten S. 445 Anm.h.
2. Vgl. Vbge/, Rehgionsgespräch, S.453.
3. Ed. Lenz II, S.406—414. Mit diesem Brief reagierte Bucer auf ein am 21. Februar durch den
Landgrafen ausgefertigtes Schreiben, das am 11. März m Regensburg eingetroffen war (ed. Lenz II,
S.403—406) und das wiederum auf den Bnef Bucers vom 11. Februar bezogen war (ed. Lenz II,
S. 300-403); vgl. Vbge/, Religionsgespräch, S.453-456.
4. Ausf. Ulm StA, A 1223; vgl. Vbge/, Religionsgespräch, S.451.
5. Anscheinend fürchtete Bucer, sich mit einer Ankündigung der Abreise bei der Durchreise
durch bayerisches Gebiet m Gefahr zu begeben. Uberdies hätte ein demonstrativer Aufbruch als
Ungehorsam gegenüber dem Kaiser ausgelegt werden können. Vgl. Vbge/, Rehgionsgespräch,
S.45U.
 
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