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16. BRIEF BUCERS AN LANDGRAF PHILIPP VON HESSEN
Souil wüste ich E[uer] F[ürstlichen] g[nad]en von vnserem abreisen von Regens-
purg vnd dessen vrsachen vndertheniglich zuberichten vnd weiß nach nit, das man
in diser sachen fruchtbares könde handlen, dann das man mit der k[aiserlichen] M[a-
jestä]t vnd den anderen Stenden handlet, das auch sie in ein colloquium vff vorge-
setzte maß bewilligten vnd ye mehr vnd grossere, aber auch gotsförchtigere leut dar-
bey weren, ye besser; das könde man auch an einem gelegenern platz, da nit alles so
grewlich theur were, halten.1 Das werden aber E[uer] F[ürstliche] g[nad]en sampt
andern vnsern Ch[ur]f[ürst]en, f[ürst]en und Obren nach irem hohen verstandt bes-
ser wissen zubedencken.
Souil aber vnsere kirchen belanget, die selbigen in einigkeit, reyner lehre, auch
recht christlicher gemeinschafft vnd zucht zu erhalten, haben wyr warlich alle, die
zu Regenspurg gewesen, kein fruchtbarer mittel wissen anzuzeigen, dann das wyr
hieuor auch zu Schmalckalden2 angezeigt3 haben vnd des sich die Apostel4 vnd
alle war getrawe seelsorger allwegen mit grossem ernst vnd eyfer haben gehaltenn.1
I t)oz’ I Nemlichk, das erstlich ein gemeiner Synodus gehalten werde von allen Sten-
den vnser Confession verwandten. Den selbigen Synodum möchte man an ein gele-
gen ort legen vnd jedes Furstentumb von seinen fürnemen predigern vnd rhäten ein
person, ij, iij oder iiij nach iedes gelegenheit, dahyn senden. Desgleichen solten auch
die Stet thun, Vnd so das nit ieder Stat gelegen, mochten sich etliche zusamen thun
vnd sich gemeiner gesandten vergleichen.1 Dise solten dann, wann sie zusamen ko-
men, nach anrüffung götlicher genaden Vnsere Confession5 fur die hand nemen
vnd sich des rechten Verstands der selbigen von articul zu articul erinneren vnd in
dem bestetigen;m Desgleichen sich auch der jrthumb halben, so dagegen eingerissen,
vndereden, wie denen zu begegnen; Zum dritten sich auch dauon im Herren verglei-
chen, wie man einander bei warem verstand christlicher lehre, auch erbreitung vnd
handhabung derselbigen durch den dienst des worts beforderen vnd die hand bieten
solle vnd wölle; Zum vierdten von christlicher zucht, wie die jmmer besser möge ins
werck bracht vnd fruchtbarlich gestercket vnd allen ergernüssen könde begegnet
werden. Zum fünfften solten sich dise auch vergleichen von den visitationen der kir-
) ) wohl von anderer Hand am Rand ergänzt: De disciplina Ecclesiastica; fehlt m b.
k) Die Schreiberhand der folgenden Seiten lst die Konrad Huberts.
l) In der Vorlage folgt ein Absatz.
m) Die folgenden Punkte sind m der Vorlage durch eine Absatzstruktur gekennzeichnet.
1. Auch wegen des bayenschen Embargos waren die Lebenshaltungskosten m Regensburg sehr
hoch; vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S. 301—304.
2. Gemeint lst der Schmalkaldische Bundestag, der vom 3. März bis zum 15. Apnl 1540 m
Schmalkalden gehalten worden war und an dem auch Bucer teilgenommen hatte; s. dazu unten
S.489 Anm. 3.
3. erwiesen. Frühneuhochdt. WB 1, Sp. 1607.
4. Vgl. Act 15.
5. Gemeint ist die Confessio Augustana.
16. BRIEF BUCERS AN LANDGRAF PHILIPP VON HESSEN
Souil wüste ich E[uer] F[ürstlichen] g[nad]en von vnserem abreisen von Regens-
purg vnd dessen vrsachen vndertheniglich zuberichten vnd weiß nach nit, das man
in diser sachen fruchtbares könde handlen, dann das man mit der k[aiserlichen] M[a-
jestä]t vnd den anderen Stenden handlet, das auch sie in ein colloquium vff vorge-
setzte maß bewilligten vnd ye mehr vnd grossere, aber auch gotsförchtigere leut dar-
bey weren, ye besser; das könde man auch an einem gelegenern platz, da nit alles so
grewlich theur were, halten.1 Das werden aber E[uer] F[ürstliche] g[nad]en sampt
andern vnsern Ch[ur]f[ürst]en, f[ürst]en und Obren nach irem hohen verstandt bes-
ser wissen zubedencken.
Souil aber vnsere kirchen belanget, die selbigen in einigkeit, reyner lehre, auch
recht christlicher gemeinschafft vnd zucht zu erhalten, haben wyr warlich alle, die
zu Regenspurg gewesen, kein fruchtbarer mittel wissen anzuzeigen, dann das wyr
hieuor auch zu Schmalckalden2 angezeigt3 haben vnd des sich die Apostel4 vnd
alle war getrawe seelsorger allwegen mit grossem ernst vnd eyfer haben gehaltenn.1
I t)oz’ I Nemlichk, das erstlich ein gemeiner Synodus gehalten werde von allen Sten-
den vnser Confession verwandten. Den selbigen Synodum möchte man an ein gele-
gen ort legen vnd jedes Furstentumb von seinen fürnemen predigern vnd rhäten ein
person, ij, iij oder iiij nach iedes gelegenheit, dahyn senden. Desgleichen solten auch
die Stet thun, Vnd so das nit ieder Stat gelegen, mochten sich etliche zusamen thun
vnd sich gemeiner gesandten vergleichen.1 Dise solten dann, wann sie zusamen ko-
men, nach anrüffung götlicher genaden Vnsere Confession5 fur die hand nemen
vnd sich des rechten Verstands der selbigen von articul zu articul erinneren vnd in
dem bestetigen;m Desgleichen sich auch der jrthumb halben, so dagegen eingerissen,
vndereden, wie denen zu begegnen; Zum dritten sich auch dauon im Herren verglei-
chen, wie man einander bei warem verstand christlicher lehre, auch erbreitung vnd
handhabung derselbigen durch den dienst des worts beforderen vnd die hand bieten
solle vnd wölle; Zum vierdten von christlicher zucht, wie die jmmer besser möge ins
werck bracht vnd fruchtbarlich gestercket vnd allen ergernüssen könde begegnet
werden. Zum fünfften solten sich dise auch vergleichen von den visitationen der kir-
) ) wohl von anderer Hand am Rand ergänzt: De disciplina Ecclesiastica; fehlt m b.
k) Die Schreiberhand der folgenden Seiten lst die Konrad Huberts.
l) In der Vorlage folgt ein Absatz.
m) Die folgenden Punkte sind m der Vorlage durch eine Absatzstruktur gekennzeichnet.
1. Auch wegen des bayenschen Embargos waren die Lebenshaltungskosten m Regensburg sehr
hoch; vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S. 301—304.
2. Gemeint lst der Schmalkaldische Bundestag, der vom 3. März bis zum 15. Apnl 1540 m
Schmalkalden gehalten worden war und an dem auch Bucer teilgenommen hatte; s. dazu unten
S.489 Anm. 3.
3. erwiesen. Frühneuhochdt. WB 1, Sp. 1607.
4. Vgl. Act 15.
5. Gemeint ist die Confessio Augustana.