Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Haaf, Susanne [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0581
License: Free access  - all rights reserved

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
19- PAPST PAULI III. BREVE

577

Es werden aber auch alle, die Christum, vnseren Herren, erkennen vnd nun sehen vnd ho-
ren, das der Bapst alle dise seine Bündtnus vnd krieg darumb hat fürgenomen, das er seinem
Stül wider vnderwerffe alle, die sich dem entzogen vnd1 dem Stül Christi haben begeben,
auch bedencken, was jnen m diser sachen gelte.
5 Sie lassend auch jedem Christenlichen Fürsten oder bottschafften2, sie seien
geistlich oder weltlich, vnd gemeinlich allen anderen Fürsten, Stenden vnd
Communen des Teutschen I Diiija I lands Christenlichen glaubens frei wahl,
das sie zü jnen mogen in dise Bündtnus tretten vnd kommen jeder nach sei-
nem stat vnd vermogen mit der beschwerd3 vnd ehr, das dann von noten sem
io mag. Q
0 Dise Fürsten vnd Stende, die sich m dise recht Bapsthche, das ist morderische vnd Christ
verderbende Bündtnus weiters begeben werden, solt jr, ob Gott will, bald gezelet haben.
Vnd ob jr aber schon alle welt darein vermochten4, so ist bei vns, der die gantze welt aus
nicht5 gemachet hat vnd wider zü nicht machen kan.
15 Zü mehrer leuterung6 vnd versicherheit der obgeschribenen Artickel vnd
Capitulen, so sollen sie angenomen vnd bestetiget werden durch das gantz
Consistorium der Cardinalen,7 auch8 sein heiligkeit vnd Kei[serliche] Maie-
stat trewhch on alle geferd9 vnd stett gehalten werden. a
0 Das gantze Collegium der Cardinel hat dise Bündtnus mussen annemmen vnd ratificieren,
20 auff das, wo der alte verrater vnd morder der Christenheit, der ietzige Bapst, der nun vber
sein lxxx jare kommen,10 stürbe, das dennocht diser mordkriege seinen fürgang haben
müßte.
Als den 1m anderen Capittel sich11 erleutert, das diser kriege sol angefangen
werden auff eingohnden Brachmonat12, verstaht sich in disem Brachmonat
25 des jars, als man zalt MDxlvj. Dann dise Capitel sind vor lengest geschriben

1. vnd [zu].
2. Beauftragten. Frühneuhochdt. WB 4, Sp. 873.
3. Abgabe; Leistung. Frühneuhochdt. WB 3, Sp. 1779.
4. [zu bringen] vermöchtet; [zu bringen] die Macht hättet. Vgl. Grimm 25 (= XII, 1),
Sp.883.
5. dem Nichts.
6. Erläuterung; Erklärung. Frühneuhochdt. WB 9,1, Sp.496.
7. Der Kaiser wünschte ausdrücklich die Zustimmung des Kardinalskollegiums, dem der
Text somit am 22. Juni vorgelegt wurde. In einem Bnef vom 23. Jum 1546 berichtet Kardinal
Farnese an Verallo, daß das Konsistorium nach längerem Ringen das Bündnis zwischen Kai-
ser und Papst angenommen habe, wobei dem Kardinal von Tnent Christoforo Madruzzo
eine wesentliche Rolle zukam. Vgl. Nuntiarberichte I, 9, S. XII und S. Sy{.;Jedin II, S. 178;
Kannengiesser, Kapitulation, S.228f.
8. auch [durch].
9. Arglist; Untreue. Grimm 4 (= IV,1,1), Sp. 2073.
10. Papst Paul III. (geboren im Februar 1468) war zu dieser Zeit 78 Jahre alt.
11. sei.
12. Juni.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften