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CONFESSIO TETRAPOLITANA
In unserer Ausgabe des deutschen Textes der CT geben wir im
Folgenden jeweils auf den rechten Seiten in der linken Spalte die Hand-
schrift A diplomatisch getreu wieder, nur mit Verbesserung offensicht-
licher Schreibfehler, die jeweils vermerkt ist, und unter Modernisierung
der Interpunktion. Bei dem 18. Artikel, dem Abendmahlsartikel, ver-
zeichnen wir im Apparat mit dem Siglum AA die wichtigsten Varianten
einer vielleicht noch aus der Zeit vor der Anfertigung von A stammenden
Abschrift dieses Artikels von der Hand Capitos, die der Handschrift B
der deutschen CT (s. u.) als Bl. i i8a/b nachträglich beigelegt worden ist.
Neben der Wiener Originalhandschrift gibt es zwei weitere Fassungen
des deutschen Textes der CT, die gleichfalls besonderes Interesse ver-
dienen. Eine der im Stadtarchiv Straßburg aufbewahrten Kopien der CT
(AA 420, Bl. io6a-i29b, im folgenden: B) zeigt den Text in einem
älteren Zustand. Sie ist von drei verschiedenen Schreibern geschrieben;
einige kleinere Abschnitte, zum Beispiel der Anfang des Artikels 16,
stammen von Capito, mehrere Artikel in der ersten Hälfte von einer mir
sonst nicht bekannten, wenig zuverlässigen Hand; den weitaus größten
Teil des Manuskripts aber hat ein in den Straßburger Reichstagspapieren
von 1530 und in anderen Straßburger Schriftstücken der Zeit anzu-
treffender städtischer Schreiber angefertigt 66 . Diese Handschrift stellt
offenbar die Endredaktion des Textes nach seiner Fertigstellung imgroßen
und ganzen und vor der Verlesung vor den Städtegesandten (am 30. 6.,
s. o.) dar. Dieser Termin ergibt sich daraus, daß sie Bl. n8b-i22b den
ursprünglichen, ausführlichen Abendmahlsartikel enthält, während der
neue, kurze Artikel, von Capito geschrieben, ihr nachträglich beigelegt
wurde 6 ?. Dieser alte 18. Artikel aber ist, wie der gesamte übrige Text der
Handschrift, durchzogen von einer Fülle von kleinen und großen Kor-
rekturen, Verbesserungen, Hinzufügungen und Streichungen von der
Hand Capitos, Bucers und Sturms. So läßt sich das Werden des Textes
des Bekenntnisses an dieser Handschrift wenigstens in seinem letzten
Stadium noch verfolgen.
Noch in anderer Hinsicht weicht B von A ab: Größtenteils von Straß-
burger Schreibern geschrieben, bietet B den Text der CT in elsässischem,
nicht, wie A, in schwäbischem Dialekt. Um der Wichtigkeit dieser
Handschrift willen, aber auch, um den textkritischen Apparat nicht zu
überlasten, veröffentlichen wir ihren Text jeweils auf den linken Seiten
in extenso. Im Apparat werden alle irgendwie belangvollen Korrekturen,
die sich in ihr finden, vermerkt, wenn möglich unter Angabe des Kor-
rektors (BB, BC oder BS). Freihch ließ sich in der Bestimmung der
66. Ficker: Handschriftenproben II, Tafel 71, \vo auch (wie bei Pollet, neben S. 48)
eine Seite der Handschrift abgebildet ist.
67. Siehe unten S. 123 fr.
CONFESSIO TETRAPOLITANA
In unserer Ausgabe des deutschen Textes der CT geben wir im
Folgenden jeweils auf den rechten Seiten in der linken Spalte die Hand-
schrift A diplomatisch getreu wieder, nur mit Verbesserung offensicht-
licher Schreibfehler, die jeweils vermerkt ist, und unter Modernisierung
der Interpunktion. Bei dem 18. Artikel, dem Abendmahlsartikel, ver-
zeichnen wir im Apparat mit dem Siglum AA die wichtigsten Varianten
einer vielleicht noch aus der Zeit vor der Anfertigung von A stammenden
Abschrift dieses Artikels von der Hand Capitos, die der Handschrift B
der deutschen CT (s. u.) als Bl. i i8a/b nachträglich beigelegt worden ist.
Neben der Wiener Originalhandschrift gibt es zwei weitere Fassungen
des deutschen Textes der CT, die gleichfalls besonderes Interesse ver-
dienen. Eine der im Stadtarchiv Straßburg aufbewahrten Kopien der CT
(AA 420, Bl. io6a-i29b, im folgenden: B) zeigt den Text in einem
älteren Zustand. Sie ist von drei verschiedenen Schreibern geschrieben;
einige kleinere Abschnitte, zum Beispiel der Anfang des Artikels 16,
stammen von Capito, mehrere Artikel in der ersten Hälfte von einer mir
sonst nicht bekannten, wenig zuverlässigen Hand; den weitaus größten
Teil des Manuskripts aber hat ein in den Straßburger Reichstagspapieren
von 1530 und in anderen Straßburger Schriftstücken der Zeit anzu-
treffender städtischer Schreiber angefertigt 66 . Diese Handschrift stellt
offenbar die Endredaktion des Textes nach seiner Fertigstellung imgroßen
und ganzen und vor der Verlesung vor den Städtegesandten (am 30. 6.,
s. o.) dar. Dieser Termin ergibt sich daraus, daß sie Bl. n8b-i22b den
ursprünglichen, ausführlichen Abendmahlsartikel enthält, während der
neue, kurze Artikel, von Capito geschrieben, ihr nachträglich beigelegt
wurde 6 ?. Dieser alte 18. Artikel aber ist, wie der gesamte übrige Text der
Handschrift, durchzogen von einer Fülle von kleinen und großen Kor-
rekturen, Verbesserungen, Hinzufügungen und Streichungen von der
Hand Capitos, Bucers und Sturms. So läßt sich das Werden des Textes
des Bekenntnisses an dieser Handschrift wenigstens in seinem letzten
Stadium noch verfolgen.
Noch in anderer Hinsicht weicht B von A ab: Größtenteils von Straß-
burger Schreibern geschrieben, bietet B den Text der CT in elsässischem,
nicht, wie A, in schwäbischem Dialekt. Um der Wichtigkeit dieser
Handschrift willen, aber auch, um den textkritischen Apparat nicht zu
überlasten, veröffentlichen wir ihren Text jeweils auf den linken Seiten
in extenso. Im Apparat werden alle irgendwie belangvollen Korrekturen,
die sich in ihr finden, vermerkt, wenn möglich unter Angabe des Kor-
rektors (BB, BC oder BS). Freihch ließ sich in der Bestimmung der
66. Ficker: Handschriftenproben II, Tafel 71, \vo auch (wie bei Pollet, neben S. 48)
eine Seite der Handschrift abgebildet ist.
67. Siehe unten S. 123 fr.