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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 4): Zur auswärtigen Wirksamkeit: 1528 - 1533 — Gütersloh, 1975

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https://doi.org/10.11588/diglit.29141#0024

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ZUR AUSWÄRTIGEN WIRKSAMKEIT 1528—1533

war offenbar folgende: Bucer und Capito wünschen eine offizielle Ein-
ladung des Berner Rates, damit sie die Straßburger Ratsherren bewegen
können, sie mit Vorverhandlungen für den Beitritt Straßburgs zum
Burgrecht zu beauftragen. Oekolampad begrüßt dieses Vorhaben, weil
der Beitritt Straßburgs seiner Meinung nach die Ausbreitung der Refor-
mation beschleunigen wird. In Straßburg23 und Basel24 stehen die
Evangelischen gerade im Kampf um die Abschaffung der Messe. Ein
amtliches Einladungsschreiben Berns hält er allerdings für zu auffällig;
die Feinde könnten aufmerksam, die befreundeten Städte verärgert wer-
den. Es fällt auf, daß Bucer und Capito nur Zuhörer sein sollen, deren
Aufgabe es ist, vor den deutschen Fürsten und Städten als Zeugen für
den Gang der Disputation zu dienen. Wenn diese Gedanken auch nur
als Vorschlag für das Einladungsschreiben des Züricher Rates gedacht
sein mögen, die den wahren Zweck des Besuches der Straßburger Theo-
logen verheimlichen sollen, es überrascht doch, daß ihnen von Oeko-
lampad keine größere Funktion auf der Disputation zugedacht ist. Tat-
sächlich hat nach Zwingli Bucer am häufigsten in die Disputation einge-
griffen. Oekolampads Vorschlag, daß nicht der Berner Rat, auch nicht
Zwingli oder er selbst, sondern der Rat von Zürich die Einladung nach
Straßburg sendet, scheint nicht befolgt worden zu sein. Vielmehr ist eine
amtliche Einladung von Bern erfolgt; Bucer und Capito wurden
»beschrieben«, heißt es in dem Berner Dankschreiben vom 23. Januar
152825.
Am 18. Dezember 1527 weiß Oekolampad Zwingli zu berichten, man
erwarte in Basel die Straßburger, deren Kommen Zwingli so sehr am
Herzen liege. Am 16. Dezember sei ein Brief von ihnen eingetroffen, in
dem sie ihre Ankunft in Bern vor dem angesetzten Termin (6. Januar
1528) ankündigten, um Zeit zu ausführlichen Gesprächen (wahrschein-
lich über das Burgrecht) zu gewinnen. Er habe ihnen geantwortet26, sie
möchten sich beeilen, nach Basel zu kommen. Zwingli und er hätten
allerdings keine freie Hand, vor dem Termin nach Bern zu reisen. Denn
erstens dürften sie den Gegnern nicht den geringsten Verdacht liefern
(daß sie vor der Disputation noch anderweitige Beratungen pflegen
wollten), zweitens sei eine Reise ohne offizielle Reisebegleitung weniger

23. Vgl. die Meßgutachten in Bd. 2 dieser Ausgabe.
24. Vgl.Oekolampads Briefe an Zwingli aus dem Jahr 1527.
25. S.unten S. 22, Anm. 36. J.W.Baum, S.395 schreibt betreffs der gewünschten
Einladung: »Was denn auch von Seiten Berns, Zwinglis und des Rates von Zürich
selbst geschah, doch blos unter der Form als >Zuhörer<, weil, wie Oekolampad richtig
bemerkte: eine offizielle Berufung zur Disputation an die Straßburger allein, von an-
deren Städten übel genommen werden konnte«; vgl.CR Zw 9,321,Anm.2. Baum
setzt die Verwirklichung des Vorschlags Oekolampads voraus.
26. Beide Briefe sind nicht erhalten.
 
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