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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 4): Zur auswärtigen Wirksamkeit: 1528 - 1533 — Gütersloh, 1975

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.29141#0033

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BERNER DISPUTATION

29

Bucerautograph mit fünf aufeinanderfolgenden Diskussionsbeiträgen
Berthold Hallers vom 12. Januar (zu These 1), die ohne Frage dieser
Praxis entsprungen ist67. Am selben Tag, als die Behandlung der zweiten
These begann, übernahm Bucer diese Aufgabe auch für Franz Kolb, wie
die Protokolle erkennen lassen68. Dieses Mal diktierte er Kolbs Rede den
Schreibern sogleich »in die Feder«. Wie oft diese Praxis geübt wurde, ist
unbekannt. Sie brachte notwendig Formulierungen ins Protokoll, die
nicht auf den angegebenen Redner zurückgehen. Der Text dieser Mit-
schriften bzw. Diktate Bucers ist natürlich unter die abgedruckten
Stücke aufgenommen worden.
Zusammenfassend ist zu urteilen, daß im Druck der Berner Disputa-
tion eine zuverlässige, nur eben oftmals gekürzte Wiedergabe der gehal-
tenen Reden vorliegt. Denn die vier Schreiber nahmen ihre Aufgabe, am
Abend die Protokolle zu vergleichen, sehr ernst. Man einigte sich auf
einen Wortlaut, so daß nach der Durchsicht der Wortbestand der Voten
in allen vier Mitschriften fast völlig übereinstimmte. Die abends vorge-
nommenen Korrekturen halten sich zudem in Grenzen. Zuverlässig ist
auch die Übertragung in die Reinschrift und ebenso deren Wiedergabe
im Druck. Es konnte daher in unserer Edition darauf verzichtet werden,
die Korrekturen in den Protokollen oder die verschiedenen Schreib-
weisen der einzelnen Worte mitzuteilen. Hingegen sind wichtige Ab-
weichungen der Protokolle vermerkt worden. Auch die von uns notier-
ten Abweichungen der Bucerautographe vom Druck beschränken sich
auf den Wortbestand. Der Textvergleich bestätigt das oben geäußerte
Urteil: Der Druck gibt auch die Autographe zuverlässig wieder69; die
Schreibweise der einzelnen Worte differiert erheblich. Da sie auf die
Setzer bzw. Schreiber zurückgeht, ist sie von untergeordneter Bedeutung.
Es bleibt ein letzter Komplex von Notizen zu erwähnen, die in den
vier Protokollen unverglichen geblieben sind und demgemäß im Druck
einen abweichenden Wortlaut aufweisen. Es betrifft die Anordnung der
Präsidenten am 9. Januar, die Rede Conrad Tregers am gleichen Tag und
seine Erwiderung auf Bucers Vortrag am 10. Januar. Da die Mitschriften
teilweise ausführlicher sind als der Druck, werden sie im Apparat voll-
ständig wiedergegeben. Die voneinander abweichenden Texte vermitteln
wichtige Einsichten in die Auseinandersetzung zwischen Treger und
Bucer. Die Wiedergabe im Druck ist wahrscheinlich deshalb gekürzt,
weil die Reden als für die Disputation »undienstlich« angesehen wurden.
67. S.unten S. 94, Anm. b). 68. S.unten S. 103, Anm. a)-a).
69. CR Zw 6,1,S.214 bestätigt die Zuverlässigkeit auch im Blick auf die Zwingli-
autographe. Aus den wenigen Abweichungen vom Text der Protokolle wird sogar
überraschend der Schluß gezogen, Zwingli habe seine Voten nicht nur schriftlich
»eingelegt«, sie vielmehr auch noch den Schreibern diktiert. Es besteht kein Grund zu
dieser Annahme.
 
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