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ZUR AUSWÄRTIGEN WIRKSAMKEIT 1528-1533
vor allem drei Theologen hinzuberufen werden: Ambrosius Blarer aus
Konstanz, Martin Bucer aus Straßburg und Johann Oekolampad aus Basel.
Diese und ihre zuständigen Magistrate wurden umgehend angeschrieben,
und sie trafen nach gegebener Zusage am 21. Mai, einem Sonntag vor
Pfingsten, in Ulm ein50.
Nach ihrem unverzüglich gefaßten Beschluß, alle bisherigen Geist-
lichen des Ulmer Stadt- und Landgebiets auf einen Tag zusammenzu-
rufen und sodann alle Einwohner auf einen bestimmten Tag in ihre je-
weiligen Oberämter beordern zu lassen, predigten Bucer, Oekolampad,
Sam und Blarer zu Pfingsten jeweils in Geislingen, Langenau, Leipheim
und Ulm, wobei es nach Bucers Predigt in Geislingen zu einer Störung
durch den dortigen Pfarrer und unnachgiebigen Anhänger der altgläu-
bigen Richtung, Dr. Oßwald, gekommen ist51.
Die Vorladung der Geistlichen des Ulmer Stadt- und Landgebietes
war für die Woche nach Trinitatis angesetzt und hat am Montag und
Dienstag - vom 5. bis zum 7. Juni 1531 - in Ulm stattgefunden52.
Für diese Vorladung oder Examinierung der Ulmer Geistlichkeit ist
vom Ulmer Rat eine Aufstellung von 18 Artikeln mit angehängten
Grunderklärungen als Grundlage und Verhandlungsbasis am 2. Juni
1531 gebilligt worden, - ein Reformations- oder evangelisches Bekenntnisgut-
achten, das von Blarer, Bucer, Oekolampad und Sam dem Ulmer Rat
vorgelegt worden war53.
Dieses Reformationsgutachten ist in der Tat dann den Verhandlungen
mit der Ulmer Geistlichkeit zugrunde gelegt worden, insbesondere die
vorangestellten 18 Artikel, zu denen sich die Geistlichen zu äußern
hatten. Gering ist freilich, wie sich bald zeigte, die Zahl der Geistlichen
in Ulm selbst gewesen, die sich die evangelischen Aussagen der 18 Artikel
zu eigen machen konnten. Gering war auch die Zustimmung unter den
Ordensleuten, deren Sprecher vor allem der streng altgläubige Domini-
kanerprior Köllin war. Die größte Zustimmung haben die 18 Artikel bei
den Ulmer Landgeistlichen gefunden, von denen ein Drittel dem Inhalt der
Artikel beipflichtete54. Jedoch wurde andererseits gerade aus dem Kreise
der Ulmer Landgeistlichkeit aus Geislingen an der Steige, das zum
50. Vgl.ebd. S. 14ff. Vgl. auch oben Anm. 9 und zu Oekolampads Berufung die
»Aktensammlung z. Geschichte d. Basler Reformation«, Bd.V, Basel 1945, Nr. 211,
S. 190, und Nr. 222, S. 199f. Auch an die Heranziehung von Johannes Brenz ist damals
gedacht worden, insbesondere auch von Bernhard Besserer, vgl. dazu ebd.S. 15 und
S. 119, bes.Anm. 9.
51. Vgl. im einzelnen ebd.S.24.
52. Vgl.ebd.S.25.
53. Vgl. unten den Abdruck bei Anlage 2 und den Literaturhinweis in Anm. 57.
54. Vgl. im einzelnen J.Endriß: Das Ulmer Reformationsjahr 1531, a.a.O. S.29f.,
und ders.: das Examen der Ulmer Pfarrerschaft im Juni 1531, a.a.O.
ZUR AUSWÄRTIGEN WIRKSAMKEIT 1528-1533
vor allem drei Theologen hinzuberufen werden: Ambrosius Blarer aus
Konstanz, Martin Bucer aus Straßburg und Johann Oekolampad aus Basel.
Diese und ihre zuständigen Magistrate wurden umgehend angeschrieben,
und sie trafen nach gegebener Zusage am 21. Mai, einem Sonntag vor
Pfingsten, in Ulm ein50.
Nach ihrem unverzüglich gefaßten Beschluß, alle bisherigen Geist-
lichen des Ulmer Stadt- und Landgebiets auf einen Tag zusammenzu-
rufen und sodann alle Einwohner auf einen bestimmten Tag in ihre je-
weiligen Oberämter beordern zu lassen, predigten Bucer, Oekolampad,
Sam und Blarer zu Pfingsten jeweils in Geislingen, Langenau, Leipheim
und Ulm, wobei es nach Bucers Predigt in Geislingen zu einer Störung
durch den dortigen Pfarrer und unnachgiebigen Anhänger der altgläu-
bigen Richtung, Dr. Oßwald, gekommen ist51.
Die Vorladung der Geistlichen des Ulmer Stadt- und Landgebietes
war für die Woche nach Trinitatis angesetzt und hat am Montag und
Dienstag - vom 5. bis zum 7. Juni 1531 - in Ulm stattgefunden52.
Für diese Vorladung oder Examinierung der Ulmer Geistlichkeit ist
vom Ulmer Rat eine Aufstellung von 18 Artikeln mit angehängten
Grunderklärungen als Grundlage und Verhandlungsbasis am 2. Juni
1531 gebilligt worden, - ein Reformations- oder evangelisches Bekenntnisgut-
achten, das von Blarer, Bucer, Oekolampad und Sam dem Ulmer Rat
vorgelegt worden war53.
Dieses Reformationsgutachten ist in der Tat dann den Verhandlungen
mit der Ulmer Geistlichkeit zugrunde gelegt worden, insbesondere die
vorangestellten 18 Artikel, zu denen sich die Geistlichen zu äußern
hatten. Gering ist freilich, wie sich bald zeigte, die Zahl der Geistlichen
in Ulm selbst gewesen, die sich die evangelischen Aussagen der 18 Artikel
zu eigen machen konnten. Gering war auch die Zustimmung unter den
Ordensleuten, deren Sprecher vor allem der streng altgläubige Domini-
kanerprior Köllin war. Die größte Zustimmung haben die 18 Artikel bei
den Ulmer Landgeistlichen gefunden, von denen ein Drittel dem Inhalt der
Artikel beipflichtete54. Jedoch wurde andererseits gerade aus dem Kreise
der Ulmer Landgeistlichkeit aus Geislingen an der Steige, das zum
50. Vgl.ebd. S. 14ff. Vgl. auch oben Anm. 9 und zu Oekolampads Berufung die
»Aktensammlung z. Geschichte d. Basler Reformation«, Bd.V, Basel 1945, Nr. 211,
S. 190, und Nr. 222, S. 199f. Auch an die Heranziehung von Johannes Brenz ist damals
gedacht worden, insbesondere auch von Bernhard Besserer, vgl. dazu ebd.S. 15 und
S. 119, bes.Anm. 9.
51. Vgl. im einzelnen ebd.S.24.
52. Vgl.ebd.S.25.
53. Vgl. unten den Abdruck bei Anlage 2 und den Literaturhinweis in Anm. 57.
54. Vgl. im einzelnen J.Endriß: Das Ulmer Reformationsjahr 1531, a.a.O. S.29f.,
und ders.: das Examen der Ulmer Pfarrerschaft im Juni 1531, a.a.O.