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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 4): Zur auswärtigen Wirksamkeit: 1528 - 1533 — Gütersloh, 1975

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https://doi.org/10.11588/diglit.29141#0214

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210

ZUR AUSWÄRTIGEN WIRKSAMKEIT 1528-1533

Hauptproblem, das die Ulmer Kirchenordnung begleitet. Es ist das
Zentralproblem reichsstädtischer Kirchenordnung überhaupt. Martin
Bucer hat - in Oekolampads Nachfolge - dieses Problem durch den Plan
einer innergemeindlichen Kirchenzucht zu beseitigen versucht. Wenn
Bucer mit diesen Ideen einer innergemeindlichen Kirchenzucht in Ulm
nicht durchgedrungen ist: Grundsätzlich ist Bucer gerade auch auf
Grund seiner Ulmer Kirchenordnung als der maßgebliche »Theoretiker
der Kirchenzucht« (G. Anrich) während des 16. Jahrhunderts zu bezeich-
nen. Es ging Bucer dabei um die Wahrung der Eigenständigkeit und Eigen-
wertigkeit des geistlichen und kirchlichen Bereichs gegenüber den politischen Poten-
zen. Das Ideal der Respublica christiana bedeutete für Bucer letztlich nicht
die Errichtung einer Theokratie. Kirchliches und Staatliches sollen - wie bei
Martin Luther - deutlich abgegrenzt und unterschieden, wenn auch nicht ge-
schieden werden. Beide Bereiche sah Bucer in einer dialektischen Korrela-
tion, in einem fruchtbaren Spannungsverhältnis. In Ulm hat sich Bucers
ansatzweise realisierte Grundlegung in den Gefahren und Stürmen des
Interims entscheidend bewährt130. Erst der Niedergang der demokra-
tischen Stadtverfassungen im 17. und 18. Jahrhundert und das Auf-
kommen des Absolutismus bedeuteten das Ende dieser kirchenrechtlich
und staatstheoretisch vorwärts weisenden Konzeption, deren Bedeutung und
Notwendigkeit dann das 20. Jahrhundert neu begriffen hat.

Druckbeschreibung
Die Originalausgabe der Ulmer Kirchenordnung erschien ohne Angabe
des Druckers im Jahre 1531 zu Ulm unter dem Titel:
Ordnung, die ain Ersamer Rath / der Statt Ulm in abstellung herge-
prachter / etlicher mißpreuch in jrer Stat und gepietten zu halten fürge-/
nommen, wie alle sündtliche, widerchristliche laster (Gott / dem allmech-
tigen zu lob, auch zu braiterung der liebe / des nechsten) abgewendt,
vermitten und wie / die übertretter derselben gestrafft und ge-/püßt
werden söllen. Anno Domini / Tausent Fünffhundert dreyssig und
ain jar.
Der Originaldruck umfaßt 34 Blatt in 4° mit Sign.aij - fiiij. Titel-
holzschnitt mit Ulmer Stadtwappen, Titelrückseite leer, letztes Blatt leer.
Initiale W über 5 Zeilen Blatt aij a. Schwabacher Type, 38 Zeilen ohne
Seitentitel. Schlußvermerk auf der Schlußseite: »Verkündt, publiciert
130. Für die praktische Anwendung und Bewährung der Ulmer evangelischen
Kirchenordnung von 1531 ist zu verweisen auf die eindringliche große Studie von
J. Endriß: Die Ulmer Synoden und Visitationen der Jahre 1531-47. Ein Stück Kirchen-
und Kulturgeschichte, Ulm 1935. - Die Fortsetzung hat J. Endriß vorgelegt in seiner
Darstellung: Die Ulmer Kirchenvisitationen der Jahre 1557-1615, a.a.O.
 
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