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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 4): Zur auswärtigen Wirksamkeit: 1528 - 1533 — Gütersloh, 1975

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https://doi.org/10.11588/diglit.29141#0328

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ZUR AUSWÄRTIGEN WIRKSAMKEIT 1528—1533

Straßburg, wo man am 20. Februar 1529 durch Abstimmung der Schöf-
fen die Messe abgeschafft hatte4, fühlt man sich selbst isoliert. So sucht
man nach Rückendeckungen: einerseits bei Philipp von Hessen, der
seinerseits gegen den habsburgischen Druck im Reich die Wittenberger
Reformation mit der oberdeutschen verbünden möchte; zum andern
bei Zwingli und der Schweizer Reformation. So werden Philipp von
Hessen und Jakob Sturm schnell zu den führenden politischen Persön-
lichkeiten: beider politisch-theologisches Programm ist die Verklam-
merung der Reformation Wittenberger Prägung mit den oberdeutschen
Städten und dann mit der Schweizer Reformation, wie sie sich in Zürich
unter Zwingli herausgebildet hatte.
Die Zusammenführung von Philipp von Hessen und Zwingli leisten
die Straßburger, in erster Linie Wolfgang Capito5. Dabei kommt den
Straßburger Theologen zugute, daß sie sich seit langem schon als Binde-
glied zwischen den reformatorischen Anschauungen in der Eidgenossen-
schaft und im Reich verstanden und betätigt hatten. Im Verlauf der
Kontroverse um das Abendmahl war man in Straßburg der Zürcher
Reformation, die ohnehin in vielen praktisch-theologischen Fragen als
wegweisend, wenn nicht verbindlich erschien, noch näher gerückt -
ohne darum freilich den eigenen Standpunkt jemals einfach preiszugeben.
Capito wie auch Bucer standen somit auch theologisch voll hinter der
Unionspolitik Jakob Sturms. Im Unterschied zu der Situation Zwinglis
in Zürich war allerdings ihr unmittelbarer Einfluß auf die politischen
Entscheidungen erheblich geringer. Bucers Mitteilung an Zwingli vom
7. Januar 1529: »Sed nobis non tam animus, mi frater, quam agendi
opportunitas, tum et facultas deest«6, gilt nicht nur für das dort ange-
sprochene Thema der Verhandlungen zwischen Zürich und Straßburg
über den Abschluß des Burgrechts zwischen den beiden Städten, sondern
ist für die Situation der Straßburger Theologen überhaupt charakteri-
stisch.
2. Bucers Anteil am Marburger Religionsgespräch
Bucers theologische Position vor Beginn des Marburger Religionsgesprächs läßt
sich als entschiedener Wille zur Verständigung, insbesondere natürlich
in der Abendmahlsfrage, beschreiben. Schon 1525 hatte er den Gedanken
geäußert, die aufgetretenen theologischen Differenzen durch ein Ge-

4. Adam, S. 133-143; M.Usher Chrisman: Strasbourg and the Reform. A Study in
the Process of Change, New Haven-London 1967, S. 155-176; Röhrich: Gesch.I,
S. 197-216. Vgl. auch uns.Ausg., Bd. 2, S. 546-558.
5. Vgl. hierzu W.Köhler: Zwingli und Straßburg, in: Elsaß-Lothringisches Jahr-
buch 20 (1942), S. 145-180.
6. CR Zw 10, Nr. 794, S.6,2f.
 
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