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ZUR AUSWÄRTIGEN WIRKSAMKEIT 1528-1533
dem der Lutheraner, der Confessio Augustana, »einhellig« sei4 Da-
durch konnte man den Eindruck gewinnen, daß die Bekenntnisfrage
sekundär geworden sei und sich der Protestantismus angesichts der auf
ihn ausgeübten Pressionen zu einer politischen Aktionseinheit zusam-
menfinden werde.
Aber der Schein trog. Theologische Bedenken der lutherischen Theo-
logen in Kursachsen, Brandenburg-Ansbach und Nürnberg ließen die
Bündnisbestrebungen im Januar/Februar 1531 von neuem ins Wanken
geraten5 Die Verbindung mit den süddeutschen Reichsstädten riß nur
deswegen nicht ab, weil Bucer in seinen Unionsbemühungen nicht nach-
ließ, so daß auch während des zweiten Schmalkaldischen Bundestages
im März und April 1531 die Übereinstimmung zwischen Luther und dem
Straßburger Reformator konstatiert werden konnte6 5 6. Eine Aufnahme
der Schweizer Protestanten in den Schmalkaldischen Bund, für die sich
Straßburg im Dezember 1530 eingesetzt hatte, war jetzt aber nicht mehr
erreichbar7. Der Sieg der altkirchlichen Schweizer Kantone über Zürich
und der Tod Zwinglis am 11. Oktober 1531 verhinderte dann endgültig
eine Wiederaufnahme der Bündnisbestrebungen über den deutschen
Raum hinaus.
Anfang 1532 zeigte sich sogar, daß es um das Vertrauen zwischen den
Schmalkaldenern schlecht bestellt war. Die mit Straßburg verbundenen
evangelischen Reichsstädte befürchteten nämlich während dieser Zeit,
die mittel- und norddeutschen Anhänger der Confessio Augustana wür-
den sie einem Arrangement mit Kaiser Karl V. opfern8. Sie nahmen an,
daß es nicht nur nicht zu einer gleichberechtigten Stellung der Anhänger
der Confessio Augustana einerseits und derjenigen der Confessio Tetra-
politana andererseits kommen werde, sondern daß es der altkirchlichen
Politik sogar gelingen werde, beide Gruppen endgültig voneinander zu
trennen. Bucer berichtete Ambrosius Blarer am 5.Februar 1532, daß die
4. Pol.Cor.I, S.569, Pol.Cor.II, S.113 und Köhler II, S.251. Die Übergabe des
Abendmahlsartikels der Confessio Tetrapolitana in Schmalkalden, von der Jakob
Sturm im April 1532 berichtet (vgl. Pol.Cor.II, S.113), wurde also während des
ersten Schmalkaldischen Bundestages vollzogen, nicht während des zweiten »im April
1531« (vgl.uns. Ausg., Bd. 3, S.24, Anm. 59).
5. Vgl. Köhler II, S.261.
6. Vgl.Pol.Cor.II, S.30.
7. Vgl. Köhler II, S. 265-274. Die Straßburger waren während des ersten Schmal-
kaldischen Bundestages sogar von den übrigen Ständen beauftragt worden, Kon-
takt mit Zürich, Bern und Basel aufzunehmen. Diese Kantone sollten in das neue
Defensivbündnis aufgenommen werden, wenn sie die Abendmahlslehre der Tetra-
politana akzeptierten (Pol.Cor.I, S.569). Im April 1531 wurde dagegen Überein-
stimmung des Schweizer Bekenntnisses mit dem sächsischen gefordert (vgl. Köhler II,
S. 274).
8. Vgl. Pol.Cor.II, S.101f., und Bizer, S.56.
ZUR AUSWÄRTIGEN WIRKSAMKEIT 1528-1533
dem der Lutheraner, der Confessio Augustana, »einhellig« sei4 Da-
durch konnte man den Eindruck gewinnen, daß die Bekenntnisfrage
sekundär geworden sei und sich der Protestantismus angesichts der auf
ihn ausgeübten Pressionen zu einer politischen Aktionseinheit zusam-
menfinden werde.
Aber der Schein trog. Theologische Bedenken der lutherischen Theo-
logen in Kursachsen, Brandenburg-Ansbach und Nürnberg ließen die
Bündnisbestrebungen im Januar/Februar 1531 von neuem ins Wanken
geraten5 Die Verbindung mit den süddeutschen Reichsstädten riß nur
deswegen nicht ab, weil Bucer in seinen Unionsbemühungen nicht nach-
ließ, so daß auch während des zweiten Schmalkaldischen Bundestages
im März und April 1531 die Übereinstimmung zwischen Luther und dem
Straßburger Reformator konstatiert werden konnte6 5 6. Eine Aufnahme
der Schweizer Protestanten in den Schmalkaldischen Bund, für die sich
Straßburg im Dezember 1530 eingesetzt hatte, war jetzt aber nicht mehr
erreichbar7. Der Sieg der altkirchlichen Schweizer Kantone über Zürich
und der Tod Zwinglis am 11. Oktober 1531 verhinderte dann endgültig
eine Wiederaufnahme der Bündnisbestrebungen über den deutschen
Raum hinaus.
Anfang 1532 zeigte sich sogar, daß es um das Vertrauen zwischen den
Schmalkaldenern schlecht bestellt war. Die mit Straßburg verbundenen
evangelischen Reichsstädte befürchteten nämlich während dieser Zeit,
die mittel- und norddeutschen Anhänger der Confessio Augustana wür-
den sie einem Arrangement mit Kaiser Karl V. opfern8. Sie nahmen an,
daß es nicht nur nicht zu einer gleichberechtigten Stellung der Anhänger
der Confessio Augustana einerseits und derjenigen der Confessio Tetra-
politana andererseits kommen werde, sondern daß es der altkirchlichen
Politik sogar gelingen werde, beide Gruppen endgültig voneinander zu
trennen. Bucer berichtete Ambrosius Blarer am 5.Februar 1532, daß die
4. Pol.Cor.I, S.569, Pol.Cor.II, S.113 und Köhler II, S.251. Die Übergabe des
Abendmahlsartikels der Confessio Tetrapolitana in Schmalkalden, von der Jakob
Sturm im April 1532 berichtet (vgl. Pol.Cor.II, S.113), wurde also während des
ersten Schmalkaldischen Bundestages vollzogen, nicht während des zweiten »im April
1531« (vgl.uns. Ausg., Bd. 3, S.24, Anm. 59).
5. Vgl. Köhler II, S.261.
6. Vgl.Pol.Cor.II, S.30.
7. Vgl. Köhler II, S. 265-274. Die Straßburger waren während des ersten Schmal-
kaldischen Bundestages sogar von den übrigen Ständen beauftragt worden, Kon-
takt mit Zürich, Bern und Basel aufzunehmen. Diese Kantone sollten in das neue
Defensivbündnis aufgenommen werden, wenn sie die Abendmahlslehre der Tetra-
politana akzeptierten (Pol.Cor.I, S.569). Im April 1531 wurde dagegen Überein-
stimmung des Schweizer Bekenntnisses mit dem sächsischen gefordert (vgl. Köhler II,
S. 274).
8. Vgl. Pol.Cor.II, S.101f., und Bizer, S.56.