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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 4): Zur auswärtigen Wirksamkeit: 1528 - 1533 — Gütersloh, 1975

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https://doi.org/10.11588/diglit.29141#0463

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VOM MANGEL DER RELIGION

459

Vnnd ob man ihe meinet (das doch nit ist)v, es möchten sich vil fell76
zutragenn, das zun ehren Gottes vnd besserung der stat (welche vrsachen
allein gelten sollenn, in gesetzenn etwas nachzulassenn) etwas an gesetz-
ten straffen solte nach zu lassen seinw, wo dann ein Rath oder die Gericht
5 iex meinten, es werenxx | soliche vrsachen desy nachzugebens vorhan- 5 b
denz, das doch nita sie desb macht habenn, sonder die sachenc an v[nsere].
herrenn Räth vnnd einvndzwentzig sölten gelangen lassenn, Domitt das
vergiffte77, schedlich nachgeben gesetzter straffenn, welche straffend doch
one das viel milter, dan sie das Götlich vnnd keyserlich gesetz forderenn,
10 gesetzet sind, etwas gemessigt78 werde, One das warlich alle müe vnd
erbeyt in disen sachen vergebens sein wurde.
Vnd weyl denf Religion vnd Sontagmandaten gar nach allem khein
ausgedruckte79 straffen angehenget, were von nöttenn, das denselbigen
auch etwas aus gedruckterg straffenn angehenget wurden.
15 Da musten dan die Zuchtherrenn ein getrewes, ernstes zusehenn
habenn80, wie sich herrenn vnd diener im anzeygenn81 vnd dan der Rath
vnd die Gericht in straffenh der laster hielten. Vnd wo sie des mengel be-
finden, das sie des mit allem ernst Herren, Diener, Raht vnd Gericht, wai
dank ihe derl fehl beschine82, ein iedenm zur besserung uermanenn, vnd,
v) Klammer nachträglich eingefügt.
w) vom Rand eingefügt: etwas an gesetzten straffen solte nach zu lassen sein.
x) eingefügt: ie.
xx) were A (nach folgender Einfügung korrigiert).
y) gestr.: etwan in einem fall etwas; dafür eingef.: soliche vrsachen des.
z) eingefügt: vorhanden.
a) eingefügt: nit. - Das >nit< hinter >des< ist in A stehengeblieben, als Duplo-
graphie im Text weggelassen.
b) korr.aus: das (danach folgt das zweite >nit<).
c) eingefügt: die sachen.
d) gestr.: die; eingefügt: welche straffen.
e) gestr.: wirt; angefügt: wurd. - würd B.
f) korr.aus: die.
g) korr.aus: aus gedruckt.
h) angefügt: in straffen.
i) Einfügung von B: der laster hielten. - Eine dritte Hand - wahrscheinlich Conrad
Hubert, vielleicht auch der unbekannte Schreiber von Ficker-Winckelmann, Hand-
schriftenproben 2, 70c - setzt (mit Verweisungszeichen vom Rand) hinzu: Vnd wo
sie des mangel befinden, das sie des mit allem ernst Herren, Diener, Raht vnd Gericht,
wa.
k) vorher gestr.: Wo. - l) der: fehlt B.
m) gestr.: zuerinnern vnd; eingef.: ein ieden. - n) gestr.: zu (in: zuuor).
76. (Glücks-)fälle.
77. Wie ein Gift gefährliche.
78. Eingeschränkt.
79. Keine ausdrücklichen (im einzelnen festgesetzten).
80. Darauf achten. 81. Nachweisen. 82. Die Beanstandung klar würde.
 
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