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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 4): Zur auswärtigen Wirksamkeit: 1528 - 1533 — Gütersloh, 1975

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https://doi.org/10.11588/diglit.29141#0473

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EIN BERICHT

469

noch Christus noch Sakrament noch Christen mehr bleiben«19. - Bucer
selbst, obwohl nicht persönlich erwähnt, fühlte sich hier mit getroffen,
denn er selbst hatte empfohlen, »hier nicht weiter zu fragen«, und gerade
er hatte in Marburg 1529 die Abendmahlsgemeinschaft gefordert20.
Die Straßburger Prediger berieten gemeinsam im Laufe des Januar
und Februar 1533, was den Frankfurtern als Antwort auf die Lutheri-
schen Anwürfe empfohlen werden sollte21. Niederschlag dieser Beratun-
gen ist der »Bericht«. Hier schreibt Bucer: Niemand dürfe dazu schwei-
gen, daß das wahre Evangelium Christi des Irrtums und der Unwahrheit
geziehen werde. Daher gehe diese Schrift aus, um die christliche Lehre
allgemein und vor allem die über das h. Sakramentj des Leibs und Bluts
Christi darzulegen. Luther sei vorzuwerfen, daß er sich durch Gerüchte
dazu habe verleiten lassen, gegen die Frankfurter zu schreiben, ohne
diese vorher zu hören. Keinesfalls hätten sie Luthers Lehre verspottet
oder zum Aufruhr aufgerufen, ja sie wollten sich gern durch die hl.
Schrift belehren lassen. Christi Lehre allein sei die Wahrheit, die ohne
Ansehen der Person gesucht werden müsse. Es sei noch gar nicht so
lange her, daß man in Frankfurt im Abfall vom Evangelium gelebt und
das Heil von äußeren Werken und Zeremonien erwartet, Ablaß und
Heiligenkult gepflegt habe. Dagegen habe man die wahren guten Werke,
die aus Glauben und Liebe kommen, wie auch Zucht, Treue und Liebe
zum Nächsten untergehen lassen. Der Trost des Gewissens könne aber
nicht wie der Ablaß käuflich erworben werden, sondern nur durch den
Glauben an Christus. Die falschen guten Werke und Gottesdienste
hätten nur die Gewissensangst gesteigert.
Dann folgt Bucers eigenes Glaubensbekenntnis; dieses stimme, so
hebt Bucer immer wieder hervor, mit dem Luthers überein: Schöpfung
aus dem Nichts, göttliche Weltregierung, Trinität, Sündenfall, Mensch-
werdung und Erlösungstod Christi, Betonung der Bedeutung des Pre-
digtamtes in der Gemeinde Christi. Die Gläubigen seien Glieder am
Leibe Christi mit verschiedenen Ämtern und Berufungen. Die Sakra-
mente seien auf den Dienst des Wortes hingeordnet; nur zwei verdienten
im engen Sinn diesen Namen: die Taufe als Zeichen der Kindschaft
Gottes und das Abendmahl als Zeichen der Gemeinschaft mit Christi
Fleisch und Blut, mit dem ewigen Leben. Die Messe sei samt Wandlungs-
und Opfergedanken als bloßes äußeres Tun abzulehnen, die Buße zwar
als guter Brauch beizubehalten, wegen des Fehlens des sichtbaren Zei-
chens aber nicht unter die Sakramente zu rechnen.

19. WA 30, III, S. 567.
20. Zu den Marburger Verhandlungen darüber vgl.Köhler II, bes.S. 116.
21. Epistola Buceri ad Francofordienses, Februar 1533 (im folgenden kurz:
Epistola); in diesem Bd.S. 507-514.
 
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