EINLEITUNG
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ter, nit aber quantitative, qualitative und localiter gegenwärtig seie und dargereicht
werde«13. Bucer selbst hatte die Marburger Formel neben anderen Schriften, darunter
seinem »Bericht auß der heyligen geschrift«, Blarer für dessen Auseinandersetzung mit
Schnepf zur Verfügung gestellt14; gleichwohl äußerte er danach an der »Sophisterei«
der Stuttgarter Formulierung Kritik15.
Die Stuttgarter Konkordie bedeutet sicherlich einen — vor allem politisch bedingten
— Fortschritt auf dem Weg zur Wittenberger Konkordie, wenn sie andererseits auch
viel Unruhe verursachte. Es kam zu einem Briefwechsel zwischen Blarer und Bullin-
ger, in dem dieser Blarer wohl abnahm, seine Meinung durch die Konkordie nicht
geändert zu haben, gleichwohl für die Schweiz eine solche Redeweise wie die der
Stuttgarter Konkordie ablehnte. Die Schweizer seien gehalten, ihrer Kirche zu überlie-
fern, »was ihr von Anfang an von H. Zwingli seligen Angedenkens überliefert worden
ist«16. Den Inhalt dieser Überlieferung schickte er in Gestalt eines kurzen Bekenntnis-
ses an Blarer. Das geschah am 22. Oktober 153417. Bucer hat es kennengelernt und
bezieht sich darauf in seinem an Bullinger gerichteten Schreiben, in dem er diesem
Bekenntnis Bullingers zustimmt (vermutlich am 1. November 153 4)18. Den Inhalt des
Ganzen gibt Köhler wieder: Bullinger meint, mit seinem Bekenntnis einen Schluß-
strich unter den bisherigen Streit und seine Folgerungen zu ziehen. Es sei genug ge-
kämpft! Abgeschlossen war aber der Streit keinesfalls, da Bullingers Konfession und
die Stuttgarter Konkordie doch nicht übereinstimmten19.
Ein Zeugnis dafür, wie Bucer mit seiner Sakramentsauffassung in das lutherische
Lager hineinzuwirken suchte, bildet sein Brief an Johann Heß vom 9. Oktober 1534
(Dokument Nr. /). Das Schreiben enthält praktisch eine Kurzfassung der betreffenden
Ausführungen im »Bericht auß der heyligen geschrift« und läßt sichtbar werden, wie
die Straßburger auf dieser Ebene ihre Position einem Lutheraner gegenüber nun
darzulegen vermochten. Im Oktober 1534 war ein polnischer Humanist, Michael
Carnovius (Carnovitius)20, nach Straßburg gekommen. Er berichtete Bucer, wie ihm
der schlesische Reformator Johann Heß in Breslau die theologische Lage in Deutsch-
land erklärt habe. Nach seiner Darstellung hatte Heß die Straßburger Richtung unzu-
treffend charakterisiert, so daß Bucer es für geboten hielt, ihn über die theologische
Situation in Straßburg zu informieren. Seinen vom 9. Oktober 1534 datierten Brief
gab er offensichtlich dem polnischen Besucher mit, der wieder über Breslau in seine
Heimat zurückkehren wollte. Ein führender Mann der Reformation, der in ständiger
Verbindung mit Wittenberg stand21, sollte über Straßburg besser orientiert sein. Bucer
13. Len^ 1, S. 39.
14. Vgl. B. Ende Juli 1534 an Blarer; Schieß 1, Nr. 430, S. 513.
15. Vgl. B. am 16. August 1534 an Philipp von Hessen; Len^ 1, S. 40.
16. Köhler 2, S. 345 f.
17. Schieß 1, Nr. 481, S. 5 88 f.
18. Vgl. Köhler 2, S. 346. Zum Datum s. Rott 2, S. 250, Nr. 64.
l9' VgJ- Köhler 2, S. 348 — 353.
20. Vgl. unten S. 47, Anm. 2.
21. Vgl. auch Melanchthons Brief vom 6. April 1534 an Johann Heß; MBW 2, Nr. 1428.
Danach hat B. bereits zu der Zeit über Melanchthon einen Brief an Heß geschrieben.
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ter, nit aber quantitative, qualitative und localiter gegenwärtig seie und dargereicht
werde«13. Bucer selbst hatte die Marburger Formel neben anderen Schriften, darunter
seinem »Bericht auß der heyligen geschrift«, Blarer für dessen Auseinandersetzung mit
Schnepf zur Verfügung gestellt14; gleichwohl äußerte er danach an der »Sophisterei«
der Stuttgarter Formulierung Kritik15.
Die Stuttgarter Konkordie bedeutet sicherlich einen — vor allem politisch bedingten
— Fortschritt auf dem Weg zur Wittenberger Konkordie, wenn sie andererseits auch
viel Unruhe verursachte. Es kam zu einem Briefwechsel zwischen Blarer und Bullin-
ger, in dem dieser Blarer wohl abnahm, seine Meinung durch die Konkordie nicht
geändert zu haben, gleichwohl für die Schweiz eine solche Redeweise wie die der
Stuttgarter Konkordie ablehnte. Die Schweizer seien gehalten, ihrer Kirche zu überlie-
fern, »was ihr von Anfang an von H. Zwingli seligen Angedenkens überliefert worden
ist«16. Den Inhalt dieser Überlieferung schickte er in Gestalt eines kurzen Bekenntnis-
ses an Blarer. Das geschah am 22. Oktober 153417. Bucer hat es kennengelernt und
bezieht sich darauf in seinem an Bullinger gerichteten Schreiben, in dem er diesem
Bekenntnis Bullingers zustimmt (vermutlich am 1. November 153 4)18. Den Inhalt des
Ganzen gibt Köhler wieder: Bullinger meint, mit seinem Bekenntnis einen Schluß-
strich unter den bisherigen Streit und seine Folgerungen zu ziehen. Es sei genug ge-
kämpft! Abgeschlossen war aber der Streit keinesfalls, da Bullingers Konfession und
die Stuttgarter Konkordie doch nicht übereinstimmten19.
Ein Zeugnis dafür, wie Bucer mit seiner Sakramentsauffassung in das lutherische
Lager hineinzuwirken suchte, bildet sein Brief an Johann Heß vom 9. Oktober 1534
(Dokument Nr. /). Das Schreiben enthält praktisch eine Kurzfassung der betreffenden
Ausführungen im »Bericht auß der heyligen geschrift« und läßt sichtbar werden, wie
die Straßburger auf dieser Ebene ihre Position einem Lutheraner gegenüber nun
darzulegen vermochten. Im Oktober 1534 war ein polnischer Humanist, Michael
Carnovius (Carnovitius)20, nach Straßburg gekommen. Er berichtete Bucer, wie ihm
der schlesische Reformator Johann Heß in Breslau die theologische Lage in Deutsch-
land erklärt habe. Nach seiner Darstellung hatte Heß die Straßburger Richtung unzu-
treffend charakterisiert, so daß Bucer es für geboten hielt, ihn über die theologische
Situation in Straßburg zu informieren. Seinen vom 9. Oktober 1534 datierten Brief
gab er offensichtlich dem polnischen Besucher mit, der wieder über Breslau in seine
Heimat zurückkehren wollte. Ein führender Mann der Reformation, der in ständiger
Verbindung mit Wittenberg stand21, sollte über Straßburg besser orientiert sein. Bucer
13. Len^ 1, S. 39.
14. Vgl. B. Ende Juli 1534 an Blarer; Schieß 1, Nr. 430, S. 513.
15. Vgl. B. am 16. August 1534 an Philipp von Hessen; Len^ 1, S. 40.
16. Köhler 2, S. 345 f.
17. Schieß 1, Nr. 481, S. 5 88 f.
18. Vgl. Köhler 2, S. 346. Zum Datum s. Rott 2, S. 250, Nr. 64.
l9' VgJ- Köhler 2, S. 348 — 353.
20. Vgl. unten S. 47, Anm. 2.
21. Vgl. auch Melanchthons Brief vom 6. April 1534 an Johann Heß; MBW 2, Nr. 1428.
Danach hat B. bereits zu der Zeit über Melanchthon einen Brief an Heß geschrieben.