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EINLEITUNG
politischen — Zündstoff zu entschärfen versuchte (Dokument 8) 94. Deutlich kritisierte
und korrigierte Bucer Zwingli: Die Sakramente seien mehr als »tesserae societatis
Christianae«. Im Sakrament empfängen wir das opus Christi, wenn wir es im Glauben
empfangen. Diesen Glauben betone Zwingli allerdings auf Kosten des äußerlichen
Zeichens, weil er fürchte, diesem werde eine Heilswirkung ex opere operato zuge-
schrieben, die dem Glauben allein zukomme. Damit nimmt Bucer Zwingli gleichzeitig
in Schutz; das Anliegen des Schweizers, so meint er, sei legitim, er stehe damit auf der
Seite Luthers. Für Bucer bedeutet die Gegenüberstellung von Glaube und symbolum
externum keinen Gegensatz. Für ihn sind die Sakramente symbola gratiae et redemp-
tionis Christi, visibilia verba (Augustin), allerdings sind sie dies durch die virtus
domini und das ministerium der Kirche, wirkt im letzteren doch Christus als Haupta-
gens95.
Als die Einladungen zu den Verhandlungen mit Luther eingegangen waren, be-
schlossen die Schweizer, keine Abordnung zu schicken, und entschuldigten sich mit
der Kürze der Zeit sowie dem weiten Weg96.
6. Die Verhandlungen in Wittenberg97
Luthers Erkrankung hinderte ihn, wie vorgesehen die oberdeutschen Gesandten in
Eisenach zu empfangen. Daher ließ er die Abordnung nach Grimma leiten, wohin er
meinte kommen zu können. Die Oberdeutschen hielten jedoch die Reise in das abgele-
gene Grimma für wenig sinnvoll und setzten ihre Fahrt nach Wittenberg fort. Unter-
wegs schlossen sich ihnen Friedrich Myconius und Justus Menius an, mit denen sie
sich bereits über die wichtigsten strittigen Punkte einigen konnten.
Am Sonntag, dem 21. Mai 1536, trafen die Abgesandten in Wittenberg ein und
nahmen in der ihnen vom Kurfürsten zugewiesenen Herberge bei der Witwe des
Christian Goldschmieds Wohnung98. Am folgenden Tag besuchten Bucer und Capito
Luther und überreichten ihm die von verschiedenen Orten mitgebrachten Briefe, die
Luther noch vor Beginn der Verhandlungen lesen sollte. Luther blieb zunächst zu-
94. Vgl. die ins Detail gehende Darstellung B.s zur Klärung dieser Angelegenheit in den
Retractationes, unten S. 335.
95. Diesen letzten Gedanken arbeitet der Straßburger eindrücklich im Brief an Bullinger (s.
oben, Anm. 68) aus; vgl. Bi^er, Studien, S. 119—121 und B.s Schreiben an den Berner Rat vom
26. November 1535; s. unten S. 98, Anm. 10.
96. Eidg. Abschiede (s. Anm. 141) 4,i.c., Nr. 420, S. 682 — 684; vgh Köhler 2, S. 439h
97. Vgl. für das Folgende die ausführliche Darstellung der Wittenberger Verhandlungen von
B. selbst in »An die fratres zubringen« (Dok. 11), besonders auch die Einführung zum Doku-
ment, unten S. 135 ff. Vgl. auch die Beschreibung des Geschehens in Bi^er, Studien, S. 96-117;
Köbler, 2, S. 443—455. Für den Zeitablauf der Verhandlungen s. die Tabelle in: M. de Kroon: Ein
unbekannter »Syllogismus« Martin Bucers zum Ius Reformationis aus der Zeit der Wittenberger
Konkordie. In: ARG 77. 1986. S. 182—184.
98. »In diversorio viduae Christiani Goldschmieds«; im Bericht von Fr. Myconius in: Joh.
Wigand: De Sacramentariismo. Leipzig 1584. 5.355 a. In WABr 7, S. 420 ist die Rede vom
Gasthof der Witwe Döring.
EINLEITUNG
politischen — Zündstoff zu entschärfen versuchte (Dokument 8) 94. Deutlich kritisierte
und korrigierte Bucer Zwingli: Die Sakramente seien mehr als »tesserae societatis
Christianae«. Im Sakrament empfängen wir das opus Christi, wenn wir es im Glauben
empfangen. Diesen Glauben betone Zwingli allerdings auf Kosten des äußerlichen
Zeichens, weil er fürchte, diesem werde eine Heilswirkung ex opere operato zuge-
schrieben, die dem Glauben allein zukomme. Damit nimmt Bucer Zwingli gleichzeitig
in Schutz; das Anliegen des Schweizers, so meint er, sei legitim, er stehe damit auf der
Seite Luthers. Für Bucer bedeutet die Gegenüberstellung von Glaube und symbolum
externum keinen Gegensatz. Für ihn sind die Sakramente symbola gratiae et redemp-
tionis Christi, visibilia verba (Augustin), allerdings sind sie dies durch die virtus
domini und das ministerium der Kirche, wirkt im letzteren doch Christus als Haupta-
gens95.
Als die Einladungen zu den Verhandlungen mit Luther eingegangen waren, be-
schlossen die Schweizer, keine Abordnung zu schicken, und entschuldigten sich mit
der Kürze der Zeit sowie dem weiten Weg96.
6. Die Verhandlungen in Wittenberg97
Luthers Erkrankung hinderte ihn, wie vorgesehen die oberdeutschen Gesandten in
Eisenach zu empfangen. Daher ließ er die Abordnung nach Grimma leiten, wohin er
meinte kommen zu können. Die Oberdeutschen hielten jedoch die Reise in das abgele-
gene Grimma für wenig sinnvoll und setzten ihre Fahrt nach Wittenberg fort. Unter-
wegs schlossen sich ihnen Friedrich Myconius und Justus Menius an, mit denen sie
sich bereits über die wichtigsten strittigen Punkte einigen konnten.
Am Sonntag, dem 21. Mai 1536, trafen die Abgesandten in Wittenberg ein und
nahmen in der ihnen vom Kurfürsten zugewiesenen Herberge bei der Witwe des
Christian Goldschmieds Wohnung98. Am folgenden Tag besuchten Bucer und Capito
Luther und überreichten ihm die von verschiedenen Orten mitgebrachten Briefe, die
Luther noch vor Beginn der Verhandlungen lesen sollte. Luther blieb zunächst zu-
94. Vgl. die ins Detail gehende Darstellung B.s zur Klärung dieser Angelegenheit in den
Retractationes, unten S. 335.
95. Diesen letzten Gedanken arbeitet der Straßburger eindrücklich im Brief an Bullinger (s.
oben, Anm. 68) aus; vgl. Bi^er, Studien, S. 119—121 und B.s Schreiben an den Berner Rat vom
26. November 1535; s. unten S. 98, Anm. 10.
96. Eidg. Abschiede (s. Anm. 141) 4,i.c., Nr. 420, S. 682 — 684; vgh Köhler 2, S. 439h
97. Vgl. für das Folgende die ausführliche Darstellung der Wittenberger Verhandlungen von
B. selbst in »An die fratres zubringen« (Dok. 11), besonders auch die Einführung zum Doku-
ment, unten S. 135 ff. Vgl. auch die Beschreibung des Geschehens in Bi^er, Studien, S. 96-117;
Köbler, 2, S. 443—455. Für den Zeitablauf der Verhandlungen s. die Tabelle in: M. de Kroon: Ein
unbekannter »Syllogismus« Martin Bucers zum Ius Reformationis aus der Zeit der Wittenberger
Konkordie. In: ARG 77. 1986. S. 182—184.
98. »In diversorio viduae Christiani Goldschmieds«; im Bericht von Fr. Myconius in: Joh.
Wigand: De Sacramentariismo. Leipzig 1584. 5.355 a. In WABr 7, S. 420 ist die Rede vom
Gasthof der Witwe Döring.