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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Stupperich, Robert [Bearb.]; Kroon, Marijn de [Bearb.]; Rudolph, Hartmut [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 6,1): Wittenberger Konkordie (1536) — Gütersloh, 1988

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https://doi.org/10.11588/diglit.29831#0040
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EINLEITUNG

lungen erstattete (Dokument Nr.ij). Als deren Zweck nannte er die Herstellung
einheitlicher Kirchenlehre sowie gleicher »Haushaltung« und verwies dabei auf das
Beispiel der altkirchlichen Synoden. Die verglichene Lehre wurde von Bucer inhalthch
kurz gekennzeichnet. Wie der Sinn der Taufe in der Wiedergeburt zu sehen sei, so der
des Abendmahls in der Gemeinschaft mit Christus. Ärgernisse habe es in der Kirche
immer gegeben. Bezüglich des Abendmahls seien sie nun behoben.
In allen seinen Gutachten und Briefen kommt Bucers theologischer Grundansatz
deutlich zur Geltung. Bei den Verhandlungen hat er die grundsätzlichen Vorausset-
zungen festgehalten und niemals taktischen Bestrebungen geopfert. Danach ist mit
dem Glauben an Christus und der Liebe zu dem Nächsten die wesentliche Einheit in
der Lehre gegeben 137 . In Christus und seinem Evangelium liegt ja für ihn die Einheit
der Kirche beschlossen. Der Geist führt alle, die an ihn glauben, zur »Auferbauung des
ganzen Leibes«. Auf dieses Ziel sind alle Gedanken Bucers gerichtet. Einer besonderen
theologischen oder liturgischen Einheit bedarf es demnach nicht, um zur Einheit der
Kirche zu kommen. Freilich gilt es daran zu arbeiten, daß diese Einheit auch die
Wirklichkeit der Menschen werde. Neuerungen braucht man dafür nicht. Die Schrift
allein soll gelten. Das Wort führt zusammen, nicht menschliche Zugeständnisse.
Andreas Osiander, der an den Verhandlungen in Wittenberg teilgenommen hatte,
schrieb am 14. Juni 1536 für Johannes Brenz einen Bericht 138 . Er gibt eine Anwesen-
heitsliste mit 14 Namen aus Oberdeutschland, ohne seinen Namen zu nennen; er
rechnet sich der Wittenberger Seite zu. Dann bestimmt er den Charakter der Bucer-
schen Einigungsformel, die nach seiner Meinung Irenäus entnommen ist: »cum pane et
vino vere et substantialiter adesse, exhiberi et sumi corpus Christi et sanguinem«. Der
Bericht ist voller Zuversicht, läßt allerdings noch alles offen. Wenn die Oberdeutschen
zustimmen, meint Osiander, sei die Konkordie »perfecta et solida«.
Die auf die »Straßburger« Erläuterungen folgenden Stücke machen unmißverständ-
lich klar, wo der eigentliche Herd des Widerstandes gegen die Wittenberger Formula
zu suchen war, und es ist in hohem Maße bezeichnend, daß bis auf den Brief der Straß-
burger an die Konstanzer vom 2 3. November 1536 (s. weiter unten) sämtliche weiteren
handschriftlichen Dokumente, die wir in diesem Band veröffentlichen, mit der Lage in
der Eidgenossenschaft zu tun haben. Dabei wurden bei den Verhandlungen in Witten-
berg die Schweizer nicht erwähnt. Erst am letzten Tage überreichte Bucer Luther die
Confessio Helv>etica prior, die dieser freundlich annahm. Für die Aufnahme der For-
mula im Schweizer Raum spielte Basel, die Stadt eben dieser Confessio, eine Schlüssel-
rolle. Bezeichnenderweise richten sich die folgenden drei Dokumente (Nr. //. 16. 17)
an diese Stadt, deren Bürgermeister, Jakob Meyer, in einem besonders guten Verhält-
nis zu Luther stand 139 . Am 5. Juli 1536 sandten Bucer und Capito Bürgermeister und
Rat zu Basel die Wittenberger Artikel (nur das Abendmahl betreffend) zusammen mit
1 37. Vgl. etwa Dialogi T2a: wa waren glaub an Christum und die liebe geleret, das da die
substantz seye Christlicher leere; BDS 6,2, S. 157, Z. 15 f.
138. Osiander, A. d.Ä. Gesamtausgabe. Bd. 6: Schriften und Briefe 1533 bis 1538. Gütersloh
1985. Nr. 222. S. 160ff.
1 39. Vgl. etwa den Brief an Luther vom 7. Oktober 1536; WA Br 7, Nr. 3088, S. 556—558,
und Luthers Brief vom 17. Februar 1537 an den Basler Bürgermeister; auf dieses Schreiben
 
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