AN DEN RAT VON KONSTANZ (23. XI. 1536)
265
zung Christi bestande vnd keines menschen glaubenv vnd das vnder den Jüngeren
Christi, die vns da für zu Halten sind vnd denen wir müssen das h. Sacrament reichen,
auch vnwürdige sind, die durch jr vnwurdiges empfahen schuldig werden am leib
vnnd blut Christi76. Das sie dann | 314 b | im h. Abetmal erkennen vnd empfahen
wöllen, druff zum Sacrament gehen vnd doch jr hertz vnd gemut zu solcher speis des
ewigen lebens77 nicht recht erheben vnd dise speis mit dem münd jres hertzens nit recht
kewen, niessen vnd zu sich nemen.
Also haltet sich nun vnser Confession vnd Apologi, die jr selb habt auch vnder
eweren namen wöllen lassen ausgehen. So würt freilich vnser keiner sagen könden, das
die Wittembergischen nitw dis allesx hetten inn jrer Confession vnd Apologj wöllen
bekennen. So wir dan nur jr gemüt vnd verstand aus jren schrifften vnd reden wol
gewüsset haben vnd darüber jre Confession vnd Apologi angenommen, vns auch
alweg vernemmen lassen, vnser Confession vnd Apologi stimme imm grund mit der
jren, wie mag es dan nit zum aller ergerlichsten lauten vnd aufgenommen werden, nun
erst solichen verstand ann fil gemeldten Wittembergischen articulen nit wollent
erkennen noch annemen?
Es haben sich E. F. E. W. wol zu erinneren, wie man zona dasz78 gegen vns imer
argwenig gewesen ist, als ob wir dochb mit allen vnseren bekantnüssen vom H. Abet-
mal etwas verschlagen79, mit nicht noch iust80 zustimen vnd kein ware gegenwurtig-
keyt Christj bekenneten. Was solle man nun erst sagen, so man sich der filgemeldten
articulen also beschweren wille, die doch kein wörtlin inn sich haben, das nit inn
gedachten beden Confessionen vnd Apologien ausgedrucket seie? Nemlich, so D.
Luther doch innc dend articulen bewilliget hat inn solche verwarung der warheyt vnd
ausschliessunge der jrthum, das doch gentzlich ausgeschlossen sind alle die pepstlichen
vnd abergleübischen fantaseien, die jmer mer mögen vnder den worten »Vbergebenf«,
»empfahen« haben, »essen«, »gegenwurtig sein« vnd der gleichen, | 315a! so vom leib
vnd blüt Christj imm h. Abetmal recht geredt würt, eingeschleiffet werden. Dann so
die transsubstantiation81 vnd reümliches einschliessung des leibs Christi sampt aller
vereinigung mit dem brot ausser der rechten, vom Herren eingesetzterh niessung
verneinet ist vnd der leib Christi ein himmlische speise sein, die auch allein von den
rechtgleubigen zum heyl genossen werden mag, bekennet ist, so würt doch des men-
schen hertz kein eynige abergleubische fantasei erdencken mögen, die von worten
diser articul einigen behelff82 haben konde', ja die nit inn disen articulen genugsam
v) korr. aus: glaubens. - w) add. ü. d. Z. - x) gestr.: nit. - y) wöllen B.
z)-z) des D. - a) on B, C. - b) add. ü. d. Z. - c) gestr.: solc. - d) korr.
e) vßschließen D. - f) ubergabe D. - g) ruemliche D. - h) eingesetzten B.
i) könne C. — j) —j) sich nit wöllen B.
76. Vgl. 1 Kor 11,27.
77. Vgl. Jo 6,27.
78. Ohnehin.
79. Verschwiegen, verborgen.
80. Mit Recht (iuste), richtig; Sinn: Geschweige denn, daß wir diesen Bekenntnissen wirklich
zugestimmt hätten.
81. s. oben S. 123, Z. 3 f. 82. Unterstützung, Rückhalt.
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zung Christi bestande vnd keines menschen glaubenv vnd das vnder den Jüngeren
Christi, die vns da für zu Halten sind vnd denen wir müssen das h. Sacrament reichen,
auch vnwürdige sind, die durch jr vnwurdiges empfahen schuldig werden am leib
vnnd blut Christi76. Das sie dann | 314 b | im h. Abetmal erkennen vnd empfahen
wöllen, druff zum Sacrament gehen vnd doch jr hertz vnd gemut zu solcher speis des
ewigen lebens77 nicht recht erheben vnd dise speis mit dem münd jres hertzens nit recht
kewen, niessen vnd zu sich nemen.
Also haltet sich nun vnser Confession vnd Apologi, die jr selb habt auch vnder
eweren namen wöllen lassen ausgehen. So würt freilich vnser keiner sagen könden, das
die Wittembergischen nitw dis allesx hetten inn jrer Confession vnd Apologj wöllen
bekennen. So wir dan nur jr gemüt vnd verstand aus jren schrifften vnd reden wol
gewüsset haben vnd darüber jre Confession vnd Apologi angenommen, vns auch
alweg vernemmen lassen, vnser Confession vnd Apologi stimme imm grund mit der
jren, wie mag es dan nit zum aller ergerlichsten lauten vnd aufgenommen werden, nun
erst solichen verstand ann fil gemeldten Wittembergischen articulen nit wollent
erkennen noch annemen?
Es haben sich E. F. E. W. wol zu erinneren, wie man zona dasz78 gegen vns imer
argwenig gewesen ist, als ob wir dochb mit allen vnseren bekantnüssen vom H. Abet-
mal etwas verschlagen79, mit nicht noch iust80 zustimen vnd kein ware gegenwurtig-
keyt Christj bekenneten. Was solle man nun erst sagen, so man sich der filgemeldten
articulen also beschweren wille, die doch kein wörtlin inn sich haben, das nit inn
gedachten beden Confessionen vnd Apologien ausgedrucket seie? Nemlich, so D.
Luther doch innc dend articulen bewilliget hat inn solche verwarung der warheyt vnd
ausschliessunge der jrthum, das doch gentzlich ausgeschlossen sind alle die pepstlichen
vnd abergleübischen fantaseien, die jmer mer mögen vnder den worten »Vbergebenf«,
»empfahen« haben, »essen«, »gegenwurtig sein« vnd der gleichen, | 315a! so vom leib
vnd blüt Christj imm h. Abetmal recht geredt würt, eingeschleiffet werden. Dann so
die transsubstantiation81 vnd reümliches einschliessung des leibs Christi sampt aller
vereinigung mit dem brot ausser der rechten, vom Herren eingesetzterh niessung
verneinet ist vnd der leib Christi ein himmlische speise sein, die auch allein von den
rechtgleubigen zum heyl genossen werden mag, bekennet ist, so würt doch des men-
schen hertz kein eynige abergleubische fantasei erdencken mögen, die von worten
diser articul einigen behelff82 haben konde', ja die nit inn disen articulen genugsam
v) korr. aus: glaubens. - w) add. ü. d. Z. - x) gestr.: nit. - y) wöllen B.
z)-z) des D. - a) on B, C. - b) add. ü. d. Z. - c) gestr.: solc. - d) korr.
e) vßschließen D. - f) ubergabe D. - g) ruemliche D. - h) eingesetzten B.
i) könne C. — j) —j) sich nit wöllen B.
76. Vgl. 1 Kor 11,27.
77. Vgl. Jo 6,27.
78. Ohnehin.
79. Verschwiegen, verborgen.
80. Mit Recht (iuste), richtig; Sinn: Geschweige denn, daß wir diesen Bekenntnissen wirklich
zugestimmt hätten.
81. s. oben S. 123, Z. 3 f. 82. Unterstützung, Rückhalt.