Martin Bucers Deutsche Schriften | 201
Mitglieder der Kommission:
die ordentlichen Mitglieder der Akademie Martin Heckel, Gottfried Seebaß (Vor-
sitzender) und Eike Wolgast; das korrespondierende Mitglied Werner Besch; Prof.
Dr. Matthieu Arnold, Straßburg; Prof. Dr. Cornelis Augustijn, Amsterdam; Prof. Dr.
Martin Greschat, Münster/W.; Prof. Dr. Marc Lienhard, Straßburg.
Leiter der Forschungsstelle: Prof. Dr. Gottfried Seebaß.
Mitarbeiter: Dr. Stephen E. Buckwalter, Dr. habil. Thomas Wilhelmi.
Im Berichtjahr führte Stephen Buckwalter die Arbeiten am Band 12 der Deutschen
Schriften, der Bucers Schriften zur Frage der Kirchengüter sowie zum Basler Uni-
versitätsstreit umfassen soll, weiter. Mit Ausnahme eines 1545 vom Straßburger
Reformator für die Stadt Hamburg verfaßten Gutachtens entstammen alle für die-
sen Band vorgesehenen Schriften dem Zeitraum 1538 bis 1540. Diese neun Doku-
mente stellen mehr als eine Verteidigung des evangelischen Zugriffs auf das altgläu-
bige Kirchengut während dieser Jahre durch Bucer dar. Bei ihrer Erstellung vergaß
der Straßburger Reformator niemals sein breiteres Ziel einer Wiederherstellung der
Einheit der gesamten Kirchen in Deutschland durch eine den theologischen Kern
der Reformation berücksichtigende Einigung mit dem altgläubigen Widerpart - ein
Ziel, das er in den Religionsgesprächen der kommenden Jahre verfolgen sollte. Bucer
erkannte früh, daß die Befürchtung der geistlichen Fürsten, durch einen Übertritt
zur Reformation ihre Existenzgrundlage zu verlieren, ein bedeutendes Hindernis für
die Ausbreitung der Reformationsbewegung bildete. Deshalb versuchte er vor allem
in seinem umfangreichenWerk „Von Kirchengütern“ (Februar 1540), ein kirchen-
politisches Reformationsmodell zu entwerfen, daß eine Säkularisierung der Hoch-
stifte ermöglichte, ohne den Eigentumsstatus des Kirchenguts zu verändern. Den
Amtsinhabern geistlicher Territorien bot er in diesem Werk die Beibehaltung ihrer
weltlichen Befugnisse bei gleichzeitigem Verzicht auf den Bischofstitel, der auf einen
geeigneten, in Seelsorge und Predigt bewanderten Kandidaten übergehen sollte, an.
Drei Gutachten zum Basler Universitätsstreit (1538/39) schließen den Band
ab. Darin versuchen Bucer und seine Straßburger Kollegen zwischen Befürwortern
und Gegnern einer Eingliederung der Basler Geistlichkeit in die Theologische
Fakultät der dortigen Universität zu vermitteln. Obwohl er eine Unterordnung der
Pfarrerschaft unter die Universität nicht wünschte und mit den Gegnern einer sol-
chen Maßnahme persönlich verbunden war, willigte Bucer durch seine Gutachten
in eine solche engere Verflechtung von Pfarrerschaft und Universität doch em, denn
er war überzeugt, daß dies der Sache der Kirche und des Reiches Gottes letztlich nur
dienen konnte.
Es ist anzunehmen, daß die editorischen Arbeiten am Band 12 bis zur Mitte
des Jahres 2006 abgeschlossen werden können.
Thomas Wilhelmi widmete sich auch in diesem Berichtjahr hauptsächlich der
Edition der „Bestendigen Verantwortung“, eines außerordentlich umfangreichen
Werks Bucers, das im Januar 1545 bei Laurenz von der Mülen in Bonn im Druck
erschien. Es sei auf dieser Stelle auf den ausführlichen Bericht im letztjährigen Jahr-
Mitglieder der Kommission:
die ordentlichen Mitglieder der Akademie Martin Heckel, Gottfried Seebaß (Vor-
sitzender) und Eike Wolgast; das korrespondierende Mitglied Werner Besch; Prof.
Dr. Matthieu Arnold, Straßburg; Prof. Dr. Cornelis Augustijn, Amsterdam; Prof. Dr.
Martin Greschat, Münster/W.; Prof. Dr. Marc Lienhard, Straßburg.
Leiter der Forschungsstelle: Prof. Dr. Gottfried Seebaß.
Mitarbeiter: Dr. Stephen E. Buckwalter, Dr. habil. Thomas Wilhelmi.
Im Berichtjahr führte Stephen Buckwalter die Arbeiten am Band 12 der Deutschen
Schriften, der Bucers Schriften zur Frage der Kirchengüter sowie zum Basler Uni-
versitätsstreit umfassen soll, weiter. Mit Ausnahme eines 1545 vom Straßburger
Reformator für die Stadt Hamburg verfaßten Gutachtens entstammen alle für die-
sen Band vorgesehenen Schriften dem Zeitraum 1538 bis 1540. Diese neun Doku-
mente stellen mehr als eine Verteidigung des evangelischen Zugriffs auf das altgläu-
bige Kirchengut während dieser Jahre durch Bucer dar. Bei ihrer Erstellung vergaß
der Straßburger Reformator niemals sein breiteres Ziel einer Wiederherstellung der
Einheit der gesamten Kirchen in Deutschland durch eine den theologischen Kern
der Reformation berücksichtigende Einigung mit dem altgläubigen Widerpart - ein
Ziel, das er in den Religionsgesprächen der kommenden Jahre verfolgen sollte. Bucer
erkannte früh, daß die Befürchtung der geistlichen Fürsten, durch einen Übertritt
zur Reformation ihre Existenzgrundlage zu verlieren, ein bedeutendes Hindernis für
die Ausbreitung der Reformationsbewegung bildete. Deshalb versuchte er vor allem
in seinem umfangreichenWerk „Von Kirchengütern“ (Februar 1540), ein kirchen-
politisches Reformationsmodell zu entwerfen, daß eine Säkularisierung der Hoch-
stifte ermöglichte, ohne den Eigentumsstatus des Kirchenguts zu verändern. Den
Amtsinhabern geistlicher Territorien bot er in diesem Werk die Beibehaltung ihrer
weltlichen Befugnisse bei gleichzeitigem Verzicht auf den Bischofstitel, der auf einen
geeigneten, in Seelsorge und Predigt bewanderten Kandidaten übergehen sollte, an.
Drei Gutachten zum Basler Universitätsstreit (1538/39) schließen den Band
ab. Darin versuchen Bucer und seine Straßburger Kollegen zwischen Befürwortern
und Gegnern einer Eingliederung der Basler Geistlichkeit in die Theologische
Fakultät der dortigen Universität zu vermitteln. Obwohl er eine Unterordnung der
Pfarrerschaft unter die Universität nicht wünschte und mit den Gegnern einer sol-
chen Maßnahme persönlich verbunden war, willigte Bucer durch seine Gutachten
in eine solche engere Verflechtung von Pfarrerschaft und Universität doch em, denn
er war überzeugt, daß dies der Sache der Kirche und des Reiches Gottes letztlich nur
dienen konnte.
Es ist anzunehmen, daß die editorischen Arbeiten am Band 12 bis zur Mitte
des Jahres 2006 abgeschlossen werden können.
Thomas Wilhelmi widmete sich auch in diesem Berichtjahr hauptsächlich der
Edition der „Bestendigen Verantwortung“, eines außerordentlich umfangreichen
Werks Bucers, das im Januar 1545 bei Laurenz von der Mülen in Bonn im Druck
erschien. Es sei auf dieser Stelle auf den ausführlichen Bericht im letztjährigen Jahr-