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Gerhohus; Becker, Julia [Editor]; Insley, Thomas [Transl.]
Gerhoch von Reichersberg, Opusculum de aedificio Dei: die¬ Apostel als Ideal : Edition, Übersetzung, Kommentar (Teilband 1): Einleitung, Verzeichnisse und Edition mit Übersetzung Opusculum de aedificio Dei — Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.65331#0538
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Über das Bauwerk Gottes - 177. Kapitel

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befiehlt, dass die schlechte Gewohnheit rasch berichtigt werde, von der er
bemerkt, dass sie den heiligen Kanones widerspricht. Wenn also die
Autorität dieses so großen Bischofs den Bischöfen nicht gestattet, die neuen
Erwerbungen anders zu verwalten als durch die ehrwürdige Verordnung der
Kanones festgesetzt wurde, weshalb maßen es sich die Bischöfe an, diese so 5
zu verschenken? Und weshalb nehmen die Mönche diese von den
Schenkern an und behaupten, dass es eine rechtmäßige Schenkung sei,
obwohl der heilige Gregor es, wie gelesen wurde, eine unrechtmäßige
Aneignung und eine schlechte und heimlich eingefiihrte Gewohnheit nennt?
Wenn den Mönchen von Gregor VII.257 ein so eindeutiger Urteilsspruch für 10
den Empfang von Zehnten der Pfarreien gegeben worden wäre wie die
Autorität des ersten Gregors eindeutig und umfassend ist, die eine solche
Aneignung verbietet, glaube ich dennoch, dass zu Recht der gewichtigeren
und älteren Autorität der Vorzug gegeben werden würde, wenn Gregor dem
Gregor, der geringere dem größeren widersprechen würde. Aber fern sei es, 15
dass wir glauben, dass zwischen dem letzten und dem ersten Gregor
hinsichtlich der Zehntordnung ein Widerspruch besteht, denn wie der erste,
so befiehlt auch der letzte, dass die Satzungen der Kanones auch von den
Mönchen in dieser Angelegenheit eingehalten werden sollen, und er
gestattet jenen gerade noch, die eigenen Zehnten mit Erlaubnis der Bischöfe 20
zu behalten. Diese Erlaubnis des siebten Gregors widerspricht dem ersten
Gregor nicht sehr. Dieser unterstützte die Freiheit und die Ruhe der Mönche
sehr in seinen Dekreten, jedoch so, dass die Mönche selbst unter der Gewalt
der Bischöfe bleiben sollten, wie auf der Synode von Chalcedon258 gelesen
wird; anderenfalls verstoßen die Beschlüsse der nämlichen Synode die 25
Mönche aus der kirchlichen Gemeinschaft. Wenn also Mönche gegenüber
einem Bischof, der das Zehntrecht einfordert, aufsässig werden, riskieren
sie, die gemäß dem Beschluss der Synode von Chalcedon wegen ihrer
Aufsässigkeit exkommuniziert werden müssen, jenen Bannspruch, mit dem
die Übertreter der vier Hauptkonzilien vom heiligen Gregor in seinem 30
Antritts schreiben bestraft werden.259 Denn wenn gemäß dessen Urteil
derjenige, der die Beschlüsse dieser vier Konzilien nicht in ihrem vollen

757) QregOr yip Papst (1073-1085) (s. Kap. 174, Anm. 247). | 258> Synode von Chalcedon von
451 (s. Kap. 53, Anm. 87). | 259> Siehe Autoritäten, TeilbandII, S. 108 (fol. 41v).
 
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