388 Ecce homo. Wie man wird, was man ist
auch nach dem Bericht der Evangelien die Feindesliebe lehrt (Matthäus 5, 43-
45).
274, 8-10 Das Weib zum Beispiel ist rachsüchtig: das ist in seiner Schwäche
bedingt, so gut wie seine Reizbarkeit für fremde Noth.] Die Assoziation von
„Weib" und Rachsucht verhärtet sich beim späten N. zu einem Stereotyp, vgl.
z. B. GD Streifzüge eines Unzeitgemässen 3, KSA 6, 112, 19 und GM III 14, KSA 5,
369 f. Den dort gegebenen Beleg: „die Bogos sagen: ,das Weib ist eine Hyäne"'
(5, 370, 10) hat N. bei Post 1880, 1, 67 gefunden. Die Überlegungen kulminieren
dann in Aussagen wie AC 53, KSA 6, 235, 22-24 und Notaten wie: „Endlich: das
Weib! die Eine Hälfte der M(ensch)h(eit) ist schwach, typisch-
krank, wechselnd, unbeständig — das Weib braucht die Stärke, um sich an
sie zu klammern, — und eine Religion der Schwäche, welche es als göttlich
verherrlicht, vor den Starken im Staub zu liegen schwach (zu) sein, zu lieben,
demüthig zu sein..." (NL 1888, KSA 13, 14[182], 366, korrigiert nach KGW IX 8,
W II 5, 26, 44-50).
274, 18 f. Gleichheit vor dem Feinde — erste Voraussetzung zu einem recht-
schaffnen Duell.] In ZB I, KSA 657 f. ließ N. einen (unschwer als Schopen-
hauer identifizierbaren) alten Philosophen auftreten, der gegen die vermeintli-
chen Duellabsichten einer Studentengruppe einschreitet. Schopenhauer hatte
die Duellfrage im IV. Kapitel der Aphorismen zur Lebensweisheit im Zusammen-
hang mit der „ritterlichen Ehre" behandelt, die besser eine „Faust-Ehre" heiße
(Schopenhauer 1873-1874, 5, 397), weil der „oberste Richterstuhl des Rechts, an
den man, in allen Differenzen, von jedem andern, soweit es die Ehre betrifft,
appelliren kann, [...] der der physischen Gewalt, d. h. der Thierheit" sei (ebd.,
396): „Die ritterliche Ehre ist ein Kind des Hochmuths und der Narrheit." (Ebd.,
404) Der Aspekt der Satisfaktionsfähigkeit, auf die 274, 18 im metaphorischen
Gebrauch des Duells anspielt, wird von Schopenhauer (ebd., 395) ebenfalls
ironisch glossiert: „Ist jedoch der Verletzer nicht aus den Ständen, die sich
zum Kodex der ritterlichen Ehre bekennen, [...] so kann man [...] eine sichere
Operation vornehmen, indem man [...] ihn auf der Stelle, allenfalls auch noch
eine Stunde nachher, niedersticht; wodurch dann die Ehre wieder heil ist."
Den in EH Warum ich so weise bin 7 geübten, metaphorischen Duellge-
brauch hat N. schon in MA I 61, KSA 2, 78 erprobt; MA I 365, KSA 2, 256 gibt
sogar eine soziale Rechtfertigung der realen Duellpraxis zu bedenken, während
M 296, KSA 3, 220, 24, 4 f. sie als „letzte[n] übrig gebliebene[n], völlig ehren-
volle[n] Weg zum Selbstmord" preist. Aus dem Journal des Goncourt notierte
sich N. noch in NL 1887/88, KSA 13, 11[296], 119 f. (KGW IX 7, W II 3, 80, 26-
36), dass die moderne Gesetzgebung die Ehre und die „fortune", damit auch
das Duell vergessen habe (Goncourt 1887, 1, 104 — 2. September 1855). Es
auch nach dem Bericht der Evangelien die Feindesliebe lehrt (Matthäus 5, 43-
45).
274, 8-10 Das Weib zum Beispiel ist rachsüchtig: das ist in seiner Schwäche
bedingt, so gut wie seine Reizbarkeit für fremde Noth.] Die Assoziation von
„Weib" und Rachsucht verhärtet sich beim späten N. zu einem Stereotyp, vgl.
z. B. GD Streifzüge eines Unzeitgemässen 3, KSA 6, 112, 19 und GM III 14, KSA 5,
369 f. Den dort gegebenen Beleg: „die Bogos sagen: ,das Weib ist eine Hyäne"'
(5, 370, 10) hat N. bei Post 1880, 1, 67 gefunden. Die Überlegungen kulminieren
dann in Aussagen wie AC 53, KSA 6, 235, 22-24 und Notaten wie: „Endlich: das
Weib! die Eine Hälfte der M(ensch)h(eit) ist schwach, typisch-
krank, wechselnd, unbeständig — das Weib braucht die Stärke, um sich an
sie zu klammern, — und eine Religion der Schwäche, welche es als göttlich
verherrlicht, vor den Starken im Staub zu liegen schwach (zu) sein, zu lieben,
demüthig zu sein..." (NL 1888, KSA 13, 14[182], 366, korrigiert nach KGW IX 8,
W II 5, 26, 44-50).
274, 18 f. Gleichheit vor dem Feinde — erste Voraussetzung zu einem recht-
schaffnen Duell.] In ZB I, KSA 657 f. ließ N. einen (unschwer als Schopen-
hauer identifizierbaren) alten Philosophen auftreten, der gegen die vermeintli-
chen Duellabsichten einer Studentengruppe einschreitet. Schopenhauer hatte
die Duellfrage im IV. Kapitel der Aphorismen zur Lebensweisheit im Zusammen-
hang mit der „ritterlichen Ehre" behandelt, die besser eine „Faust-Ehre" heiße
(Schopenhauer 1873-1874, 5, 397), weil der „oberste Richterstuhl des Rechts, an
den man, in allen Differenzen, von jedem andern, soweit es die Ehre betrifft,
appelliren kann, [...] der der physischen Gewalt, d. h. der Thierheit" sei (ebd.,
396): „Die ritterliche Ehre ist ein Kind des Hochmuths und der Narrheit." (Ebd.,
404) Der Aspekt der Satisfaktionsfähigkeit, auf die 274, 18 im metaphorischen
Gebrauch des Duells anspielt, wird von Schopenhauer (ebd., 395) ebenfalls
ironisch glossiert: „Ist jedoch der Verletzer nicht aus den Ständen, die sich
zum Kodex der ritterlichen Ehre bekennen, [...] so kann man [...] eine sichere
Operation vornehmen, indem man [...] ihn auf der Stelle, allenfalls auch noch
eine Stunde nachher, niedersticht; wodurch dann die Ehre wieder heil ist."
Den in EH Warum ich so weise bin 7 geübten, metaphorischen Duellge-
brauch hat N. schon in MA I 61, KSA 2, 78 erprobt; MA I 365, KSA 2, 256 gibt
sogar eine soziale Rechtfertigung der realen Duellpraxis zu bedenken, während
M 296, KSA 3, 220, 24, 4 f. sie als „letzte[n] übrig gebliebene[n], völlig ehren-
volle[n] Weg zum Selbstmord" preist. Aus dem Journal des Goncourt notierte
sich N. noch in NL 1887/88, KSA 13, 11[296], 119 f. (KGW IX 7, W II 3, 80, 26-
36), dass die moderne Gesetzgebung die Ehre und die „fortune", damit auch
das Duell vergessen habe (Goncourt 1887, 1, 104 — 2. September 1855). Es