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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 12): Schriften zu Kirchengütern und zum Basler Universitätsstreit (1538 - 1545) — Gütersloh, 2007

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https://doi.org/10.11588/diglit.30233#0022
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I 8 I. RATSCHLAG, WIE DIE KIRCHENGÜTER NÜTZLICH ANZUWENDEN
2. Uberlieferung und Datierung
Der Edition liegt zugrunde: Straßburg StArch, AST 39 (Carton 20,2), Nr. 3, fol. 4jr-
48S Es handelt sich hierbei um eine Ausfertigung von unbekannter Hand1, an der
Bucer zahlreiche Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen hat2. Der Titel der
Schrift wurde von einer späteren Hand am linken Rand nachgetragen; darunter be-
findet sich ein archivalischer Vermerk und eine neuere Eintragung mit Bleistift:
»1538(?)«, die später durchgestrichen worden ist.
Die archivalische Überlieferung des Gutachtens bietet keine eindeutigen Anhalts-
punkte für seine Datierung. Das sich unmittelbar davor befindende Konvolut Nr. 2
(>Buceri propositiones disputatae publice<) enthält Dokumente aus dem Zeitraum
von April 1535 bis Oktober 15403. Das darauffolgende Konvolut Nr.4 enthält
mehrere, zum Teil sehr umfangreiche Gutachten4 zur Kirchengüterfrage aus den
Jahren 1538 und 1539.
Bucers erste datierbare Stellungnahme zur Frage der Kirchengüter ist sein detail-
liertes, vom Schmalkaldischen Bund im April 1538 in Auftrag gegebenes und am
13-Juli 1538 abgeschlossenes >bedencken vonn kirchenn güterenn<5. Die vorlie-
gende Schrift kann inhaltlich als Vorarbeit zu diesem Gutachten verstanden werden,
was die archivalische Überlieferung auch nahelegt.
Der stark apologetische Ton der Schrift und ihre Rechtfertigung des Vorgehens
der evangelischen Fürsten in der Kirchengüterfrage könnten freilich auch dafür
sprechen, daß Bucer sich bereits durch die schroffen Voiwürfe zu ihr veranlaßt sah,
die der kaiserliche Vizekanzler Matthias Held am 15. Februar 1537 an die Adresse
der Schmalkaldener während ihres Bundestages richtete6. Dies ist aber wenig
wahrscheinlich, da eine bereits am 24. Februar in Schmalkalden von Melanchthon
im Namen der anwesenden Prediger - unter denen sich auch Bucer befand - ver-
faßte Schrift zu den Vorwüfen Helds viel präziser Stellung nahm7. Da es direkte Be-

1. Eine vage Ähnlichkeit mit der zweiten der von Ficker/Winckelmann, Handschriftenproben
II, unter Nr. 70 wiedergegebenen »Theologischen Schreiberhände« läßt sich feststellen; aus Datie-
rungsgründen kommt dieser Schreiber aber kaum in Frage.
2. Vgl. unten die textkritischen Anmerkungen.
3. Vgl. Adam, Inventaire, S.64.
4. Diese sind in diesem Band unter Nr.2 (S. 38-78), 7 (S. 219-237) und 8 (S. 246-274) ediert.
5. In diesem Band Nr. 2 (S. 38-78).
6. Hierzu vgl. Pol. Cor. II, S.4i8f.; Körber, Kirchengüterfrage, S. 113-116; Seebaß, Martin Bu-
cers Beitrag, S. 174.
7. Regest in MBW 1853, Edition in CR 3, Sp. 288-290. Die Schrift ist eine von Melanchthon (für
die Mitautorschaft Bucers gibt es keine stilistischen oder inhaltlichen Anzeichen) m evangelischer
Selbstkritik verfaßte, an die Fürsten gerichtete Mahnung, das Kirchengut mcht zu vergeuden, son-
dern für die Unterhaltung von Kirchen und Schulen zu verwenden. Eine am selben Tag verfaßte Re-
plik der evangelischen Reichsstände auf die Anschuldigungen Matthias Helds lst bei Hortleder, Von
den Ursachen des Teutschen Kriegs, 7. Buch, 2. Kap. (Ausgabe Frankfurt a.M. 1617, S. 1236-1242;
Ausgabe Gotha 1645, S. 1415—1420) zu finden. Körber, Kirchengüterfrage, S. 114 verwechselt sie
mit dem m CR 3, Sp. 288—290 edierten Schreiben Melanchthons vom selben Datum.
 
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